hauskauf trotz kindesunterhalt
Hallo erstmal...
ich bin wieder verheiratet meine Frau hat eine Tochter 17 geht noch zur schule und meine frau erwartet von mir jetzt ein baby, da wir sowieso jetzt schon eine zu kleine wohnung haben wir schlafen im wohnzimmer und die tochter meiner frau hat ein zimmer. haben wir uns nach einer größeren wohnung umgeschaut diese sind aber für uns zu teuer jetzt haben wir ein schnäppchen machen können und ein haus gekauft und zahlen jetzt weniger als würden wir eine größere wohnung mieten. Jetzt droht die Exfrau mit Anwalt bzw. mehr Kindesunterhalt da ich ein haus gekauft habe....ich dürfte mir kein haus kaufen wenn ich unterhaltspflichtige kinder habe stimmt das....vorallem hab ich doch extra geschaut womit ich mich besser stehe ist ja nicht so das ich mir eine Luxushütte gekauft habe....Das haus hat normale wohnverhältnisse mit kleinem grundstück
7 Antworten
Selbstverständlich ist ein Hauskauf erlaubt, warum auch nicht? Das wäre ja noch schöner.
Am Unterhalt für die Tochter ändert sich jedoch durch den Hauskauf voraussichtlich nichts. Er darf durch den Kauf nicht verringert werden.
Das Wohneigentum wird jedoch bei der Einkommensberechnung berücksichtigt. Die eigene Wohnung erhöht das unterhaltsrechtliche Einkommen im Rahmen des Wohnwertvorteils.
Die Zinsen können jedoch gegengerechnet werden. Auch der Tilgungsanteil bis zu einer Höhe von 4% des Bruttoeinkommens, wenn nicht schon eine andere sekundäre Altersvorsorge besteht. Der Wohnwertvorteil bemisst sich nach der Höhe einer ortsüblichen Vergleichsmiete.
Soweit mir bekannt ist, wird der Unterhalt am Einkommen fest gemacht. So ist es jedenfalls bei meinem Lebensgefährten und der hat auch ein Häuschen. Lass Sie doch zum Anwalt gehen, sie erreicht sowieso nichts.
ach lass sie quatschen.... totaler müll den deine ex erzählt! da spricht anscheinend der blanke neid! solange du deiner pflicht nachkommst kann dir keiner was! die ex von meinem mann hat es damals ebenfalls versucht als wir unser haus gekauft haben! das einzigste was diese frau geschafft hat, war sich selbst lächerlich zu machen! so wie es sich liest, zahlt ihr das haus monatlich ab, also ist es noch garnicht deins.
Du kannst kaufen was du willst und deine ExFrau bekommt die Alimente für euer Kind berechnet nach deinem Einkommen. Das sind 2 völlig verschiedene Sachen.
Wohneigentum kann das unterhaltsrechtliche Einkommen erhöhen und wird somit bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.
Natürlich kannst Du ein Haus kaufen.
Das wird ja nicht bar bezahlt, sondern finanziert.