Wie das Arbeitszimmer bei gemeinsamer Veranlagung, aber geteilter Miete richtig angeben?
Liebe Steuerprofis,
vor einem Jahr habt ihr mir sehr geholfen als ich zum ersten Mal meine Erklärung nachgereicht habe (damals 2016). Jetzt habe ich die Jahre 2017-2019 nachgeholt und möchte mich nun mit der Erklärung von 2020 beschäftigen.
Sachlage:
- 2020 haben meine Frau und ich geheiratet.
- Das Arbeitszimmer wird weiterhin ausschließlich von mir allein genutzt, die Vorraussetzungen für eine Absetzbarkeit bis 1250€ sind weiterhin erfüllt.
- Bislang habe ich - da wir uns die Mietkosten teilen - auch nur mit 50% der Warmiete und 50% des Stromes das Arbeitszimmer anteillig berechnet. (Sprich ich habe die Miete nicht mit ~1000€ in Monat sondern nur mit 500€ als Grundlage für die Berechnung verwendet.)
Ich habe mich nun mit dem Thema "gemeinsame Veranlagung" beschäftigt und aus den entsprechenden Ratgebern es so entnommen, dass wir für das Finanzamt dann wie eine Person zählen.
Für mich ergibt sich daraus die Folgerung, dass ich Warmmiete und Stromkosten nun nicht mehr durch 2 teilen muss, was zu Folge hätte, dass ich die 1250€ Höchstbetrag nun endlich voll ausschöpfen könnte.
Ich bedanke mich im Vorraus für eure Antworten!
1 Antwort
Bislang habe ich - da wir uns die Mietkosten teilen - auch nur mit 50% der Warmiete und 50% des Stromes das Arbeitszimmer anteillig berechnet.
Der Sinn dieser Verbuchung entzieht sich mir. Die Kosten sind doch auch zu 100% angefallen. Wieso sie dann nicht auch ansetzen? Dem FA ist es letztlich egal, wie ihr als Mieter die Kosten untereinander aufteilt. Das interessiert nur euch beide im Innenverhältnis.
Für mich ergibt sich daraus die Folgerung, dass ich Warmmiete und Stromkosten nun nicht mehr durch 2 teilen muss
Für mich stellt sich die Frage, warum du das überhaupt getan hast.
Danke für deine Antwort, leider habe ich keine e-Mail bekommen oder diese übersehen. Darum antworte ich erst jetzt:
Als ich mit der Steuer angefangen habe wollte ich es korrekt machen, darum bin ich davon ausgegangen, dass ich die Miete bei der Berechnung teilen muss - schließlich zahlte ich ja auch tatsächlich nur 50% der im Mietvertrag festgelegten Miete.
Ich dachte das wäre korrekt so - ok schön blöd, dann habe ich mir wohl ein wenig Geld durch die Lappen gehen lassen.
Danke für deine Antwort!