Wie bekomme ich Beratungshilfeschein?

3 Antworten

einen beratungsschein bekommt man beim amtsgericht. aber es muss nachgewiesen sein, dass die eigenen finanz. mittel nicht reichen um einen rechtsbeistand zu bezahlen. und den schein muss man sich vorher holen.

da es hier aber um eine gerichtliche vertretung geht, muss prozesskostenhilfe beantragt werden. manche RAe machen das fuer den mandanten, und beantragen dann auch, dass sie selbst dem mandanten zugeteilt werden, aber normal muss man das selbst beantragen und bekommt dann einen RA zugewiesen. aber auch hier besteht die moeglichkeit, zusammen mit der PKH zu beantragen, einem bestimmten RA zugewiesen zu werden. in der regel wird das dann auch beruecksichtigt.

die erfolgsaussichten in der sache an sich, kann nur ein RA einschaetzen.

DerHans  01.12.2011, 15:10

Da das Sozialgerichtsverfahren kostenlos ist, gibt es auch keine Prozesskostenhilfe. Außerdem ist kein Anwalt erforderlich. Das weiß jeder Anwalt selbstverständlich auch.

LondonerLuisa 
Beitragsersteller
 01.12.2011, 14:24

Und wo holt man sich PKH (Prozesskostenhilfe) ab ??

Eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht ist kostenlos. Es besteht bei beiden keine Anwaltspflicht. Wenn man sich trotzdem einen Anwalt nimmt, muss man den auf jeden Fall selbst bezahlen. Das wusste der Anwalt natürlich auch.

Die Antragsstelle beim Amtsgericht prüft als erstes, ob überhaupt eine Aussicht besteht, den Prozess zu gewinnen. Es kann nicht sein, dass auf Kosten des Steuerzahlers völlig unnütze Gerichtsverfahren angestrebt werden, die dann auch noch die langen Wartezeiten bei Gericht verlängern.

Man kann nicht inh Rente gehen, nur weil man der Arbeitsagentur nicht mehr zur Verfügung stehen will. Wer gesundheitliche Probleme hat, geht zum Arzt- Dieser veranlasst dann, dass die Rentenversicherung ein Gutachten erstellt. Erst wenn dieses Gutachten negativ ausfällt, kann man überhaupt erst dagegen klagen.

Zu wirr...

aber sie hat es nicht bekommen, weil sie zuerst beim Anwalt war

Amtsgericht gibt es ihr nicht, weil sie zuerst eigt. zum Anwalt gehen musste

WAS denn nun ?

LondonerLuisa 
Beitragsersteller
 01.12.2011, 14:20

oh.. soryy.. andersrum... der erste satz stimmt, aber das zweite nicht so :S

sie musste eigentlich zuerst zum Amtsgericht geben, aber war zuerst beim Anwalt...

Bitte hilf mir weiter

gesperrter2011  01.12.2011, 16:54
@LondonerLuisa

@DerHans hat das sehr gut beantwortet :-)