KFZ Diebstahl - kann der Wiederbeschaffungswert höher als der Kaufpreis sein?

3 Antworten

Der Wert eines KFZ wird ja in der Regel durch ein Wertgutachten bestimmt und wenn das Fahrzeug (aus welchen Gründen auch immer) unter Wert eingekauft wurde, dann steht einem im Falle eines Diebstahls, wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde natürlich der tatsächliche Wert zu.

Ohne Wertgutachten bekommst Du nur den Listenpreis (z.b. Schwacke)

Natürlich wird der Regulierer aufhorchen, wenn er erfährt, dass Du für dein Auto nur einen Bruchteil des Listenpreises gekauft hast und einen Versicherungsbetrug vermuten.

schleudermaxe  25.04.2017, 06:11

... wo steht das? Meine fragt bei Diebstahl nicht nach einer Vollkasko.

Es gibt ein Bereicherungsverbot bei Versicherungen. Du kannst nicht mehr bekommen als du gezahlt hast. Ausser du hast den Baustein Neuwagenpreis/Kaufpreis mit in deinen Bedingungen abgeschlossen. Dann bekommst du in den ersten 12/24 Monaten den Preis wieder erstattet, was das Auto kostet. Da du aber weniger bezahlt hast als der Markt es hergibt, kannst du somit auch mit weniger rechnen.

.... natürlich.

Beispiel: Nach dem Kauf wurden anrechenbare Reparaturen ausgeführt.

DavidQ12345 
Beitragsersteller
 25.04.2017, 09:40

Ja zB habe ich Felgen mit Reifen dazu gekauft. Diese Rechnung liegt auch bei meiner Versicherung vor! 😊 Danke!