Kann ich mein FSJ fristlos kündigen?
Ich mache seit dem 01.09.2016 ein FSJ in einem Krankenhaus und habe zum 01.04.17 mit Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt. Der Grund dafür ist meine zukünftige Arbeit, wegen der ich Probearbeiten muss und Vorstellungsgespräche hatte etc. und daher mein gesamter Urlaub bis April weg wäre, da ich keinen Sonderurlaub genehmigt bekomme. Ich habe eigentlich zwei Ansprechpartner. Einmal meine Chefin und einmal eine Leitung über alle FSJ im Krankenhaus. Nach etlichen Diskussionen (wobei ich es Anfangs absolut im Guten versucht habe) haben beide Ansprechpartnerinnen die Kündigung nicht verstanden und nicht gut aufgenommen. Es gab nun zahlreiche Schriftwechsel in denen man mich um meinen Urlaub, meine Überstunden und insgesamt meine Rechte in der Arbeit und nach meinem FSJ bringen wollte. Nachdem ich meine volle Zahl an Urlaubstagen einklagen konnte, bekomme ich nun auf einmal Minusstunden gut geschrieben die ich nacharbeiten soll. Außerdem ist der Arbeitsalltag nur noch unerträglich, da ich ausgenutzt, in die Ecke gedrängt und ständig mit neuen Vorwürfen bombadiert werde. Ich halte es keinen Tag mehr aus und sehe es auch nicht ein alles anfechten und einklagen zu müssen. Kann mir bitte jemand sagen ob und wie ich mein FSJ sofort fristlos kündigen kann??
4 Antworten
und habe zum 01.04.17 mit Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt.
Man kündigt zum Monatsletzten, nicht zum Ersten. Du hättest also zum 31.03.2017 kündigen müssen, das aber nur am Rande.
meine Überstunden
Überstunden dürfen im FSJ nicht zusätzlich bezahlt werden, dafür gibt es nur einen Freizeitausgleich.
bekomme ich nun auf einmal Minusstunden gut geschrieben die ich nacharbeiten soll
Wie sollen die Minusstunden denn entstanden sein? Dass soll dir deine Einsatzstelle erstmal erklären.
Wenn bspw. deine Einsatzstelle dich nach Hause schickt, weil keine Arbeit mehr für dich da ist, ist das deren Problem.
Auch wenn die Situation für dich nicht zu ertragen ist, das ist kein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung.
Die Minusstunden kommen von einem Tag wo ich krank war, wobei wir erst nach 3 Tagen ein Attest bringen müssen,
Wenn das ausdrücklich so geregelt ist, dann weise diese Forderung schriftlich zurück.
Oder hattest du an dem Tag Seminar? Dann muss ab dem ersten Tag eine AU vorliegen.
Also ich habe nun meine Urlaubstage und Überstunden eingeklagt. Daher habe ich nun die nächsten zwei Wochen bis zum Enddatum des Vertrags frei bekommen.
Genauso werde ich meine schlechte Bewertung anfechten, wobei mir laut meiner Seminarleitung definitiv alles genehmigt wird, da echt lächerliche Gründe angegeben wurden, was ich nicht gut gemacht haben soll. Meine FSJ Kollegen haben mir auch geraten krank zu machen, da eine fristlose Kündigung einzuleiten, zu lange dauern würde.
Was ich noch dazu sagen muss, ist, dass ich sicher kein einseitig willkürliches Verhalten gezeigt habe. Ich war stets höflich und respektvoll, was man von meiner Chefin nicht im geringsten behaupten kann, daher hat das Ganze auch nichts mehr mit Vertragen zu tun. Außerdem habe ich niemandem den Platz weggenommen, da sich gerade mal 4 Leute beworben haben und nur 4 Plätze zu vergeben waren. Und alle Dinge, die ich regeln musste, um auf den Vertrag zurückzugreifen an den ich mich halten müsse, haben mir zugestanden, meine Chefin jedoch wollte sie mir gar nicht zugestehen.
kannst du nicht, aber lass dich doch einfach krankschreiben...So etwas würde ich mir nicht antun...
es gibt genaue Vorschriften in der Vereinbarung ffür das FSJ daran mußt du dich halten....
du jammerst einseitig...du bist aber eine Verpflichtung eingegangen und hast anderen den Platz weggenommen.
siehe in deinem FSJ Vertrag nach...
Vertrag kommt von vertragen...und nicht vom einseitigen willkürlichen Verhalten...
Alles andere muss im gegenseitigen einvernehmen geschehen und ist außerhalb des Vertrages.
Alles andere muss im gegenseitigen einvernehmen geschehen und ist außerhalb des Vertrages
Wieso außerhalb?
weil persönl. Vereinbarungen und außervertragliche Vereinbarung - diese können nicht ursprünglich - in einem Vertrag geregelt worden sein - aber in nachhinein - geregelt werden ...
in beiderseitigem Einverständnis...so heißt es dann.
zB einem Auflösungsvertrag
dieses kan man nicht im vorraus vertraglich regeln.
Ach mit "außerhalb" meinst du, dass das später/separat geregelt wird? Das ist dann etwas missverständlich von dir formuliert. Da es ja den Vertrag betrifft, kann es nicht "außerhalb" sein.
ja das kann man "missverständlich " verstehen.....du hast recht
habe auch zuerst zum 31.03.17 gekündigt dann hieß es dass es falsch ist daher habe ich es auf 01.04.17 geändert. Die Minusstunden kommen von einem Tag wo ich krank war, wobei wir erst nach 3 Tagen ein Attest bringen müssen, will sie jetzt 2 Monate danach doch noch eins haben.