Inwieweit darf die Berufsbezeichnung Pastor geführt werden?
Es stellt sich mir die Frage, inwieweit ich die Berufsbezeichnung "Pastor" führen darf. Ich beende 2008 mein Theologiestudium und werde aller Voraussicht nach bei einer Evangelisch-Freikirchlichen-Gemeinde als "Pastor" angestellt werden. Soweit ich informiert bin, ist diese Berufbezeichnung gesetzlich geschützt. Man darf sich also nicht pauschla "Pastor" nennen. Ich hörte aber, daß, weil ja als solcher eingestellt, man auf seine Visitenkarte schreiben dürfte Heini Meyer (Bsp.), Pastor der Ev. Freik. Gemeinde soundso. Ist das korrekt? Wo kann ich hierzu eine verbindliche Auskunft bekommen?
6 Antworten
Die Frage ist einfach zu beantworten. Die Berufsbezeichnung Pastor ist nicht geschützt. In Freikirchen wird man entweder als Pastor oder Prediger einegstellt - dass sollte im Arbeitsvertrag bzw. Anstellungsvertrag stehen und so eben in die Visitenkarte übernommen werden. Die Bezeichnung Pastor leitet sich ab vom lateinischen Wort pastor, der Hirte, eine Bezeichnung, die im Alten Testament für Gott und im Neuen Testament für Jesus genommen wird. In der katholischen Kirche sind alle in der Gemeindepastoral tätigen, egal ob Pfarrer, Vikar, Kaplan o.a. auch als Pastor anzureden - wie auch die Bischöfe und der Papst, der ja Stellvertreter Gottes nach katholischer Auffassung ist und somit sind dann alle Stellv. des Papstes auch durch ihn Stell. Gottes etc. Die BezeichnunnPfarrer ist Theologen vorbehalten, die eine Pfarrstelle der evangelisch reformierten bzw. -lutherischen oder katholischen Kirche innehaben - dieser Titel ist geschützt und es ist strafbar, ihn missbräuchlich zu verwenden. Gruß Martin Albrecht, Pfarrer der reformierten Kirche
Hm. Ist der Titel nicht auch mit einer zusätzlichen Prüfung verbunden?
Ich weiß ja nicht, wer bei der Freikirchlichen Gemeinde für solche Fragen zuständig ist. Aber Landeskirchenämter usw. müßten Dir darüber zuverlässig Auskunft geben können!
Freikirchen haben da keine einheitliche Regelungen. In manchen Gemeindebünden (z.B. bei den freien evangelischen Gemeinden, zu denen ich gehöre) kann die Gemeinde als Pastor einstellen, wen sie will, also theoretisch auch einen, der nie Theologie studiert hat. Kommt aber in der Praxis selten vor. Außerdem haben die meisten Freikirche eigene Ausbildungsstätten, so dass "ihre" Pastoren meist da studiert haben, und je nach Freikirche kann es auch Pflicht sein, da ne Prüfung abzulegen.
"Pastor" ist nicht geschützt, du kannst, wenn du willst, ne Kirche gründen und dich von der zu deren Pastor ernennen lassen.
Wikipedia hat sich hier ausführlich dazu ausgelassen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pastor
Und geschützt ist die Bezeichnung sicher nicht, theoretisch könnte sich also jeder Mann Pastor nennen, ohne rechtliche Probleme zu provozieren.
Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen studienabschluss und einer passenden Stelle! Zu deiner Frage: Du solltest die Brufsbezeichnung führen, die in deinem Arbeitsvertrag steht! Selbstverständlich gehört die genauigkeit dazu, anzugeben, welcher Kirchengemeinde, welcher Konfession man vorsteht!
Ich denke das es zur Ausbildung eines Theologen gehört zu wissen, das man nach einem Vikariat zum Pastor werden kann ! Eddy21
In der Tat. Aber im freikirchlichen Bereich gibt es nicht überall die gleichen Regularien.