Wie ermittelt die Huk24 die Summe der Kaufwertentschädigung nach einem Totalschaden (Kasko Plus)?
Eine Frage an unsere Versicherungsexperten:
Die Huk24 bietet mit dem Baustein Kasko Plus in der KFZ Versicherung neben der Neuwertentschädigung auch eine Kaufwertentschädigung für den Fall, dass der Wagen gebraucht gekauft wurde.
Wie wird die Summe der Kaufwertentschädigung nach einem Totalschaden von der Huk24 festgelegt?
Beeinflusst der tatsächlich gezahlte Kaufpreis den rechnerisch ermittelten Kaufwert? Ist man verpflichtet den Kaufpreis der Versicherung mitzuteilen?
(In dem speziellen Fall liegt der Kaufpreis unter dem Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt)
Aus den allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung der Huk24: Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge und gebrauchte Teile A.8.2.4 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, das Sie als Gebrauchtfahrzeug erworben haben, erstatten wir in Kasko in den ersten 24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie den Kaufwert. Kaufwert ist der rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert des Gebrauchtfahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie, vermindert um eventuell zwischenzeitlich eingetretene Schäden, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht fachgerecht repariert wurden. A.8.2.5 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines mitversicherten Teils, das Sie gebraucht erworben haben, ersetzen wir den Kaufwert. Es gelten die Regeln der Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge in A.8.2.4 sinngemäß. Dabei berechnen wir den Zeitraum, in dem wir die Kaufwertentschädigung leisten, ab dem Datum, an dem Sie das Teil erworben haben.
3 Antworten
Die 24-iger haben keine eigene Schadenabteiltung, das macht dann die HUK selbst, meist in ihren Geschäftsstellen.
Kommt vom VN keine Rechnung, sollte es kein bzw. weniger Geld geben, ist für mich doch ganz einfach, oder?
Rechnungen kennen wir ja auch aus anderen Gebiten, wie z.B. Hausratvers..
Viel Glück und rufe die ggf einfach einmal an.
Hallo,
Beeinflusst der tatsächlich gezahlte Kaufpreis den rechnerisch ermittelten Kaufwert?
Nach der Definition der HUK anscheinend nicht. Vielmehr ermittelt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs am Tag der Zulassung auf den Käufer. Eventuell individuell ausgehandelte Rabatte mit Händler x oder y spielen demnach dabei keine Rolle.
Viele Grüße
Loroth
Die HUK24 ermittelt gar nichts. Das ermitteln grundsätzlich Sachverständige bei Totalschäden!