anzeige wegen nazi witzen?
Hallo alle zusammen,
Heute in der schule hatte ich eine heftige Diskussion mit meinen Freunden, und zwar ging es darum, dass ein schüler aus meiner klasse einen andren schüler als nazi bezeichnet (er meint das allerdings nicht ernst, er witzelt ständig rum), nun meinen meine freunde dass der junge angezeigt werden kann und dass die sache strafrechtlich verfolgt wird, nun meine frage stimmt das? Alles was ich weiß ist, dass man, wenn man den h-gruß bspw. In der Öffentlichkeit macht, dass man dafür eine Geldstrafe zahlen muss, aber auch wenn man solche späße macht? Oder wenn man jemanden (zu unrecht oder nicht) als nazi bezeichnet? Ist dieses wort in deutschland "verboten" und jeder der es benutzt kann angezeigt werden? Kann man dafür wirklich angezeigt werden und muss man dann wirklich mit einer Anzeige in der akte oder mit einer Geldstrafe rechnen?
Es kann ja schließlich nicht alles vor gericht getragen werden oder sehe ich das falsch?
Ps: ich bin absolut niemand der sich über sowas lustig machen würde geschweige denn jemanden beleidigen würde, es interessiert mich einfach :)
Danke und lieben Gruß :)
8 Antworten
Jemanden als Nazi zu bezeichnen kann eine Straftat darstellen, beispielsweise eine Beleidigung nach § 185 StGB, wenn diese an die Person direkt gerichtet ist oder eine Verleumdung nach § 187 StGB darstellen.
Solche Aussagen sind auch nicht durch die Grundrechte geschützt. Zwar regelt Artikel 5 Abs. 1 GG die Meinungsfreiheit, diese Rechte finden jedoch nach Abs. 2 ihre Schranken bei beispielsweise den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, wozu auch das Strafgesetzbuch gehört.
Beleidigungen werden häufig unterschätzt. Viele denken, dass wäre nicht weiter schlimm. Jedoch sind das oft Straftaten, die in der Regel wenn sie bezeugt werden können auch verfolgt werden.
Alles was ich weiß ist, dass man, wenn man den h-gruß bspw. In der Öffentlichkeit macht, dass man dafür eine Geldstrafe zahlen muss, aber auch wenn man solche späße macht?
Der Hitlergruß ist eine Straftat nach § 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB. Dieser kann nur in begrenzten Ausnahmesituationen zulässig sein, beispielsweise in der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG, der keinen derartigen Gesetzesvorbehalt kennt. Dann muss es sich allerdings auch um Kunst im Sinne des Kunstbegriffes des BVerfG handeln.
Du schreibst
Es kann ja schließlich nicht alles vor gericht getragen werden oder sehe ich das falsch?
Das siehst du völlig richtig und absolut nicht falsch. Es kann nicht alles vor Gericht gebracht werden ... und soll es auch nicht. Bestimmte Dinge müssen von den Beteiligten selbst geregelt werden.
Ihr seid eine Gruppe, welche mehrheitlich mit der Verwendung des Wortes "Nazi" durch einen Mitschülers nicht einverstanden ist. Und das Beste in einem solchen Falle ist immer noch, wenn ihr eurem Mitschüler klar macht, dass er sich mit solchen Aussagen richtig unbeliebt macht ... UND ... dass er im Unrecht ist, und sich außerdem selbst eine „Blöße“ gibt wenn er jemanden als Nazi bezeichnet, ohne einen triftigen Grund dafür nennen zu können.
Und ... ihr könntet mal euren Vertrauenslehrer fragen, ob ihr das Thema "Nazi" als Scherz oder Schimpfwort verwenden Ja oder Nein ... einmal im Unterricht behandeln könnt.
Viele, welche dieses Wort benützen haben meistens keine Ahnung, was sie damit sagen ... sie haben diese Bezeichnung gehört, aufgeschnappt und verwenden das Wort ganz nach ihrem eigenen Gutdünken. In diesem Fall nützt Wissen mehr als Überlegungen darüber anzustellen, ob sich ein Gericht mit einer solch "verunglückten" Aussage beschäftigen sollte.
Und zu deiner Frage betreffend einer Anzeige:
eine Anzeige würde - so vermute ich mal, ohne die genaueren Fakten zu kennen - nichts bringen. Gerichte beschäftigen sich mit Bagatellsachen nicht ... und hier scheint es sich um eine solche zu handeln.
IST NAZI JETZT SCHON EIN SCHIMPFWORT??!! Nein! Keiner kann ihn anzeigen!
Vollkommener Blödsinn, da sind wieder irgendwelche Kinder unterwegs die keine Ahnung vom Strafrecht haben.
und muss man dann wirklich mit einer Anzeige in der akte oder mit einer Geldstrafe rechnen
Eine "Anzeige" ist ein Ermittlungsverfahren und keine Strafe. Eine Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht.
Eigentlich sollte sich diese Frage erübrigen, wenn Du Dich mal ..nicht nur mit dem Wort, sondern was einen Nazi im 1000jährigen Reich ausgezeichnet hat, beschäftigst.
Dann kommst Du von selbst drauf wie sich jemand fühlt, der damit betitelt wird.
Ja..sorry..Thema verfehlt.
Wie heißt es..wo kein Kläger da kein Richter..denke aber schon..wenn es zur Anzeige kommen würde..könnte es als Rufmord geahndet werden.
Natürlich ist mir das klar. Das war auch garnicht die frage. Die frage war ob er dafür belangt werden könnte, ob diese person eine Geldstrafe zahlen müsste, oder ob er mit härteren Konsequenzen rechnen müsste rein rechtlich gesehen. Das man das nicht gerne hört ist mir bewusst. Danke für die Antwort.