Lehrer und volljähriger Schüler?
Guten Tag,
Ist es strafbar, wenn ein/e Lehrer/in mit einer/m Schüler/in, welche/r 18 Jahre oder älter ist ein Verhältnis bzw. eine Beziehung hat? Nehmen wir natürlich mal dabei an, dass dieser Lehrer den Schüler nicht unterrichtet und das auch nicht wird. Besteht dann eine Chance auf ein Kennenlernen oder finden Lehrer Schüler niemals attraktiv? Das würde mich einmal interessieren:)
8 Antworten
Hier ist es unerheblich, ob es sich um einen minderjährigen Schüler oder einen bereits volljährigen Schüler handelt. Ein Verhältnis zwischen Schüler und Lehrer stellt immer ein Dienstvergehen des Lehrers dar.
Unter 18: Strafanzeige wird gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB - Strafbarkeit wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen gestellt.
Nachdem der Vorgang (egal ob Beziehung oder einmaliger Ausrutscher) bekannt geworden ist, stellt die Bildungsbehörde (und ggf. die Eltern) eine Strafanzeige gegen den Pädagogen / die Pädagogin. In der Regel wird der/die Betroffene Person direkt vom Dienst suspendiert.
Der § 174 StGB bezieht sich jedoch ausschließlich auf Schutzbefohlenene unter 18 Jahren.
Bei solchen Beziehungen handelt es sich regelmäßig nicht um Straftaten, sondern um Dienstvergehen.
Wo wäre aber das Dienstvergehen definiert? Hier fehlt die Quelle.
Wenn der Lehrer die Schülerin nicht unterrichtet, wäre es zumindest legal. Ob er sie attraktiv findet, ist subjektiv.
Das mag eine Schulregel sein, meines Wissens nach aber nicht Gesetz. (Ohne Gewähr)
Straftat liegt dann üblicherweise keine vor, jedoch eventuell ein (beamtenrechtliches) Dienstvergehen. Letzteres setzt aber voraus, dass tatsächlich ein Lehrer-Schüler-Verhältnis besteht.
Strafrechtlich gesehen ist es nicht strafbar!
Lehrer*innen dürfen grundsätzlich kein (sexuelles) Verhältnis mit Schüler*innen an der gleichen Schule eingehen. Das wäre mindestens ein schwerer Verstoß gegen die Dienstordnung und die Person kann entlassen werden.
Ob man dabei auch von Missbrauch spricht, ist mir nicht ganz klar. Jedenfalls ist das mindestens ein Grund zur Kündigung bzw. zur Entlassung aus dem Lehrdienst.
Zur Attraktivität: Das kommt darauf an, wie du attraktiv definieren würdest. Auch Lehrer*innen können Schüler*innen als hübscher oder weniger hübsch einordnen, ohne dass dabei ein Verlangen oder eine Lust vorhanden wäre. Vielleicht als Vergleich: Ich als Homosexueller kann auch sagen, ob ich Frauen attraktiv oder eben hübsch finde oder nicht, dabei habe ich aber keinerlei sexuelles Verlangen.
Aber nicht wenn die an der gleichen Schule sind.