Wie darf ich mich auf der Visitenkarte nennen?

6 Antworten

wenn du etwas ohne ausbildung machst dann musst du was draufschreiben was du tun darfst und was nicht angemeldet ist. es sollte auch wirklich das sein was du machst

suitman1230  06.11.2017, 06:32

hab aber eine starke befürchtung dass das einfach so nix wird!

Die Bezeichnungen "Tontechniker" und "Musikproduzent" sind eigentlich nicht geschützt. Du musst aber aufpassen, dass dir nicht irreführende Werbung vorgeworfen werden kann!

Nyne90 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 05:45

Alles klar. Werd ich mal machen. Am liebsten wäre mir halt ,,Tontechniker & Produzent“

Was irreführende Werbung angeht. Ist ja nicht so das ich mich als Maler bezeichne und dann mit Wasserfarben auf die Baustelle geh😂

Ich weis schon sehr genau was ich da tu. Hab mir alles halt eben selbst beigebracht.

Nyne90 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 05:41

Ok was wäre irreführende Werbung? Ich werbe ja nicht mit einer Ausbildung die ich nicht habe oder so. Ich mache ja das was auf der Karte steht. Musik produzieren, abmischen usw.

sebastianla  06.11.2017, 05:43
@Nyne90

Tontechniker ist halt ein anerkannter Ausbildungsberuf. Man könnte böswillig den entsprechenden Abschluss hineinlesen, den du ja nicht hast.

Das ist ein schwieriges Feld. Im Zweifel einen Rechtsanwalt fragen.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Warum benutzt Du nicht Google?

"Die Berufsbezeichnung Tontechniker ist in Deutschland nicht geschützt..."

https://de.wikipedia.org/wiki/Tontechniker

Servus! Da Du damit offensichtlich auch Geld verdienen willst, solltest Du Dich am Besten beim Finanzamt erkundigen, ob Du Freiberufler bist oder eben eine Gewerbeanmeldung mit Gewerbeschein brauchst. Wenn beides geht (oftmals ist das von Amt zu Amt verschieden) rate ich dazu, Dich mal mit einem Steuerberater zu unterhalten, denn wenn Du nach Aussen so auftrittst musst Du natürlich auch an die Steuern denken. Ausserdem kann er Dir zur Geschäftsform raten.

Was auf der Visitenkarte steht ist eigentlich zweitrangig aber ein klares Konzept ist zu empfehlen. Und dass Du keine Angaben drauf schreibst, die nicht stimmen, sollte klar sein - aber deswegen fragst Du ja hier nach. Viel Erfolg für Dein Unternehmen. Gruss

DonCredo  06.11.2017, 19:50

Naja, da gibt es schon Unterschiede ... wirklich wissen tue ich das konkret nicht, aber ich vermute stark, dass die Privathaftpflicht Schäden, die Du ggf. mit dem Gewerbe verursachst nicht abdecken würde. Auch da finde ich ist mal ein Gespräch mit einem Versicherungsmann nicht schlecht angelegt. Gruss

Nyne90 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 13:38

Rechtsschutz und Haftpflicht hab ich sowieso. Brauch man da nochmal ne spezielle Version dieser Versicherungen?

DonCredo  06.11.2017, 12:42

Perfekt ... ist ne spannende Geschichte so eine Unternehmensgründung :-). Denke auch dran zu prüfen, ob Du Haftpflichtversicherung oder Rechtschutz brauchst, falls mal was anbrennt. Immerhin gehst Du Verträge ein, die möglicherweise auch Regress vorsehen. Das geht schneller als man denkt ... Gruss

Nyne90 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 12:21

Die Fragen bezüglich Gewerblichen und Steuerlichen Bzw. Ob Freiberuflich oder nicht. Sind bereits an Steuerberater und Finanzamt rausgegangen:)

Die Bezeichnung der Visitenkarte sind so gesehen die letzte Info.

Ja ganz klar das ich nicht mit mehr Werben darf als ich bin.

Danke für die Super Antwort :)

Wenn Du diese Tätigkeit ausüben willst, mußt Du ein Gewerbe anmelden. Dann sind die Kosten für die Visitenkarten auch Betriebsausgaben.

Außer geschützte Titel, die Du nicht führen darfst, kannst Du auf die Visitenkarte schreiben, was Du willst.

Giwalato 

Nyne90 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 05:53

Um die Art des Gewerbes geht’s ja nicht. Laut meines Wissens zählt das sowieso zu den Künstlerischen Tätigkeiten welche keine Gewerbeanmeldung benötigen und als Freiberuflich gelten.

Die Frage ist halt ob Tontechniker eine geschützte Bezeichnung wie z. B.  Toningenieur ist.

Giwalato  06.11.2017, 06:14
@Nyne90

Als Komponist oder Interpret bist Du Künstler, als Produzent und Techniker meines Wissens nicht. 

Ob Tontechniker ein geschützter Begriff ist, kann Dir möglicherweise die Handwerkskammer sagen.