handyvertrag wurde mir nach 2.mahnstufe gekündigt,?
Hallo, ich bin seit ca 2 Monaten umgezogen, und in dieser zeit habe ich auch keine handyrechnung bezahlt, irgendwie hab ich das voll verpeilt. plötzlich als ich kein netz mehr hatte wurde es mir sofort klar warum. daraufhin rief ich am 23.09.2015 meinen handyanbieter an. es wurde mir gesagt dass der vertrag nach der 2. mahnstufe gekündigt worden sei. mir wurde sowohl am telefon als auch per email einen betrag von 430 € gesagt, da ich es sehr viel fand, wie die 430 € zustande gekommen sind, habe ich meinen anbieter aufgefordert mir es schriftlich an meiner neuen adresse zu schicken. da es nach 6 tagen immer noch nichts kam, habe ich schon die 430 € am 29.09.2015 an meinen handyanbieter otelo überwiesen. Jetzt kommt das interessante, der brief von mein handyanbieter kommt am 01.10.2015. In den brief waren, 1. und die2.Mahnung und die kündigung vom vertrag. jetzt kommt das beste, auf der kündigung steht, dass ich einen betrag von 76,34€ bis zum 29.09.2015 überweisen soll. Das habe ich ja sozusagen getan, ich hab die 430€ was die mir am telefon und per email gesagt haben überwiesen. kann ich jetzt die Differenz zurück verlangen? das sind ca 350€ mehr, die ich bezahlt hab.
4 Antworten
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Das Geld sollte bei der nächsten Abrechnung automatisch zurück kommen
Wenn du den Brief wirklich erst am 01.10 erhalten hast, dann ist die Kündigung unwirksam. Schreibe denen per Einschreiben: "Werte Damen und Herren, ich fordere sie hiermit auf, die gegen mich ausgesprochene fristlose Kündigung umgehend rückgängig zu machen. Ich habe von ihnen keinerlei schriftliche Ankündigung erhalten und war daher nicht imstande, die rückständigen Gebühren fristgerecht auszugleichen. Auf Anraten ihrer Hotline habe ich, um weiteren Schaden zu vermeiden, bereits eine Gesamtsumme von 430,- überwiesen. Ich fordere sie daher ebenso auf, mir diesen Betrag abzüglich der fälligen Gebühren zurück zu erstatten. Sollte ich binnen 7 Tagen keine Reaktion erhalten, werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen."
den brief hab ich an meiner neuen adresse erst am 1.10. erhalten, wahrscheinlich bzw mit Sicherheit haben die die kündigung vorher schon an der alten adresse geschickt.aber die frist war dennoch 29.09 und da ich mich theoretisch ab dieser frist gehalten hab, müsste ich doch nur die 76€ statt die 430 € überweisen, oder?
Wenn ich mich recht erinnere kannst du Abbuchungen von deinem Konto , über die Bank , rückbuchen lassen . Sprech mit deiner Bank
Wenn du meinst .... Stimmt das eben nicht was der bänker erzählt ....
Nein, kann sie nicht. Erzähle bitte nicht so einen Quatsch. Für Überweisungen gilt §675p BGB "Unwiderrufbarkeit von Zahlungsanweisungen".
Für Lastschriften gilt §675x BGB und damit eine Frist von 8 Wochen und bei nicht vorliegendem Mandat sogar eine Frist von 13 Monaten.
Im Falle einer NICHT AUTORISIERTEN Überweisung (zum Beispiel durch gehackte Online-Banking-Zugänge) gelten andere Fristen. Das sind aber auch völlig andere Gesetzesgrundlagen.
Wo auch immer du diesen Quatsch her hast: Es stimmt einfach nicht.
Ja !
Nein. Überweisungen lassen sich nicht einfach so widerrufen.
Bei Zahlung per Überweisung?
Sorry ich hab mich grad erkundigt . Jede Überweisung vom eigenen Konto kann innerhalb 6 Wochen zurück gebucht werden , mich hat s jetzt selbst interessiert