KFZ Diebstahl - kann der Wiederbeschaffungswert höher als der Kaufpreis sein?
Mir wurde vorige Woche mein KFZ geklaut. Diesen habe ich über einen Händler sehr günstig erworben. Laut der Versicherung bekomme ich den Wiederbeschaffungswert zurück. Ich habe das Fahrzeug vor 3 Monaten gekauft, schaue ich nun nach gleichen Modell mit gleicher Ausstattung liegen diese 2000-3000€ höher als meiner, mit gleichen Kilometerstand, allen drum und dran. Da es heißt, es wird nach ein Fahrzeug gleicher Art und Güte geschaut und ich nicht annähernd ein Angebot in meiner erworbenen Preisklasse finde, müsste ich ja theoretisch mehr Geld bekommen, als ich gezahlt habe. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Wie ist hier die Rechtslage?
Ähnliches Beispiel, welches mir daraufhin durch den Kopf ging: Ich bekomme ein Auto geschenkt von Person X. Versichere diesen und der wird geklaut, nun hätte ich in dem Fall keine Rechnung. Bekomme ich dort auch den Wiederbeschaffungswert wieder?
Danke im Vorraus! :)
3 Antworten
Der Wert eines KFZ wird ja in der Regel durch ein Wertgutachten bestimmt und wenn das Fahrzeug (aus welchen Gründen auch immer) unter Wert eingekauft wurde, dann steht einem im Falle eines Diebstahls, wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde natürlich der tatsächliche Wert zu.
Ohne Wertgutachten bekommst Du nur den Listenpreis (z.b. Schwacke)
Natürlich wird der Regulierer aufhorchen, wenn er erfährt, dass Du für dein Auto nur einen Bruchteil des Listenpreises gekauft hast und einen Versicherungsbetrug vermuten.
... wo steht das? Meine fragt bei Diebstahl nicht nach einer Vollkasko.
Es gibt ein Bereicherungsverbot bei Versicherungen. Du kannst nicht mehr bekommen als du gezahlt hast. Ausser du hast den Baustein Neuwagenpreis/Kaufpreis mit in deinen Bedingungen abgeschlossen. Dann bekommst du in den ersten 12/24 Monaten den Preis wieder erstattet, was das Auto kostet. Da du aber weniger bezahlt hast als der Markt es hergibt, kannst du somit auch mit weniger rechnen.
.... natürlich.
Beispiel: Nach dem Kauf wurden anrechenbare Reparaturen ausgeführt.
Ja zB habe ich Felgen mit Reifen dazu gekauft. Diese Rechnung liegt auch bei meiner Versicherung vor! 😊 Danke!