Erneuter Kfz-Schaden nach "wirtschaftlichem Totalschaden". Wie rechnet Versicherung ab?
Vor paar Jahren war mir jemand in die Seite gefahren. Die Reparatur (Wechseln der Tür, Kotflügel, Lackierung etc.) hätte den Wert meines Wagens übertroffen. Die Versicherung zahlte dann den Wiederbeschaffungswert aus. Habe die Teile dann selbst günstig gekauft und mit einem Freund alles eingebaut. Danach sah der Wagen besser aus als zuvor. Jetzt ist mir jemand hinten reingefahren. Wie läuft das mit der Versicherung? Ich bekam ja bereits durch den früheren Unfall den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. Muss ich das angeben?
5 Antworten
Nö, ein Gutachter wird den Schaden begutachten und wenn es wieder ein wirtschaftlicher Totalschaden ist bekommst du wieder den Zeitwert des Wagens. Ob du damals irgendwas selbst eingebaut hast oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
.... wie immer, der Schaden des Anspruchstellers wird bezahlt bis rd. 130% vom Wert, wenn denn repariert wird.
Deinen Schaden zahlt ja die Versicherung des Schadensverursachers, gemäß eines Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, das du hoffentlich selbst in Auftrag gegeben hast.
Sollte jedoch die Reparatur die dein Freund durchgeführt hat, nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sein, könnte dies natürlich der Sachverständige feststellen und dadurch könnten sich dann Leistungskürzungen ergeben.
Du darfst durch den Schaden nicht besser gestellt werden als vor dem Schaden.
Aber auch nicht schlechter. Du hattest ein fahrbereites Auto und du hast Anspruch darauf wiederum nach Totalschaden abzurechnen. Der Gutachter wird den Schaden abschätzen und der Restwert wird berücksichtigt.
Außerdem stehen die für die neue Fahrzeugsuche eine entsprechende Anzahl Nutzungsausfalltage zu. Diese Anzahl richtet sich wiederum nach deinem jetzigen Fahrzeug.
Der Sachverständige berücksichtigt natürlich auch den Vor-Schaden
Als Geschädigter hast du das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung des Gutachtens zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.
Deinem Sachverständigen legst du alle Angaben zu dem Vorschaden vor, am besten das Gutachten von damals und alle vorhandenen Reparaturnachweise.
Dein Sachverständiger ermittelt dann den Wiederbeschaffungswert, das ist der Wert deines Autos unmittelbar vor dem Unfall. Hierbei spielt natürlich eine entscheidende Rolle ob die Reparatur damals sach- und fachgerecht durchgeführt wurde.
Die Reparaturkosten des aktuellen Schadens und der aktuelle Restwert werden von deinem Kfz-Sachverständigen dann ebenfalls ermittelt.
Anschließend kannst du entsprechend dem Gutachten mit der gegnerischen Versicherung abrechnen, am besten direkt über einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht.