„Verpufft“ der Verlustvortrag?

2 Antworten

Du hast ein Wahlrecht, in welchem Jahr du den Verlust ansetzt.

§ 10d EStG - Einzelnorm

Insbesondere der Absatz 1:

5Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist ganz oder teilweise von der Anwendung des Satzes 1 abzusehen.

Ich würde trotzdem beim Finanzamt nachfragen.

Wenn Du dieses Jahr einen Gesamtbetrag der Einkünfte von Null hast, dann wird der Verlust ins nächste Jahr vorgetragen.

Julia1464 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 22:18

Vielen Dank für die schnelle Antwort! In diesem Jahr habe ich Einkünfte von ca. 13000€. Ich habe das nun so verstanden: Wenn die Werbungskosten in dem Jahr denselben (oder einen höheren Wert) aufweisen würde der VV auf das nächste Jahr übertragen werden? Was würde dann passieren, wenn die Werbungskosten knapp unter den 13000€ liegen?

Vielen lieben Dank für die Hilfe!

Helefant  16.11.2019, 22:58
@Julia1464

Dann wird der Rest auf die 26.000 angerechnet.