Hallo , ist der Begriff " Garten - und Landschaftsbau " geschützt?
Ist der Name Geschützt oder darf jeder der auch nur die Tätigkeit ausführt und ein Gewerbe ( Kleingewerbe ) anmeldet diese Bezeichnung führen ?
z.B. Im Logo oder Visitenkarte ?
3 Antworten
Also mit Abgeschlossener Lehre wäre es legal...auch wenn man es nur als Nebengewerbe laufen lässt ?
Pass auf, du bist damit an der Grenze zur Meisterpflicht im Handwerk.
ist geschützt. mit entsprechenden Berufsausbildungen als Geselle und Meister.