Darf man einen Ehrendoktortitel vor dem Namen tragen?
Ich meine, darf man sich dann Dr. nennen?
12 Antworten
Immer wieder scheinen Falschinformationen verbreitet zu werden, wieso auch immer....da kann man oft nur noch mit dem Kopf schütteln. Also, zum Einen: Wenn jemand von einer Kirche geehrt wird, dann ist das schon mal mehr als respektabel und wenn jemand diese Ehre auch zeigen will, dann ist das nur sein gutes Recht, nicht mehr und nicht weniger!!! Zum Anderen dürfen Titel NICHT gekauft werden, das was manche meinen sind Spenden und die sind erlaubt. Vorträge und besondere und langjährige Leistungen auf einen bestimmten Gebiet sind ebenfalls ein Grund für Ehrenwürden, wenn die Kirche dies so sieht, dann ist das nun mal so. (Anmerkung dazu: Diese besonderen Leisungen müssen nicht einmal für diese Kiche erbracht worden sein, sondern im allgemeinen Sinne). Das ist aber IMMER der jeweiligen Institution selber überlassen, wer und für was jemand geehrt wird, oder nicht. Das geht auch sonst keinem was an !!! @Tohrsittlich...ich weiß ja nicht wie Sie zu dieser "Einschätzung" kommen, jedoch ist diese nicht richtig. Auch Ehrendoktortitel die im Ausland verliehen wurden, dürfen in Deutschland geführt werden, WENN a.) die verleihende Institution in dem Land wo ihr Sitz ist, vom Staat dafür eine Erlaubnis hat. (Nicht nur deutsche Kirchen dürfen Ehrenwürden verleihen!!!) b.) Der Titel MUSS eindeutig so geführt werden, dass er mit einem "echten" Titel nicht verwechselt werden kann bzw. der "Ehrendr. oder/und Ehrenprof." muss so gekennzeichnet sein, dass es keine Verwechslungen gibt, da ein Ehrentitel kein akademischer Grad ist. (Ehrenhalber h.c./Fachrichtung/Wer hat verliehen/Land). Man kann sogar den Ehrentitel in den Perso eintragen lassen, da sollte man sich aber VORAB im zuständigen Amt erkundigen, damit einem nicht unnötige Kosten entstehen. (Urkunde mitnehmen!)
Natürlich. Im Gegenteil; nach deutschem Recht gehört ein Doktortitel zum Namen, ob h. c. oder e. h. (bei Ingenieuren gibt es häufig noch "e. h."). Und man hat Anspruch darauf, dass der Titel wie der Name behandelt wird (z. B. Personalausweis, Führerschein o. ä.).
Das ist nicht ganz korrekt. Der Doktortitel ist nach dem Passgesetz eintragungsfähig; dieser Passus wäre obsolet, wenn der Titel zum Namen gehören würde, da Namen ohne weiteres eingetragen werden.
Es gibt auch keinen ANSPRUCH, mit dem Titel angesprochen zu werden; es ist eine reine Frage der Höflichkeit.
Dieser Irrtum ist aber sehr verbreitet. Rührt wohl daher, daß Adels"titel" Namensbestandteil sind.
Ehrendoktor der MLCD (Dr. h.c.) führt zur Hausdurchsuchung
Eigentlich hatte Sie alles richtig gemacht, dachte sich die GoMoPa-Userin. Wie so viele andere auch hat sie sich einen Ehrendoktortitel bei der Internet-Schnäppchenplattform Groupon.de gekauft. Sie las die Forenthemen und die Pressemeldung zum Umgang mit dem Doktor honoris causa (Dr.h.c.) auf GoMoPa.net aufmerksam durch und benannte sich korrekt mit dem Titel Dr.h.c. sowie dem Institut und Herkunftsort. Eben genauso wie es das Gesetz verlangt. Und trotzdem klingelte am 18. März 2013 die Polizei für eine Hausdurchsuchung. Die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt wegen Titelmissbrauchs. Da der unechte Doktor für den Laien nicht von einem echten Titel zu unterscheiden war.
Zitat:
Ich hätte mir niemals diesen Doktortitel gekauft, wenn ich nicht bei GoMoPa gelesen hätte, dass ich ihn tragen darf, solange ich ihn korrekt angebe. Ich habe immer „Dr.h.c. of Alternative Health, MLCD Institute (USA)“ angegeben, also mit dem Kürzel für honoris causa, der Fachrichtung und Ort, von dem der Titel stammt. Und nun werde ich deswegen angezeigt, das verstehe ich nicht.
Die Verwirrung ist groß bei der Userin, sie meint alles richtig gemacht zu haben. Dr. Thomas Schulte von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin, erklärt dazu unmissverständlich:
Zitat:
Bei der Führung dieses Titels liegt eindeutig eine Straftat vor, weil für den flüchtigen Betrachter nicht zu erkennen ist, dass es sich nicht um einen akademischen Titel handelt. Das ist Täuschung und unter Umständen sogar Wettbewerbsverzerrung.
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1135&meldung=Kein-Spassdoktor-mehr-Dr-hc-fuehrt-zur-Hausdurchsuchung
Zur Info wg. ausländischer Titel hier der Beschluss der Deutschen Hochschulkonferenz: "1. Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Dabei kann die verliehene Form ggf. translitiert und die im Herkunftsland zugelassene oder nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt und eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden. Eine Umwandlung in einen entsprechenden deutschen Grad findet mit Ausnahme zugunsten der nach dem Bundesvertriebenengesetz Berechtigten nicht statt. Entsprechendes gilt für staatliche und kirchliche Grade. 2. Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Ausgeschlossen von der Führung sind Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden Grades im Sinne der Ziffer 1 besitzt. 3. Die Regelungen unter Ziffer 1 und Ziffer 2 geltend entsprechend für Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen. 4. Soweit Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland die Inhaber ausländischer Grade abweichend von den Ziffern 1 bis 3 begünstigen, gehen diese Regelungen nach Maßgabe landesrechtlicher Umsetzung vor. 5. Eine von den Ziffern 1 bis 3 abweichende Grad- und Titelführung ist untersagt. Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Wer einen Grad führt, hat auf Verlangen einer Ordnungsbehörde die Berechtigung hierzu urkundlich nachzuweisen."
Mensch, das muss man ja erst Vergrößern um es lesen zu können.
Ach noch was, das selbe gilt natürlich auch für nicht kirchliche Ehrentitel. Was die Dankesreden betrifft, so sind diese heute eher die Ausnahme, denn die Regel. Im übrigen kann man sich auch schriftlich bedanken, oder gar nicht. Manche bekommen soviele Ehrentitel, die könnten schon zeitlich das gar nicht schaffen. Der Titel bzw. die Ehrung gilt aber genau so!
Hallo, es kommt darauf an WAS für ein EHRENDOKTOR Titel es ist.
DIe Ehrendoktorwürde wird aufgrund exzellenter wissenschaftlicher Leistung verliehen. In der Regel hält man dafür an der ausgebenden Universität eine Dankesrede. D.h. wenn du keine Dankesrede halten musst, ist es sowieso schon nicht ganz koscher. Wenn du den Ehrendoktortitel von einer deutschen Universität bekommst, darfst du ihn natürlich tragen.
Anders verhält es sich jedoch bei ausländischen Ehrendoktortiteln. Diese darf man NICHT in Deutschland tragen. Darunter fallen vor allem jene, die im Internet verkauft werden. Diese stammen vor allem aus den USA und werden da von kirchlichen Institutionen gegen Geld verkauft. Diese kirchlichen Doktortitel darf man in Deutscchland NICHT führen, im Ausland jedoch schon. Dies ist gesetzlich geregelt.
Und das ist auch gut so, oder willst du von einem Doktor untersucht werden, der sich seinen Doktortitel von den Mormonen in USA für 50 Euro gekauft hat? Also ich jedenfalls nicht.
Zur Klarstellung: Ein Dr-.Titel zeichnet keinen Mediziner aus.
Nur der Volksmund betrachtet einen Doktor als Arzt. Also nicht jeder Dr. ist gleich ein Mediziner, selbst wenn der Durchschnittsbürger dieser Meinung ist und es nicht besser weiß.
Nach meinem Kenntnissstand ist es durchaus erlaubt den erworbenen Dr. h.c. zu tragen. Es muss allerdings auf Schriftstücken dann auch die ausstellende Stelle und der ganze Titel genannt sein. z.B. Dr. h.c. of Ministry Michael Müller