Wie darf ein Notausgang genutzt werden?
Als wir haben im Haus im Erdgeschoss eine Große Eingangstür rechts und einen offenen Notausgang links, der jedoch immer als ein und ausgang genutzt wird, weil da ein Zahnarzt ist. Außerdem Wohnt da noch an der seite eine Frau mit einer Erwachsenen Tochter, die den Notausgang auch nutzen. Jetzt komme ich gerade mit meinen Hund rein und da geht die Tür bei der Frau auf und die sagt mir total eingebildet das dies ein Notausgang sein und ich ihn nicht benutzen soll.
Da wollte ich mal euch fragen wie das ist, dann dürfte sie doch theoretisch gesehen die Tür auch nicht benutzen, genau so wie der rest also Zahnarzt, Patienten, Angestelte...
3 Antworten
Diese Türe ist ganz sicher kein Notausgang im ursprünglichen Sinn, sondern ein Ein- und Ausgang, der zusätzlich als Noausgang beschildert ist. Ein Notausgang im ursprünglichen Sinn kann nämlich nur in EINE RICHTUNG benutzt werden, also nur zum RAUSGEHEN.
Danke
Guten Morgen,
strafrechtlich gibt es hier prinzipiell nichts zu beanstanden. Sie müssen sich natürlich grundsätzlich an die Anweisungen Ihres Vermieters halten, wenn es solche gibt.
Sofern die Tür als Notausgang deklariert ist, z.B. durch Klebefolien o.ä., sollte von einer Benutzung, schon aus Gründen des Hausfriedens, abgesehen werden.
Mit Straftaten wie "Missbrauch von Notrufen" etc. pp. können Sie die Benutzung dieser Tür aber keinesfalls vergleichen, und müssen davor auch keine Angst haben.
Gruß aus Mainz!
Das würde ich der Frau sagen dass sie selbst diese Tür auch nicht benutzen dürfte. Aber wenn alle diese Tür benutzen... Da müsste ein Schild ran "nur im Notfall benutzen" oder man muss die Tür abschließen
FALSCH - einen Notausgang darf man NICHT abschließen. Der darf normalerweise nur von innen nach außen zu öffnen sein mit einem Panikschloss.
Danke