Haus gekauft mit vorhandenem Mieter aber Miete ist zu gering?
Hallo community,
Ich und meine Frau übernehmen zum Februar das Haus meiner Schwiegereltern. Wir kaufen es ab.
Seit 2 Jahren wohnt dort die entfernte Cousine meiner Schwiegermutter in der Einliegerwohnung.
Geplant war, diese zu renovieren und meine Schwiegereltern dort unterzubringen.
Wir haben es der Cousine so bereits angekündigt. Sie hat das auch akzeptiert.
Bemüht sich aber leider seither 0 um eine neue Wohnung.
Die Miete die sie bezahlt ist unterirdisch. 80m²/3 Zimmer für 400€ warm. Beim regulären mietspiegel wären es ca. 680€ Kalt.
Meine Schwiegereltern waren da zu gutmütig da sie nicht viel Geld hat.
Jetzt zu meinen fragen.
Kann ich die Cousine bei Übernahme des Hauses auf Eigenbedarf kündigen?
Kann ich, bis es soweit ist, die Miete erhöhen? Ich habe keine Lust für ein halbes jahr monatlich drauf zu zahlen was ihre Miete angeht.
12 Antworten
Nun habe ich letztlich von dir gelesen, dass der Kaufvertrag beim Notar erst im Februar2021 abgeschlossen werden soll. Das ist noch keine Übernahme des Hauses und berechtigt dich nicht der Mieterin wegen Eigenbedarf zu kündigen.
Je nach Arbeitsweise des Grundbuchamtes zusammen mit dem Notar wirst du erst nach 2 Monaten vollends Eigentümer durch den Grundbucheintrag als neuer Eigentümer. Dann könntest du handeln.
Die Dauer der Mietzeit der Mieterin bestimmt die Länge der Kündigungsfrist, hier also 3 Monate. Bitte für Aus - und Einzug berücksichtigen. Die Mieterin könnnte der Kündigung nach § 574 BGB widersprechen, damit könnte ein Räumungsklage verbunden sein.
Wenn die Schwiegereltern ein Mieterhöhungsverlangen der Mieterin noch im Januar 21 zustellen, würde die Erhöhung zum 01.04.2021 wirksam.
Die Erhöhung darf sich nur auf die Grundmiete beziehen und nicht mehr als 20% betragen. 300€ Grundmiete >>> Erhöhung auf 360€ möglich z.B.
Allerdings, darf ich nachfragen, warum der Eigentumswechsel nicht durch einen Übertragungsvertrag bei gleichzeitigem Eintrag des lebenslangen Wohnungsrechtes des Alteigentümer nach §1093 BGB ausgeführt wird?
Die Schwiegereltern zahlen dann Betriebkosten anteilig an dich als Eigentümer. Falls deine Frau die einzige Tochter wäre, ist ein Übertragungsverrtrag wesentlich kostengünstiger, weil er das vorweggenommene Erbe darstellen würde. Sprich das mit dem Notar vorab noch einmal durch. Es geht um 2-300.000€ je nach Wert des Hauses
Die Mieterhöhung und die Eigenbedarfskündigung sind unabhängig von einander möglich.
Kann ich die Cousine bei Übernahme des Hauses auf Eigenbedarf kündigen?
Kannst Du sobald Du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bis.
Kann ich, bis es soweit ist, die Miete erhöhen?
Kannst Du sobald Du der Vermieter bist.
Was mir grad einfällt, kennst Du den Mietvertrag mit der Cousine? Möglicherweise ist ja eine Kündigung wegen Eigenbedarf und/oder eine Mieterhöhung ausgeschlossen.
Nein nichts dergleichen. Ist nur ein kurzer und knapper Mietvertrag
Okey dann wäre das geklärt, super. Aber wie sieht es mit der Miete aus?
Das verstehe ich nun gar nicht. Zuständig werden die Käufer mit der Umschreibung im Grundbuch. Das dauert bei uns derzeit bis zu 12 Monate.
Eile ist also nicht geboten, fürchte ich.
Zudem wird der MV ja mitgekauft, und auch nur so bezahlt bei der Verkäuferin, wie es derzeit ist. Also weder Spitzenmiete noch Neubaumiete.
Mich überrascht, dass die Verkäuferin Mieterin wird, und üppigste Miete bezahlen möchte. Gibt es da schon etwas schriftliches?
I
Die Schwiegereltern erhalten lebenslanges Wohnrecht und bezahlen dann nur Haushaltskosten, lt unserem Steuerberater. Leider bin ich in diesem Thema nicht sehr bewandt.
Selbst wenn eine Mieterhöhung nicht möglich ist, muss es doch möglich sein, Eigenbedarf anzumelden?