BG Verletztenrente MdE?
Moin,
ich bin nun aus dem Bezug von Verletztengeld raus ,und habe nun 2 Gutachten hinter mir .
30 % MdE
Wird die Zahlung ab Bescheid dann gezahlt, oder auch rückwirkend bis ... ?
3 Antworten
Grundsätzlich auch rückwirkend ab Eintritt der Arbeitsfähigkeit (wenn du vorher Verletztengeld bezogen hast), alternativ ab einen Tag nach Eintritt des Unfalls (wenn du kein Verletztengeld bezogen hast, z.B. Unfall im Ehrenamt oder ähnliches).
Beachte auch, dass die MdE aus den beiden Gutachten nicht einfach addiert wird. Wenn z.B. ein unfallchirurgisch-orthopädisches Gutachten gemacht wurde mit MdE 20% und ein neurologisches mit MdE 10%, und sich die Funktionseinschränkungen jeweils auf die gleiche Körperstelle beziehen, werden Überschneidungen der MdE vom Hauptgutachter noch rausgerechnet.
Sollte es bei dir ähnlich sein, wundere dich nicht, wenn du „nur“ eine Rente nach einer MdE von 20% bekommst.
Die BGHW erklärt es hier sehr gut:
Der Anspruch auf Rentenzahlung beginnt stets im Anschluss an die medizinische Rehabilitation, im Regelfall also mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit. Ist im Einzelfall kein Anspruch auf Verletztengeld gegeben, kann die Rente auch mit dem Tag nach dem Eintritt des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit beginnen.
https://www.bghw.de/arbeitnehmer/unsere-leistungen/geldleistungen/verletztenrenten
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/rente/index.jsp
Du erhältst die Rente rückwirkend, ab dem Tag, wo du kein Verletztengeld mehr erhältst