Darf man im Supermarkt "eingesperrt" werden?

5 Antworten

Gegenfrage, nur so: Ware hattest Du aber nicht dabei, ne?

Wohl nicht.

Dann seh ich das wie Du: Wenn da keiner ist und ich dringend durchmuss, dann darf ich auch.

Mit der Logik der VK wartet man sonst geduldig, auch wenn grad der Schuppen abfackelt.. aber Törchen is ja zu und da darf man nicht durch.

Nicht grad logisch.

Man trabt da ja auch nicht dauernd just for Fun rein und wieder raus.

Ich kenns eigentlich echt nur so, dass zumindest ein Durchgang immer offen ist, ggf. eben der, wo die Kasse besetzt ist und man bittet sich durch "tschuldigung, darf ich mal.. sorry, ich müsste mal durch.."

Da Du dich nicht wirklich in einen Notlage befunden hast, hast Du nicht selbständig die Schranke zu öffnen. Das fällt noch nicht unter Freiheitsberaubung.

Norma darauf hinzuweisen bringt nichts. In jedem Fall solltest Du die Gewerbeaufsicht verständigen.

Mit dem Fluchtweg hast Du ohnehin recht. Ist zudem Freiheitsberaubung, genau genommen.

Feuerpolizeiliche Sicht? Komm mal wieder runter! Ich fasse deine Story mal zusammen, wie sie sich wirklich zugetragen hat: Du hast in einem Laden, der dir nicht gehört, an Sachen rumgefummelt, die nicht deine sind und in deren Benutzung Du nicht eingewiesen wurdest.

für eine rechtsverbindliche auskunft wende dich an einen anwalt.

ansonsten ist das kindergarten. dich hat keiner eingesperrt