Wie darf ein Notausgang genutzt werden?

3 Antworten

Diese Türe ist ganz sicher kein Notausgang im ursprünglichen Sinn, sondern ein Ein- und Ausgang, der zusätzlich als Noausgang beschildert ist. Ein Notausgang im ursprünglichen Sinn kann nämlich nur in EINE RICHTUNG benutzt werden, also nur zum RAUSGEHEN.

18blume18 
Beitragsersteller
 30.08.2013, 20:40

Danke

Guten Morgen,

strafrechtlich gibt es hier prinzipiell nichts zu beanstanden. Sie müssen sich natürlich grundsätzlich an die Anweisungen Ihres Vermieters halten, wenn es solche gibt.

Sofern die Tür als Notausgang deklariert ist, z.B. durch Klebefolien o.ä., sollte von einer Benutzung, schon aus Gründen des Hausfriedens, abgesehen werden.

Mit Straftaten wie "Missbrauch von Notrufen" etc. pp. können Sie die Benutzung dieser Tür aber keinesfalls vergleichen, und müssen davor auch keine Angst haben.

Gruß aus Mainz!

Das würde ich der Frau sagen dass sie selbst diese Tür auch nicht benutzen dürfte. Aber wenn alle diese Tür benutzen... Da müsste ein Schild ran "nur im Notfall benutzen" oder man muss die Tür abschließen

hierkommtkalle  30.08.2013, 20:45

FALSCH - einen Notausgang darf man NICHT abschließen. Der darf normalerweise nur von innen nach außen zu öffnen sein mit einem Panikschloss.

18blume18 
Beitragsersteller
 30.08.2013, 20:40

Danke