Was nach Ende des Verletztengeldes

4 Antworten

Auf jeden Fall erstmal in den Widerspruch obwohl ich glaube..dagegen wirst Du nicht ankommen. Nach Möglichkeit einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen.

EU-Rente beantragen (??) und bis zur Entscheidung wirst Du Sicher Arbeitslosengeld beantragen müssen! So war es jedenfalls in meinem Umfeld.

Wird auch mit der EU-Rente ein harter Kampf da, was ich in der Zeit so mitbekommen habe, auch erstmal ein ablehnender Bescheid gekommen ist.. und hier auch Widerspruch..und dann wurde die Rente bewilligt.

Drück Dir die Daumen und genügend Kraft und Ausdauer..die benötigst Du mit Sicherheit..

BluePapillion  29.11.2013, 17:23

Warum braucht Er die?

Es gibt gesetzliche Regelungen, die von der BG zu beachten sind, man muss nicht immer gleich nach Mama (Juristen) schreien.

Auf § 46 SGB VII folgt § 72 SGB VII

Im § 46 SGB VII heisst es wie folgt:

Das Verletztengeld endet .... Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, endet das Verletztengeld ...... im übrigen mit Ablauf der 78. Woche, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an, jedoch nicht vor dem Ende der stationären Behandlung.

Mit Arbeitsfähigkeit ist also nicht zu rechnen, wie sieht es mit Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus? Gemeint sind damit Maßnahmen wie schadensgerechter Arbeitsplatz oder Umschulungen. Gibt es dazu bereits Aussagen der BG und wenn ja welche?

Diesen Zweig solltest du aber nur nebenbei verfolgen, dringender wird es wahrscheinlich sein den Übergang vom Erwerbsleben ins Rentnerdasein so reibungslos wie möglich zu machen. Setze dich mit deinem Reha-SB der BG in Verbindung und befrage ihn konkret wie die Situation für dich seitens der BG eingeschätzt wird. In aller Regel wird in solchen Fällen eine Rente wegen der Folgen des Versicherungsfalles gezahlt. Da diese aber nicht die Höhe des Verletztengeldes erreicht und auch nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes gedacht ist sollte dringend ein Antrag bei der RV auf Gewährung einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gestellt werden.

Gleichzeitig muss auch darüber nachgedacht werden auf welche Weise dein Arbeitsverhältnis beendet werden kann ohne das es für die Übergangszeit zwischen Wegfall Verletztengeld und Gewährung der Renten, für die im Normalfall die Arbeistagentur Leistungen wie ALG 1 erbringt, eine Sperrzeit verhängt wird. Das sind Fragen die der Reha-Mensch der BG mit der Arbeitsagentur und dem RV-Träger koordinieren muss. Ggf. muss über die Zahlung von Vorschüssen nachgedacht werden.

Dein Nettoeinkommen vor dem Unfall wirst du wahrscheinlich nicht mehr erreichen, stehst aber im Gegensatz zu denjenigen, die aus dem Erwerbsleben wegen Krankheit ausscheiden müssen, besser da weil die Rente der BG dazukommt (auch wenn diese auf die EU-Rente angerechnet wird).

BluePapillion  29.11.2013, 17:15

Sorry, aber wenn Du schon Paragraphen aufzeigst, dann tue es doch bitte im richtigen Kontext. Du gibst hier auf ne Frage, eine Antwort, die nur zur Hälfte den Sachverhalt beschreibt.

ProfFarnsworth  05.12.2013, 14:16
@BluePapillion

Der Kontext ist richtig, ansonsten siehe unten.

Der § 72 hat mit dem § 46 nichts zu tun wenn man davon absieht dass er den Rentenbeginn definiert. Der von dir vorgeschlagene Weg führt geradewegs in die Katastrophe, das ist fast sicher.

Wo ist das Problem?, wenn die BG das Verletztengeld einstellen will, und die AU weiter fortbesteht, "muss" die BG Verletztenrente bezahlen, oder über ein Gutachten die Arbeitsfähigkeit als wiederhergestellt "belegen".

Nach vorliegenden Unterlagen ist mit der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen

Wenn der Satz im Schreiben der BG steht, ist man schon dabei die BG-Rente zu bewilligen.

Ein Anruf und ne kurze Nachfrage und du weist genau was die BG weiter unternimmt.

BluePapillion  29.11.2013, 17:18

Ich Ergänze hier mal die halbe Antwort von ProfFarnsworth

Die § 46 SGB VII ins Spiel bringt um zu erläutern warum Verletztengeld endet, aber nicht weiter ausführt welcher § dann ins Spiel kommt.

§ 72 SGB VII Beginn von Renten

(1) Renten an Versicherte werden von dem Tag an gezahlt, der auf den Tag folgt, an dem

  1. der Anspruch auf Verletztengeld endet,
  2. der Versicherungsfall eingetreten ist, wenn kein Anspruch auf Verletztengeld entstanden ist.
ProfFarnsworth  05.12.2013, 14:14
@BluePapillion

Um es noch mal ganz deutlich zum Ausdruck zu bringen: Es ist ein Irrtum, dass auf das Ende der Verletztengeldzahlung zwangsläufig die Zahlung einer Unfallrente folgt, in keinem Paragraphen steht das. Der von BluePapillon wie selbstverständlich zitierte § 72 schließt mit dem ersten Satz aus, dass Verletztengeld und Renten im Falle der ersten Feststellung nebeneinander gezahlt werden, es legt somit den Rentenbeginn fest. Nirgends steht dort geschrieben, dass auch eine Rente gezahlt werden muss. Und in welcher Höhe schon gar nicht.

Ich warne ausdrücklich davor sich allein auf die Verletztenrente zu verlassen! Das Ende der Verletztengeldzahlung bedeutet den Übergang in eine andere Phase des Erwerbslebens, wenn keine Arbeitsfähigkeit mehr eintritt ist dies in aller Regel der Bezug einer Rente.

Allein die Verletztenrente ist fast nie ausreichend um den Lohnverlust nach Wegfall des Verletztengeldes auszugleichen.

BluePapillons Vorschlag ist eine Milchmädchenrechnung, wenn du dich allein auf die Rente der BG verlässt wirst du verlassen sein. Es ist unbedingt erforderlich sich um die Zeit nach dem Verletztengeld zu kümmern, setze dich dafür mit der BG in Verbindung um deine Zukunftsuassichten realistisch einschätzen zu können.

BluePapillion  28.11.2013, 18:41

Der Übergang zwischen VG & und VR ist fließend, du musst keinen neuen Antrag stellen.

Achte aber darauf das dein Arzt dich auf der Diagnose der Schädigung weiter als AU einstuft, bis das Verfahren abgeschlissen ist, sonst könntest Du nachher doch noch Probleme bekommen.

Länger als 78. Wochen bekommst du von der BG kein Verletztengeld. Das ist eben mal so.

Jetzt musst du auf jeden Fall EU-Rente beantragen. In der Zeit bis die genehmigt wird oder nicht musst du dich arbeitslos melden.

Außerdem würde ich dir dringend zu einem Rechtsanwalt für Sozialrecht raten. Mit ziemlicher Sicherheit wird dein Rentenantrag abgelehnt. Nur wenn man todkrank ist geht es schnell. Aber ich hoffe das bist du nicht.

Viel Geduld und Kraft, die wirst du brauchen.