Klage vom Amtsgericht München?

5 Antworten

Wenn du die Jacke als "Bogner-Jacke" angeboten hast, kann der Käufer davon ausgehen, dass du eine Markenware anbietest.

Ein nachgemachtes Teil dürfte ja gar nicht so bezeichnet werden.

Die Forderung dürfte aber eher von einem Anwalt gestellt worden sein.

Seminnaa 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 17:54

Genau, von einem Anwalt und nun habe ich eine Klage vom Amtsgericht im Briefkasten gehabt.

DerHans  27.04.2021, 18:02
@Seminnaa

Da geht es dann wohl um eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung plus Anwaltskosten. Da kommst du mit 660 € noch billig davon

Einfach ignorieren solltest du das Schreiben natürlich nicht! Post vom Gericht solltest du niemals ignorieren. Wenn du das Schreiben ignorierst wird relativ schnell ein Versäumnisurteil gegen dich ergehen, aus der die Klägerin die gesamte Summe gegen dich vollstrecken kann.

Du solltest also auf jeden Fall irgendetwas unternehmen. Was "irgendetwas" in diesem Fall ist, hängt von den genauen Umständen ab. Genau hierfür sucht man sich eigentlich einen Anwalt, auch wenn das hier wohl die Sache für dich noch teurer machen würde.

Wie kommt die Klägerin denn auf die 660 €? Aus der Klageschrift sollte sich die konkrete Aufschlüsselung des Betrags ergeben. Ist die Klägerin wirklich auch die Käuferin die die Jacke bei ebay gekauft hat?

Du hast eine Bogner-Jacke angeboten, also musst Du auch eine Bogner-Jacke liefern, und selbstverständlich muss die echt sein.

Und nein, Du musst nicht angeben, ob sie ein Original ist, das ist als selbstverständlich vorauszusetzen.

Wenn die Käuferin Dir jetzt nachweist, dass Du eine Fälschung geliefert hast - was Du ja auch indirekt hier zugibst - dann hat sie Anrecht auf eine originale Bogner-Jacke oder Schadenersatz als Differenz zwischen dem Preis einer originalen Jacke und dem Preis, den sie Dir für die Fälschung bezahlt hat.

Und den fordert sie jetzt wohl ein.

Also, was genau steht im Gerichtsschreiben drin?

Mit dem Anwalt würde ich mich schon in Verbindung setzen, hoffe du hast Rechtschutz.

Seminnaa 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 17:51

Nein 🥺🥺

Bokken  27.04.2021, 17:57
@Seminnaa

Kann aber auch sein das die Frau zum Anwalt geht und der ihr abrät sodas du gar nix mehr von ihr hörst. Keine Ahnung wie so ein Anwalt tickt. Ein guter Anwalt wird versuchen das so zu drehen das du der Frau die 60 Euro zurückzahlst und gut ist.

Bokken  27.04.2021, 18:01
@Bokken

Bei manchen Versicherungen gibt's ein kostenloses Beratungsgespräch.

DerHans  27.04.2021, 18:03
@Bokken

Aber ganz sicher NICHT, wenn man dort gar keinen Vertrag hat.

Bokken  27.04.2021, 19:33
@DerHans

Selbstverständlich muss man Kunde bei so einer Versicherung sein.

Anwalt wird teuer werden , würde ich mir dreimal überlegen.

Ich verstehe den Sachverhalt nicht ganz. Was genau hast du in der eBay Kleinanzeige geschrieben ? habt ihr noch einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht ? Wusstes du, dass es kein Original ist ?

600 Euro kann sie m.E. nicht verlangen. Nur Austausch der leistungen wieder. Jacke zurückgeben, und 60 Euro zurückbekommen.

Was heisst Amtsgericht ? Will sich dich auf Schadensersatz verklagen vor dem Amtsgericht ?

Ratefuchs007  27.04.2021, 18:17
600 Euro kann sie m.E. nicht verlangen. Nur Austausch der leistungen wieder. Jacke zurückgeben, und 60 Euro zurückbekommen.

Nö:
Sie hat das Recht auf eine originale Bogner-Jacke oder auf Schadenersatz, eine einfache Rückabwicklung reicht da bei weitem nicht aus.

berndcleve  27.04.2021, 18:19
@Ratefuchs007

Sie hat das aber nicht als Original geschrieben, oder ?

Ratefuchs007  27.04.2021, 18:24
@berndcleve

Das muss sie auch nicht:

Man muss nicht angeben, ob sie ein Original ist, das ist als selbstverständlich vorauszusetzen, da Plagiate nicht angeboten werden dürfen.

Lies mal meine ausführliche Antwort.

berndcleve  27.04.2021, 18:26
@Ratefuchs007

Wirst wohl Recht haben, da habe ich mich in der schnelle ein bisschen verhauen.

Seminnaa 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 18:49