Darf man einen Ehrendoktortitel vor dem Namen tragen?

12 Antworten

Immer wieder scheinen Falschinformationen verbreitet zu werden, wieso auch immer....da kann man oft nur noch mit dem Kopf schütteln. Also, zum Einen: Wenn jemand von einer Kirche geehrt wird, dann ist das schon mal mehr als respektabel und wenn jemand diese Ehre auch zeigen will, dann ist das nur sein gutes Recht, nicht mehr und nicht weniger!!! Zum Anderen dürfen Titel NICHT gekauft werden, das was manche meinen sind Spenden und die sind erlaubt. Vorträge und besondere und langjährige Leistungen auf einen bestimmten Gebiet sind ebenfalls ein Grund für Ehrenwürden, wenn die Kirche dies so sieht, dann ist das nun mal so. (Anmerkung dazu: Diese besonderen Leisungen müssen nicht einmal für diese Kiche erbracht worden sein, sondern im allgemeinen Sinne). Das ist aber IMMER der jeweiligen Institution selber überlassen, wer und für was jemand geehrt wird, oder nicht. Das geht auch sonst keinem was an !!! @Tohrsittlich...ich weiß ja nicht wie Sie zu dieser "Einschätzung" kommen, jedoch ist diese nicht richtig. Auch Ehrendoktortitel die im Ausland verliehen wurden, dürfen in Deutschland geführt werden, WENN a.) die verleihende Institution in dem Land wo ihr Sitz ist, vom Staat dafür eine Erlaubnis hat. (Nicht nur deutsche Kirchen dürfen Ehrenwürden verleihen!!!) b.) Der Titel MUSS eindeutig so geführt werden, dass er mit einem "echten" Titel nicht verwechselt werden kann bzw. der "Ehrendr. oder/und Ehrenprof." muss so gekennzeichnet sein, dass es keine Verwechslungen gibt, da ein Ehrentitel kein akademischer Grad ist. (Ehrenhalber h.c./Fachrichtung/Wer hat verliehen/Land). Man kann sogar den Ehrentitel in den Perso eintragen lassen, da sollte man sich aber VORAB im zuständigen Amt erkundigen, damit einem nicht unnötige Kosten entstehen. (Urkunde mitnehmen!)

Natürlich. Im Gegenteil; nach deutschem Recht gehört ein Doktortitel zum Namen, ob h. c. oder e. h. (bei Ingenieuren gibt es häufig noch "e. h."). Und man hat Anspruch darauf, dass der Titel wie der Name behandelt wird (z. B. Personalausweis, Führerschein o. ä.).

WolfRichter  27.12.2007, 10:00

Das ist nicht ganz korrekt. Der Doktortitel ist nach dem Passgesetz eintragungsfähig; dieser Passus wäre obsolet, wenn der Titel zum Namen gehören würde, da Namen ohne weiteres eingetragen werden.

Es gibt auch keinen ANSPRUCH, mit dem Titel angesprochen zu werden; es ist eine reine Frage der Höflichkeit.

Dieser Irrtum ist aber sehr verbreitet. Rührt wohl daher, daß Adels"titel" Namensbestandteil sind.

Ehren­dok­tor der MLCD (Dr. h.c.) führt zur Hausdurchsuchung

Eigent­lich hatte Sie alles rich­tig gemacht, dachte sich die GoMoPa-Userin. Wie so viele andere auch hat sie sich einen Ehren­dok­tor­ti­tel bei der Internet-Schnäppchenplattform Grou​pon​.de gekauft. Sie las die Foren­the­men und die Pres­se­mel­dung zum Umgang mit dem Dok­tor hono­ris causa (Dr.h.c.) auf GoMoPa​.net auf­merk­sam durch und benannte sich kor­rekt mit dem Titel Dr.h.c. sowie dem Insti­tut und Her­kunfts­ort. Eben genauso wie es das Gesetz ver­langt. Und trotz­dem klin­gelte am 18. März 2013 die Poli­zei für eine Haus­durch­su­chung. Die Staats­an­walt­schaft Lübeck ermit­telt wegen Titel­miss­brauchs. Da der unechte Dok­tor für den Laien nicht von einem ech­ten Titel zu unter­schei­den war.

Zitat:

Ich hätte mir nie­mals die­sen Dok­tor­ti­tel gekauft, wenn ich nicht bei GoMoPa gele­sen hätte, dass ich ihn tra­gen darf, solange ich ihn kor­rekt angebe. Ich habe immer „Dr.h.c. of Alter­na­tive Health, MLCD Insti­tute (USA)“ ange­ge­ben, also mit dem Kür­zel für hono­ris causa, der Fach­rich­tung und Ort, von dem der Titel stammt. Und nun werde ich des­we­gen ange­zeigt, das ver­stehe ich nicht.

Die Ver­wir­rung ist groß bei der Use­rin, sie meint alles rich­tig gemacht zu haben. Dr. Tho­mas Schulte von der Rechts­an­walts­kanz­lei Dr. Schulte und Part­ner Rechts­an­wälte aus Ber­lin, erklärt dazu unmissverständlich:

Zitat:

Bei der Füh­rung die­ses Titels liegt ein­deu­tig eine Straf­tat vor, weil für den flüch­ti­gen Betrach­ter nicht zu erken­nen ist, dass es sich nicht um einen aka­de­mi­schen Titel han­delt. Das ist Täu­schung und unter Umstän­den sogar Wettbewerbsverzerrung.

http://​www​.gomopa​.net/​P​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​.​h​t​m​l​?​i​d​=​1​1​3​5​&​a​m​p​;​m​e​l​d​u​n​g​=​K​e​i​n​-​S​p​a​s​s​d​o​k​t​o​r​-​m​e​h​r​-​D​r​-​h​c​-​f​u​e​h​r​t​-​z​u​r​-​H​a​u​s​d​u​r​c​h​s​u​c​h​ung

Zur Info wg. ausländischer Titel hier der Beschluss der Deutschen Hochschulkonferenz: "1. Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Dabei kann die verliehene Form ggf. translitiert und die im Herkunftsland zugelassene oder nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt und eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden. Eine Umwandlung in einen entsprechenden deutschen Grad findet mit Ausnahme zugunsten der nach dem Bundesvertriebenengesetz Berechtigten nicht statt. Entsprechendes gilt für staatliche und kirchliche Grade. 2. Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Ausgeschlossen von der Führung sind Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden Grades im Sinne der Ziffer 1 besitzt. 3. Die Regelungen unter Ziffer 1 und Ziffer 2 geltend entsprechend für Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen. 4. Soweit Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland die Inhaber ausländischer Grade abweichend von den Ziffern 1 bis 3 begünstigen, gehen diese Regelungen nach Maßgabe landesrechtlicher Umsetzung vor. 5. Eine von den Ziffern 1 bis 3 abweichende Grad- und Titelführung ist untersagt. Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Wer einen Grad führt, hat auf Verlangen einer Ordnungsbehörde die Berechtigung hierzu urkundlich nachzuweisen."

Samml  28.12.2007, 09:06

Mensch, das muss man ja erst Vergrößern um es lesen zu können.

Maurizius  12.03.2012, 10:47

Ach noch was, das selbe gilt natürlich auch für nicht kirchliche Ehrentitel. Was die Dankesreden betrifft, so sind diese heute eher die Ausnahme, denn die Regel. Im übrigen kann man sich auch schriftlich bedanken, oder gar nicht. Manche bekommen soviele Ehrentitel, die könnten schon zeitlich das gar nicht schaffen. Der Titel bzw. die Ehrung gilt aber genau so!

Hallo, es kommt darauf an WAS für ein EHRENDOKTOR Titel es ist.

DIe Ehrendoktorwürde wird aufgrund exzellenter wissenschaftlicher Leistung verliehen. In der Regel hält man dafür an der ausgebenden Universität eine Dankesrede. D.h. wenn du keine Dankesrede halten musst, ist es sowieso schon nicht ganz koscher. Wenn du den Ehrendoktortitel von einer deutschen Universität bekommst, darfst du ihn natürlich tragen.

Anders verhält es sich jedoch bei ausländischen Ehrendoktortiteln. Diese darf man NICHT in Deutschland tragen. Darunter fallen vor allem jene, die im Internet verkauft werden. Diese stammen vor allem aus den USA und werden da von kirchlichen Institutionen gegen Geld verkauft. Diese kirchlichen Doktortitel darf man in Deutscchland NICHT führen, im Ausland jedoch schon. Dies ist gesetzlich geregelt.

Und das ist auch gut so, oder willst du von einem Doktor untersucht werden, der sich seinen Doktortitel von den Mormonen in USA für 50 Euro gekauft hat? Also ich jedenfalls nicht.

Underfrange  14.04.2014, 10:49

Zur Klarstellung: Ein Dr-.Titel zeichnet keinen Mediziner aus.

Nur der Volksmund betrachtet einen Doktor als Arzt. Also nicht jeder Dr. ist gleich ein Mediziner, selbst wenn der Durchschnittsbürger dieser Meinung ist und es nicht besser weiß.

Nach meinem Kenntnissstand ist es durchaus erlaubt den erworbenen Dr. h.c. zu tragen. Es muss allerdings auf Schriftstücken dann auch die ausstellende Stelle und der ganze Titel genannt sein. z.B. Dr. h.c. of Ministry Michael Müller