widerspruchsverfahren? und verletztengeld?

3 Antworten

Hallo. Dein Widerspruch hat eine „aufschiebende Wirkung“. Die BG muss - falls du es wünscht - die Verletztengeldzahlung wieder aufnehmen.

Einziges Problem für dich: Falls du im Klageverfahren nicht erfolgreich bist, darf die BG zu Unrecht entstandene Kosten von dir zurückfordern (in der Regel die Differenz zwischen Krankengeld und Verletztengeld).

Du solltest dir seiner Sache dementsprechend sicher sein und eine kompetente rechtliche Beratung an deiner Seite haben, wenn du die Weiterzahlung des Verletztengeldes verlangst.

Die aufschiebende Wirkung ist im § 86a Sozialgerichtsgesetz geregelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hoi.

Nein.

Wenn der AU abgelehnt wird oder die AU-Zeit aufgrund einer unfallunabhängigen Erkrankung sich verlängert, erlischt der Anspruch auf Verletztengeld sofort und nicht erst mit Ende des Widerspruchs- oder Klageverfahrens.

Man muss sich dann sofort wegen Krankengeld an die eigene Krankenkasse wenden.

Wogegen richtet sich denn der Widerspruch?