Anzeige wegen wegstellen des kinderwagens? Bitte um hilfe
Hallo,
Ich habe ein Problem, mein Kinderwagen ( welcher immer im hausflur) steht, wurde vor die Eingangstür im Regen draußen abgestellt... Als ich eingezogen bin, habe ich an jeder Haustür geklingeln, ob es jemanden stören würde... Alle meinten es wäre in Ordnung, da man problemlos rein und wieder rauskommt...
Mittlerweile ist jemand neues in das Erdgeschoss eingezogen, die Dame kommt mit ihrem Fahrrad und schleppt dieses immer in Ihre Wohnung, aus welchen gründen auch immer... Jedenfalls ist es die einzige der ich das zutrauen könnte...
Es ist mittlerweile das zweite mal wo mein mann den Kinderwagen nach seiner Nachtschicht vor der Tür im Regen auffindet... Sofort beim ersten mal, habe ich einen Zettel unten an die Tür gehangen und freundlich darum gebeten den Kinderwagen drinne stehen zu lassen... Auch der Zettel wurde entfern, dabei hing er gegen 23 uhr heute noch dran, da ich Müll rausbringen war, und ihn gesehen habe...
Nun meine Frage: Was kann ich für Schritte einleiten? Sie verneint es ja, dass sie es war... Wie würdet ihr euch verhalten? Und was soll ich nun tun?
Wenn mein Kinderwagen geklaut wird könnte ich Sie deshalb anzeigen? Bzw auf Schadensersatz anklagen?
Ich bin echt mit meinem Latein am ende...
Lieben Gruß und danke im vorraus Angst88
7 Antworten
Du könntest nur eine Anzeige gegen Unbekannt machen, wenn keine eindeutigeren Beweise oder Indizien vorliegen als deine Vermutung.
Ansonsten könnte die Frau das mit dem Wegstellen vielleicht ja auch gar nicht sein? Normalerweise würde derjenige dich doch vorher darauf ansprechen, dass es ihn stört oder?
Wenn dir das Problem so am Herzen liegt, dann sprich doch mal wieder einmal mit deinen Nachbarn darüber, denn mehr kannst du nicht machen als sie um Aufklärung zu bitten oder Hinweise und zu fragen was denen an deinem Kinderwagen stört.
Oh wie hinterhältig, kann dich gut verstehen, dass du verärgert bist.
Wie es bei im Regen auf die Straße stellen ist weis ich nicht, wenn er aus dem Hausflur geklaut würde oder auf grund dessen, dass ihn jemand einfach vor die Tür stellt kannst du Anzeige gegen unbekannt stellen. Ohne Beweise darfst du niemand einfach so verdächtigen. Die Hausratversicherung zahlt übrigens nur, wenn der Wagen aus der Wohnung oder aus einem abschließbaren Raum geklaut wurde.
Wenn möglich stell den Wagen doch in den Keller. Ich weis dass es schwierig ist erst mit Kind in den Keller und dann Kinderwagen samt Kind hochhieven. Falls dein Kind schon in dem Alter ist dass es allein stehen oder sogar laufen kann, nimm es trotzdem mit in den Keller und lass es unten an der Treppe stehen während du den Wagen hoch schleppst. Runter fällt man schneller als rauf.
Strafanzeige gegen unbekannt wird nicht viel bringen. Denn wegen "fehlenden öffentlichen Interesses" werden solche Verfahren vond er Staatsanwaltschaft wieder eingestellt.
was du aber machen kannst:
Laut BGH-Urteil (Urteil vom 10. 11. 2006 - V ZR 46/06) hast du das recht, den Kinderwagen im Flur abzustellen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kinderwagen.htm
Mache eine schriftliche Mängelanzeige beim Vermieter wegen vorsätzlicher mehrfacher Störung der Hausordnung durch den Mitmieter und fordere nachdrücklich Abhilfe.
Außerdem schreibe einen offenen Brief an die Nachbarn, dass du das verhalten der betreffenden Person unmöglich findest. Weise auf dein Recht und das BGH-Urteil hin und schliesse damit, dass du bereits den Vermieter aufgefordert hast, den/die Schuldige abzumahnen und das beim nächsten Vorfall Strafanzeige wegen vorsätzlicher mehrfacher Sachbeschädigung erfolgen wird.
Den Schrieb verteile persönlich und mit einem "gequälten" Lächeln. Sage, es täte dir leid, aber jemand furchtbar intolerantes zwinge dich dazu. An den reaktiomnen der nachbarn wirst du vielleicht sogar erkennen,w er die/der Schuldige ist.
anzeige gegen unbekannt wegen sachbeschädigung wäre möglich.
allerdings..
wenn es vom vermieter eine regelung geben sollte, dass es verboten ist, kinderwagen im treppenhaus (eingangsbereich) abzustellen, dann nützen dir die unterschriften nichts. denn die mitbewohner sind unbefugt dir eine solche genehmigung zu erteilen.
was allerdings am tatbestand einer sachbeschädigung nichts ändert, WENN denn am kinderwagen durch den regen, beschädigungen aufgetreten sein sollten..
der bgh kann nicht pauschal urteilen, wenn beispielsweise die haustüre auch als fluchtweg zur verfügung stehen muss (was oft der fall ist) ist so nicht möglich zu pauschalisieren, wenn ein dort platzierter kinderwagen den eingangstürenbereich so verringert, dass bei gefahr eine eingeschränkte fluchtmölichkeit geboten wäre. das ist definitiv nicht zulässig.
Lies die Hausordnung dort wird klar aufgezeigt was man mit dem Hausflur darf was nicht, für was er da ist und für was nicht ;) ich glaube du hast den kürzeren gezogen... ;)
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kinderwagen.htm
Der BGH hat geurteilt,dass das Abstellen erlaubt ist.