Darf sich ein Einzelunternehmer (kein eingetragener Kaufmann) Geschäftsführer nennen?
Hallo, folgende wichtige/grundsätzliche Frage:
Darf sich ein Einzelunternehmer der NICHT im Handelsregister eingetragen ist (z. B. auf seinen Visitenkarten, Geschäftsbriefen und/oder Impressum seiner Webseite) als Geschäftsführer bezeichnen - bzw. kann er dafür bereits abgemahnt werden und welche Bezeichnung sind grundsätzlich zulässig (... Inhaber, geschäftsführender Inhaber etc.)? Bitte möglichst mit Angabe der Gesetzesgrundlage.
Es würde mich sehr freuen, wenn hier etwas Licht ins Dunkel kommt.
10 Antworten
hat mit der Eintragung im HR nichts zu tun; lies mal nach in den §§ 17 und 18 Handelsgesetzbuch; dort steht drin wie sich ein Unternehmen bezeichnen darf damit es nicht zu Verwirrungen kommt.
Rechtlich kann ich Dir das nicht sagen. Von der Logik hat der Einzelunternehmer ja ein Geschäft, welches er führt, also ist er Geschäftsführer und ich denke, das ist kein geschützer Titel so wie Doktor, also könnte er es doch auf Visitenkarten drucken lassen.
Hallo, rechtlich gesehen kannst du dich Geschäftsführer nennen. Denn bereits ein 8-Jähriger kann Geschäftsführer sein, wenn er z.B. für seine Oma Tee im Supermarkt kauft. Geschäftsführer ist kein rechtlich geschützer Beruf(sbegriff), sondern wird im BGB benutzt. Einfach mal §§681f. lesen.
LG, Wiebke
IHK nachfragen weil irgendwo muss ja dein Einzelhandel gemeldet sein sonst kriegst ja probleme mit schwarzarbeit ect.
Ruf die IHK an