Handcreme / Pflegeartikel von der BG Abrechnen?
Wenn man einen Beruf hat wo man immer mit Desinfektionsmitteln arbeitet oder Mitteln die, die Haut angreifen. Kann man da die Hautpflegemittel wie Handcreme von der BG verrechnen?
Ich meine damal etwas gehört zu haben.
Kennt sich da jemand aus?
3 Antworten
Hallo!
Ja, da gibt es etwas. Normalerweise leisten Berufsgenossenschaften nur bei anerkannten Versicherungsfällen (Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten). Da berufsbedingte Hauterkrankungen jedoch sehr häufig sind, setzen sich die Berufsgenossenschaften stark präventiv ein, um berufsbedingten Hauterkrankungen entgegenzuwirken.
Hierzu gibt es ein sogenanntes Hautarztverfahren.
https://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/hautarztverfahren/index.jsp
Sprich deinen Hautarzt oder deine Hautärztin darauf an. Alternativ rufe bei deiner Berufsgenossenschaft an und lasse dich mit jemandem verbinden, der Hauterkrankungen bearbeitet.
Auch die Kostenübernahme von Hautschutzmitteln, Handschuhen o.ä. über die BG ist möglich, wenn es die vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Mittel übersteigt.
Manchen Berufsgenossenschaften (z.B. BGW oder VBG) ist dieses Thema sehr wichtig und ist dementsprechend auch bei der Unterstützung sehr großzügig. Man kann dich auch zu hautbezogenen Berufskrankheiten beraten.
Hoi.
Nein, grundsätzlich übernimmt die BG solche Kosten nicht.
Nur wenn du eine anerkannte Berufskrankheit "Haut" hast und iese Mittel als Medikamente zu verstehen sind.
Dein Arbeitgeber kann dir aber solche Mittel zur Verfügung stellen und das als Gesundheitsprävention über die Steuer und als Prämienverfahren bei der BG einreichen.
Nein.
Das muss dann ggf. der Arbeitgeber stellen.