Kann ich mein FSJ fristlos kündigen?

4 Antworten

und habe zum 01.04.17 mit Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt.

Man kündigt zum Monatsletzten, nicht zum Ersten. Du hättest also zum 31.03.2017 kündigen müssen, das aber nur am Rande.

meine Überstunden

Überstunden dürfen im FSJ nicht zusätzlich bezahlt werden, dafür gibt es nur einen Freizeitausgleich.

bekomme ich nun auf einmal Minusstunden gut geschrieben die ich nacharbeiten soll

Wie sollen die Minusstunden denn entstanden sein? Dass soll dir deine Einsatzstelle erstmal erklären.

Wenn bspw. deine Einsatzstelle dich nach Hause schickt, weil keine Arbeit mehr für dich da ist, ist das deren Problem.

Auch wenn die Situation für dich nicht zu ertragen ist, das ist kein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung.

LiiSaaF 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 11:04

habe auch zuerst zum 31.03.17 gekündigt dann hieß es dass es falsch ist daher habe ich es auf 01.04.17 geändert. Die Minusstunden kommen von einem Tag wo ich krank war, wobei wir erst nach 3 Tagen ein Attest bringen müssen, will sie jetzt 2 Monate danach doch noch eins haben.

DarthMario72  16.03.2017, 11:15
@LiiSaaF

Die Minusstunden kommen von einem Tag wo ich krank war, wobei wir erst nach 3 Tagen ein Attest bringen müssen,

Wenn das ausdrücklich so geregelt ist, dann weise diese Forderung schriftlich zurück.

Oder hattest du an dem Tag Seminar? Dann muss ab dem ersten Tag eine AU vorliegen.

Also ich habe nun meine Urlaubstage und Überstunden eingeklagt. Daher habe ich nun die nächsten zwei Wochen bis zum Enddatum des Vertrags frei bekommen.

Genauso werde ich meine schlechte Bewertung anfechten, wobei mir laut meiner Seminarleitung definitiv alles genehmigt wird, da echt lächerliche Gründe angegeben wurden, was ich nicht gut gemacht haben soll. Meine FSJ Kollegen haben mir auch geraten krank zu machen, da eine fristlose Kündigung einzuleiten, zu lange dauern würde.

 

Was ich noch dazu sagen muss, ist, dass ich sicher kein einseitig willkürliches Verhalten gezeigt habe. Ich war stets höflich und respektvoll, was man von meiner Chefin nicht im geringsten behaupten kann, daher hat das Ganze auch nichts mehr mit Vertragen zu tun. Außerdem habe ich niemandem den Platz weggenommen, da sich gerade mal 4 Leute beworben haben und nur 4 Plätze zu vergeben waren. Und alle Dinge, die ich regeln musste, um auf den Vertrag zurückzugreifen an den ich mich halten müsse, haben mir zugestanden, meine Chefin jedoch wollte sie mir gar nicht zugestehen.

kannst du nicht, aber lass dich doch einfach krankschreiben...So etwas würde ich mir nicht antun...

es gibt genaue Vorschriften in der Vereinbarung ffür das FSJ daran mußt du dich halten....

du jammerst einseitig...du bist aber eine Verpflichtung eingegangen und hast anderen den Platz weggenommen.

siehe in deinem FSJ Vertrag nach...

Vertrag kommt von vertragen...und nicht vom einseitigen willkürlichen Verhalten...

Alles andere muss im gegenseitigen einvernehmen geschehen und ist außerhalb des Vertrages.


DarthMario72  16.03.2017, 10:57

Alles andere muss im gegenseitigen einvernehmen geschehen und ist außerhalb des Vertrages

Wieso außerhalb?

ischdem  16.03.2017, 11:14
@DarthMario72

weil persönl. Vereinbarungen und außervertragliche Vereinbarung - diese können nicht ursprünglich - in einem Vertrag geregelt worden sein - aber in nachhinein - geregelt werden ...

in beiderseitigem Einverständnis...so heißt es dann.

zB einem Auflösungsvertrag

dieses kan man nicht im vorraus vertraglich regeln.

DarthMario72  16.03.2017, 14:21
@ischdem

Ach mit "außerhalb" meinst du, dass das später/separat geregelt wird? Das ist dann etwas missverständlich von dir formuliert. Da es ja den Vertrag betrifft, kann es nicht "außerhalb" sein.

ischdem  17.03.2017, 16:18
@DarthMario72

ja das kann man  "missverständlich " verstehen.....du hast recht