Frisierraum im eigenhaus eröffnen
Meine Frau ist Friseurmeisterin und wir besitzen ein Haus auf 2 Etagen im Erdgeschoss ist ein Raum übrig dort könnten locker 2 Bedienerplätze eingerichtet werden. Wasseranschluss ist kein Problem, das kann ohne großen Aufwand hergerichtet werden. 3 Parkplätze am Haus sind auch vorhanden ein Gästetoilette im Erdgeschoss ist auch für die Kunden... Man käme mit 5 Stufen in einem Voraum vom eingang rein von da in einem Flur wo es von daaus in veschiedene Räume geht Wohnzimmer mit Küche aber mit Türe dann vom Flur aus geht auch eine Türe ins Bad und wiederum eine Türe zur Gästetoilette ach ja und in dem Flur geht auch nach oben....ja und nun das wichtigste man könnte noch vom Flur aus einen durchbruch machen damit der raum den ich als Friseursalon einrichten möchte. Nur ist da eine breite von nur 70 cm möglich...Kann ich da einen Salon einrichten..meine Frau möchte wenn das geht nur auf termin arbeiten da ja eh nur 2 Bedienerplätze vorhanden wäre ach in dem Raum ist auch ein großes Fenster...Würde ich hier eine genemigung bekommen wenn ich einen Bauänderungsantrag stellen würde oder eher nicht das ist dann eher so ein Homefriseur man darf sich das nicht wie einen großen Friseursalon vorstellen...Oder welche Auflagen müssten erfüllt sein....ich frag das um es Finanziell zu überdenken bzw. zu errechnen...
6 Antworten
Ich vermute mal ins Blaue hinein, dass Geschäftsräume aus steuerlichen Gründen vom Wohnbereich baulich getrennt sein müssen, evtl. sogar einen separaten Eingang haben müssen.
Das Bauamt muss dir Auskunft geben
Brandschutz! Damit steht und fällt alles. Es müssen Fluchtwege vorhanden sein. Die Kunden und die Angestellten dürfen nicht eine Toilette benutzen. Auch deine Frau nicht.
Ich würde wirklich dringend dazu raten, vorher das örtliche Bauamt wegen der Umnutzung anzusprechen. Vorher bitte keinen Cent in die Hand nehmen.
Hallo 70711718, das ist eigentlich nur eine Umnutzung, Baurechtlich würde ich nicht mit so großen Schwierigkeiten rechnen wenn ihr nicht in einem reinen Wohngebiet wohnt. Zuwegung, Fluchtwege ließe sich lösen wenn ihr eine Terassentür einbaut und so einen direkten Zugang von draussen schafft. Frag ruhig im Bauamt nach, meistens sitzen da kompetente und freundliche Leute die dir helfen. Die Handwerkskammer ist für den Handwerksrechtlichen Teil zuständig (Qualifikation deiner Frau) und die Gewerbeaufsicht für Toilettenbenutzung, Türenbreite usw. Die Leute vom Bauamt kennen aber die meisten Regeln.
Viel Erfolg
bei deiner Kommune nachfragen; es gibt da unterschiedliche Regelungen;
Ich war schon bei verschiedenen Friseusen, die das zu Hause in einem eingerichteten Raum gemacht haben, der vom Flur abging. Und ohne Extra-Kundentoilette. Die ist nicht mal in Stehcafés Pflicht.
sie kann doch mal bei ihrer handwerkskammer anfragen was die für vorstellungen haben,wenn du außen nix veränderst ist nur die statik wichtig,kann die jeder fachmann aufgrund des bauplans sagen