Darf man im Supermarkt "eingesperrt" werden?
Interessanter Fall, gerade mal eine Stunde her: Norma-Discounter in Waldrach, höchstens 2-3 Kunden im gesamten Markt, wollte schnell eine Kleinigkeit kaufen, sehe aber dann vom Laden aus meine Frau bereits vorfahren die mich dort abholen sollte, weil mein Wagen in der Werkstatt bleiben musste. Also ohne Ware Richtung Kassen. Aber an keiner Kasse Personal und an allen Kassen, auch an der, an der lediglich eine Kundin ihren Einkauf aufs Band am legen war, diese Metall-Durchgangs-Barriere verschlossen. Da ich weiß, wie man die Entriegelung löst, und ja ohnehin wohl gleich jemand kommen würde, öffnete ich die Türe. Richtung Ausgang gehend ruft mir die zwischenzeitlich erschienene Mitarbeiterin hinher, dass "man so etwas aber nicht mache" worauf hin ich wieder zu ihr zurück bin und fragte, was ich denn bitteschön ansonsten hätte machen sollen. Sie meinte ich hätte gefälligst zu warten bis sie oder eine Kollegin kommt und den Ausgang freigibt. Jetzt die Frage: ist das so? Kann mich der Laden zwingen, zu warten bis jemand wenigstens einen Ausgang freimacht? Wie ist das aus feuerpolizeilicher Sicht? Müsste da nicht mindestens ein Fluchtweg dauerhaft offen sein? Danke für möglichst rechtsverbindliche Auskünfte denn ich möchte die Norma-Geschäftsleitung auf diesen Umstand aufmerksam machen.
5 Antworten
Gegenfrage, nur so: Ware hattest Du aber nicht dabei, ne?
Wohl nicht.
Dann seh ich das wie Du: Wenn da keiner ist und ich dringend durchmuss, dann darf ich auch.
Mit der Logik der VK wartet man sonst geduldig, auch wenn grad der Schuppen abfackelt.. aber Törchen is ja zu und da darf man nicht durch.
Nicht grad logisch.
Man trabt da ja auch nicht dauernd just for Fun rein und wieder raus.
Ich kenns eigentlich echt nur so, dass zumindest ein Durchgang immer offen ist, ggf. eben der, wo die Kasse besetzt ist und man bittet sich durch "tschuldigung, darf ich mal.. sorry, ich müsste mal durch.."
Da Du dich nicht wirklich in einen Notlage befunden hast, hast Du nicht selbständig die Schranke zu öffnen. Das fällt noch nicht unter Freiheitsberaubung.
Norma darauf hinzuweisen bringt nichts. In jedem Fall solltest Du die Gewerbeaufsicht verständigen.
Mit dem Fluchtweg hast Du ohnehin recht. Ist zudem Freiheitsberaubung, genau genommen.
Feuerpolizeiliche Sicht? Komm mal wieder runter! Ich fasse deine Story mal zusammen, wie sie sich wirklich zugetragen hat: Du hast in einem Laden, der dir nicht gehört, an Sachen rumgefummelt, die nicht deine sind und in deren Benutzung Du nicht eingewiesen wurdest.
für eine rechtsverbindliche auskunft wende dich an einen anwalt.
ansonsten ist das kindergarten. dich hat keiner eingesperrt