Darf sich ein Freelancer auch Werbeagentur nennen?

5 Antworten

Ok, alles was mit Werbung zu tun hat, braucht auswärtige Ausdrücke. Aber der Freelancer ist Jargon oder auch Szene-Sprache.

Vor allem hilft er bei der Einsortierung im deutschen Recht nicht weiter. Eigentlich beschreibt er bei uns den Subunternehmer. Die Begrifflichkeit hat natürlich etwas von einzelkämperdasein, der Freischärler, der sich mit anderen seiner Art zusammen schließt und dann für den Kriegsherren die Arbeit erledigt. Und wenn die getan ist...

Gebräuchlich ist wenn man den Werkzeugen von Herrn Google traut der Begriff in der Hauptsache bei Programmierern. Das was Deiner Tätigkeit am nächsten käme, wäre dann noch der vorgeschlagene typo3-freelancer. Der würde Dich aber als Suchbegriff weder glücklich noch reich machen.

Nur die Bestätigung: Klar die Branche benennen damit Dich Leute auch finden.

Zur Begrifflichkeit der Agentur. Die Agentur ist eine Vermittlung. In der Regel hat das bei Werbeunternehmen dann einen Sinn (der oft auch nicht gerade mit Leben erfüllt ist), wenn man hier die richtigen Medien vermittelt. Sei es Print, Videotext oder was auch immer. Natürlich die Zielgruppe im Auge habend usw.

Hierbei ist interessant, dass der Begriff Werbeagentur viel gesucht wird und natürlich auch viele KollegInnen von Dir anbieten. Dagegen Werbestudio, was ich persönlich einfach schöner finde, werden im Monat lediglich 440 Suchanfragen gestellt. Dafür gibt es aber auch kaum Wettbewerb bei dem Keyword. Google selber sagt niedrig.

Bei 440 kann man natürlich auch eine Marktpenetration und Markenbildung organisieren, dass ist die andere Seite der Medaille.

Viel Erfolg.

P.S. Auf das rechtliche wollte ich extra nicht eingehen, dass scheint ja soweit verständlich und passend.

baghera  27.09.2013, 12:18

schöne ausführung! und ich teile deinen geschmack bzgl. "studio". :o)

Wenn du ein Gewerbe anmeldest, kannst du das im Prinzip nennen, wie du Lust hast.

Der Begriff "Werbeagentur" ist ja nicht geschützt. So kann sich jeder nennen.

Wenn du keine Gewerbe anmeldest, ist es (SO ODER SO) Schwarzarbeit.

als freelancer bist du selbständig, i.d.r. als GBR. die geschäftsform ist damit dieselbe, als wenn du als eine einmann/frau - agentur betreibst (außer, du stellst du agentur in eine GmbH od. sonstige geschäftsform). du bist als freelancer deine eigene firma; so oder so also selbständig tätig. du kannst dich nennen wie du willst, wichtig ist, dass du unter deinem richtigen namen irgendwo anzutreffen bist (in der rechnung im briefkopf oder -fuß mit steuernummer usw.)

ich selbst bin designerin, biete alle möglichen dienstleistungen in diesem bereich. ich habe ein label (ein kürzel), dem dann mein name folgt. das hat aber mit wiedererkennungswert zu tun. mein label ist quasi meine firma (= deine agentur), aber ich eben auch (als freelancer). in deinem fall bist du mit deiner werbeagentur identisch.

kurz: du kannst dich xy-agentur vorname, nachname nennen. auch wenn du als sub für andere agenturen arbeitest.

ich verstehe zwar nicht, warum es für dich wichtig ist, zwischen agentur und freelance im firmennamen zu unterscheiden, aber solange du das in personalunion betreibst, ist es wurscht. wenn sich die agentur besser für dich anhört, kannst du dich so nennen. es könnte aber sein, dass mögliche kunden implizieren, dass eine agentur höhere preise als ein freelancer nimmt, da eine agentur meist mitarbeiter beschäftigt, die personal- und bürokosten sich also auf die preise niederschlagen.

hoffe, das hilft dir!

Geochelone  27.09.2013, 07:06

Fast alles richtig, nur kann niemand alleine eine GbR sein ! Dazu müssen sich mindestens 2 Personen zusammen tun... In der Regel sind Einmann-Frau-Betriebe Einzelunternehmen.

baghera  27.09.2013, 12:11
@Geochelone

du hast recht! da war ich wohl schon halb in morpheus´ armen... aber an ihrer gesamtsituation bzw. frage ändert das nichts.

danke nochmal für den hinweis! :o))

dieplanerin 
Beitragsersteller
 26.09.2013, 22:54

Vielen Dank! Das ist genau das, was ich wissen wollte. Mein Anliegen begründet sich durch die Gepflogenheiten hier vor Ort. Keiner weiß, was ein Werbetexter oder Mediendesigner eigentlich tut ;) ... nenne ich mich "Werbestudio", kann jeder etwas mit diesem Begriff anfangen ;) Ich hatte nur Bedenken, mich so zu nennen, ohne Angestellte oder ein Team um mich herum zu beschäftigen. Hätte ja sein können, dass "Werbeagentur" auf rechtlichem Terrain mit "Beschäftigten" assoziiert wird.

DANKE DIR für deine Antwort!!!

baghera  26.09.2013, 23:15
@dieplanerin

gerne!

kann sein, dass agentur mit beschäftigten assoziiert wird, aber das sind die assoziationen der ANDEREN. in deiner agentur bist du eben die alleinige ´agentin´. vielleicht hast du ja auch mal soviel zu tun oder auftragsspitzen, dann hast du eben 450€ kräfte oder praktikanten oder studenten; man kann auf verschiedene weisen zu ´personal´ kommen...

dir ging´s , glaub ich, um die rechtsform (?), die sich ggf. auch steuerlich auswirkt; das habe ich beantwortet. und alles andere passiert in den köpfen der leute.

also, glückwunsch zum studio!

Also, das mit der GbR passt überhaupt nicht. In diesem Kürzel steckt die Begrifflichkeit "Gesellschaft" und somit kann eine GbR ab 2 Personen gegründet werden.

Nennen kannst Du Dich wie Du möchtest. Aber auch hier wurde einiges nicht so richtig dargestellt

Lauten muss es

Vorname, Name

Werbeagentur

Werbeagentur

Vorname Name ist so nicht möglich

Bei einer Einzelunternehmung steht zuerst der Inhaber in der Reihe anschließend die Unternehmensbezeichnung

Ausnahme bei Freiberuflern

Hier kann dann stehen

Versicherungsagentur

Max Mustermann

aber auch

Max Musermann

Versicherungsagentur

Ob Du nun ein Einzelunternehmer bist oder als Freiberufler Deine Tätigkeit ausführen tust oder ausführen kannst, das ist entweder

a. über den Gewerbeschein geregelt

b. und / oder wird über das zuständige Finanzamt entsprechend eingeordnet.

DerHans  27.09.2013, 13:23

So weit richtig.

Aber eine Versicherungsagentur ist KEIN FREIBERUFLER

Das ist ein ganz normaler Gewerbebetrieb.

Wenn du gewerblich eine Werbeagentur betreibst, kannst du dich auch so nennen.

dieplanerin 
Beitragsersteller
 26.09.2013, 22:04

Ja. Ich habe gewerblich ein "Werbestudio" angemeldet! Die Frage ist halt, da ich ja als Kleinunternehmer meinen vollständigen Namen in den Firmennamen einbeziehen muss, ob ich mich dann "Werbestudio Vorname Nachname" nennen darf, auch wenn ich im Grunde als Freelancer unterwegs bin ... ja auch teils für andere Agenturen!