Kryptowährungen in Abgabe der Vermögensauskunft?
Hallo, ich muss nächste Woche eine Vermögensauskunft beim Amtsgericht abgeben.
Da steht: "Bringen Sie mit ... Unterlagen über Bankkonto, Depots, Sparverträge, KFZ-Papiere / Zulassungsscheine, Pacht- und Mietverträge und Papiere über Forderungen, die Ihnen gegenüber Dritten zustehen. Als Privatperson zudem Unterlagen über Lebensversicherungen, Sterbe- und Bausparkassen, Ehevertrag o.ä, Angaben über unterhaltsberechtigte Personen, bescheide über Sozialleistungen und evtl. Arbeitslosen- oder Rentenbescheide bzw. Lohnabrechnungen."
Ich besitze ein paar Kryptowährungen, mit etwa 1,5k Euro Wert.. Muss ich das auch angeben? Danke schonmal.
2 Antworten
Selbstverständlich muß das angegeben werden.
Wenn Du Unterlagen darüber hast bzw. diese ausdrucken kannst - zum Termin mitbringen.
Das sind auch Vermögenswerte und musst du daher angeben. Ob der Gläubiger es schaffen wird, die zu pfänden, ist aber fraglich.
Danke für die Antwort. Ja das ergibt Sinn ..