Kryptowährungen in Abgabe der Vermögensauskunft?

2 Antworten

Selbstverständlich muß das angegeben werden.

Wenn Du Unterlagen darüber hast bzw. diese ausdrucken kannst - zum Termin mitbringen.

Das sind auch Vermögenswerte und musst du daher angeben. Ob der Gläubiger es schaffen wird, die zu pfänden, ist aber fraglich.

kiriouss 
Beitragsersteller
 24.06.2021, 01:29

Danke für die Antwort. Ja das ergibt Sinn ..