Wie fallen die Tagessätze bei Schülern aus?
Hallo.Der Tagessatz orientiert sich doch nach dem Netto-Einkommen.Wenn ein volljähriger Schüler (noch nicht 21) eine geringe bzw. mittlere Straftat begangen hat,welche Maßnahmen werden seitens der Sta. getroffen?
Gruß
4 Antworten
Die StA entscheidet nur, ob sie das Verfahren einstellt oder dem Gericht vorlegt. Das kann sie mit einem Strafbefehl (der Richter entscheidet, ob er ihn erlässt) oder mit einer Anklage.
Strafbefehl ist unwahrscheinlich, da darin fast ausschließlich Geldstrafen verhängt werden und wenn der Beschuldigte kein Einkommen hat, ist das relativ sinnfrei.
Falls es zu einem Urteil kommt, kommt es darauf an, ob nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht.
Falls der beschuldigte Schüler auch noch zu Hause wohnt und ansonsten auch noch den Eindruck macht, als ob er sich noch nicht wirklich verselbständigt hat, ist Jugendstrafrecht wahrscheinlich. Da gibt es dann keine Geldstrafe, höchstens eine Zahlungsauflage, z.B. an eine gemeinnützige Organisation oder als Schadenswiedergutmachung. Die richtet sich in der Höhe nicht nach Tagessätzen. Ansonsten diverse Erziehungsmaßregeln, was am wahrscheinlichsten ist.
Sollte doch nach allgemeinem Strafrecht eine Geldstrafe verhängt werden, richtet sich die Höhe der Tagessätze wie bereits geschrieben nach dem (ggf. fiktiven) Taschengeld. D.h. die Summe, die man monatlich zur Verfügung hat, wird durch 30 geteilt - das ist dann die Höhe eines Tagessatzes.
Knast, Sozialstunden, bildende Maßnahmen, Therapie usw
"Mittlere" Straftat,das ist schon lustig.Wenn Du das Glück hast ,nach dem Jugendstrafrecht verurteilt zu werden,steht Erziehung,Deine Einsicht,Wiedergutmachung im Vordergrund.Dann kannst Du ohne Einkommen nicht zu einer Geldstrafe verurteilt werden,was als Erwachsener möglich ist.Hier kann eine Ersatzfreiheitsstrafe anfallen,wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt werden kann.Sicherlich kann eine Gute Beratung hier nur der Verteidiger machen.Die Staatsanwaltschaft ist Anklagebehörde.Diese kann ein Verfahren einstellen,per Strafbefehl ( nur Erwachsene) erledigen,oder eine Hauptverhandlung vor Gericht ansetzen.
Dann wird davon ausgegangen, dass du Taschengeld bekommst.
Ich bekam für Trunkenheit im Straßenverkehr 30 TS zu 20€, bezog dabei aber auch Bafög.