Bank Kontoeröffnung minderjährige Tochter reicht das Urteil über alleinige Sorgerecht aus?
Hallo ich wollte dir meine Tochter ein Konto eröffnen da sie noch minderjährig ist muss ich mit unterschreiben. Ich habe der Bank vorgelegt von Amtsgericht das Urteil das ich das alleinige Sorgerecht habe. Jedoch würde denen das nicht ausreichen was ich nicht verstehe den es ist ja vom Amtsgericht rechtskräftig. Ist das rechtens so.
2 Antworten
Das Problem ist nicht das Sorgerecht, sondern der Umstand, dass zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts gegenüber der Bank nicht das Urteil des AG ausreicht. Vielmehr hat das Elternteil, welches das alleinige Sorgerecht genießt, hierfür explizit beim Amtsgericht eine sog. Negativbescheinigung unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes anzufordern. Ohne diese Bescheinigung kann keine Bank mit nur einer Unterschrift ein Jugendkonto eröffnen.
Dann geh halt zu einer anderen Bank.
Ein Jugendkonto bekommt man normalerweise sehr einfach und dazu reicht auch die Unterschrift von einem Elternteil aus.
Eben nicht. Siehe
Anscheinend wohl nicht sonst hätte sie es ja bekommen