Darf ich mein Unternehmen Praxis nennen?
Hallo zusammen, mache mich freiberuflich selbständig mit Massagen und Energiearbeit. Darf ich mich dann Praxis für .......... nennen oder ist der Begriff Praxis geschützt?
5 Antworten
Du darfst es Praxis nennen. Ganzheitliche Praxis zum Beispiel würde deutlich anzeigen, dass Du energetisch arbeitest und eben nicht die klassische Massage anbietest. Auch Institut geht, das darf auch jede Kosmetikerin.
Masseur geht auch, nur eben nicht Physiotherapuet, staatlich geprüft oder so etwas.
Was hast Du gelernt und was ist Dir bescheinigt worden? Achte darauf, das zu verwenden / zu integrieren.
Zusätzlich würde ich noch einmal schauen, ob die Bezeichnung beim DPMA geschützt ist (Deutsches Patent- und Markenamt).
Dann sollte alles OK sein.
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Das ist tatsächlich geschützt. du darfst es nur Praxis nenen wenn du Arzt oder Heilpraktiker bist ( bei Physiotherapeuten bin ich mir nicht sicher). Ansonsten fällt es in den Wellnessbereich und dann bleibt die nur "Studio"
Hi
Diese Frage sollte dir das Ordnungsamt oder das Gewerbeamt genau erklären können. Die sagen dir dann auch, welche Richtlinien du einhalten musst.
Gruß Nino
Ja, Du darfst Deine Praxis Praxis nennen, z.B. "Praxis für Massage und Energiearbeit Vorname Nachname". Nur die Berufsbezeichnung "Masseur/in u. med. Bademeister" ist geschützt. Die Tätigkeit "Massage" ist auch nicht geschützt!
Dem kann ich mich anschließen. Meines Wissens nach ist es erlaubt, solange keine Verwechslungsgefahr mit einer Arzt-Praxis besteht. Anwälte haben auch Praxen - der Begriff Praxis ist nicht geschützt. Allerdings muss deutlich werden, wofür die Praxis ist, und zwar ohne Fachbegriffe: Praxis für Massage und Energiearbeit ist OK. Yin-Yang-Praxis könnte Probleme geben, weil nicht klar ist, worum es geht.
erlaubt ist: "Privatpraxis für..." ich wünsche Dir viel Erfolg!