„Verpufft“ der Verlustvortrag?
Hallo liebe Community,
während des Studiums habe ich knapp 26000€ als Verlustvortrag geltend machen können. Nun habe ich im September begonnen zu arbeiten (Teilzeit), befinde mich aber weiterhin in einer kostenpflichtigen Weiterbildung. Nun meine Frage: für diesen Jahr (Sep.-Dez.) komme ich auf ca. 13000€ brutto. Allerdings sind meine Werbungskosten für 2019 aufgrund der Weiterbildungskosten + Pendlerpauschale ausreichend, um die 13000€ abzudecken. Wie sieht es nun mit dem bisherigen Verlustvortrag aus? Wird der erst mit der nächsten Einkommenssteuererklärung (2020) verrechnet oder verpufft dieser mit der Erklärung für 2019?
Vielen dank und Grüße!
2 Antworten
Du hast ein Wahlrecht, in welchem Jahr du den Verlust ansetzt.
Insbesondere der Absatz 1:
5Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist ganz oder teilweise von der Anwendung des Satzes 1 abzusehen.
Ich würde trotzdem beim Finanzamt nachfragen.
Wenn Du dieses Jahr einen Gesamtbetrag der Einkünfte von Null hast, dann wird der Verlust ins nächste Jahr vorgetragen.
Dann wird der Rest auf die 26.000 angerechnet.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! In diesem Jahr habe ich Einkünfte von ca. 13000€. Ich habe das nun so verstanden: Wenn die Werbungskosten in dem Jahr denselben (oder einen höheren Wert) aufweisen würde der VV auf das nächste Jahr übertragen werden? Was würde dann passieren, wenn die Werbungskosten knapp unter den 13000€ liegen?
Vielen lieben Dank für die Hilfe!