Widerspruch gegen Aufbauseminar für Fahranfänger?
hallo, ich brauche ganz dringend eure hilfe!!!!!!
ich fang mal von vorne an, am 9.12.09 bin ich auf der autobahn geblitzt worden. Zulässige Geschwindigkeit: 100km/h, ich bin allerdings 130km/h gefahren.... :o(
am 21.01.10 hab ich dann den "Anhörungsbgen" bekommen, da musste ich den Verstoß zugeben, das hab ich natürlich gemacht...
am 09.02.10 kam dann ein "Bußgeldbescheid" von 80 € + 23,50 "Kosten des Verfahrens".
ich wollte das eig. in raten zahlen, habe einen Antrag auf "Zahlungserleichterung" gestellt und Antwort kam am 17.02.10, das hab ich aber nicht richtig verstanden und danach die 103,50 € per Überweisung bezahlt.
Heute (23.04.10) bekomme ich den Bescheid zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger..
-> Meine Frage ist jetzt ob ich widerspruch einlegen kann? <-
Mein Freund hat mir irgendwas mit sechs Wochen erzählt!!!!! ich hab aber keine Ahnung..
brauche ganz dringend Antwort..
Danke schon mal!!
6 Antworten
Wenn du noch in der Probezeit bist, musst du dahin.
Du kannst natürlich Einspruch einlegen, aber da du die Tat zugegeben hast, ist es jetzt totaler Blödsinn da Einspruch einzureichen... kostet dich nur Geld (Bearbeitungsgebühren).
Vorher hätte sich noch was drehen lassen, aber jetzt ist zu spät.
Wer so rast hat was noch nicht verstanden.
Das Seminar wird Dir dabei helfen.
Punkte ergattern?
Nein.
Im Mai diesen Jahres hat mir ein Raser die Vorfahrt genommen. Unser Wagen hat einen Totalschaden (13 Jahre alt, der sollte noch 2 - 4 Jahre fahren). Wir mussten (dank der Abwrackprämie) einiges draufzahlen. Fast 7000 Euro Schaden. Der Wagen war total verzogen und der Gutachter hatte Probleme die Motorhaube auf zu bekommen.
Zudem war ich im MRT, es wurde festgestellt, dass eine Bandscheibe (Höhe 4. / 5. Wirbel) verschoben und verdreht ist. Seitdem halte ich es ohne Schmerzmittel und Wärmekissen nicht mehr aus.
Nächsten Monat habe ich eine Besprechung in der Neutrochirurgie, weil ich evtl. operiert werden muss.
Ich habe seitdem Angst vor Gegenverkehr. Vor allem, da ich auf dem Weg ein paar tage später zum Arzt noch mal so einen Idioten hatte, der keine Vorfahrtsregeln kannte. Wenn ich nicht ausgewichen wäre, dann wäre der Leihwagen auch platt gewesen (war ein kleiner Toyota, mehr als ein Handschuhfach an Kofferraum und er hätte mich platt gemacht).
Übrigens beides Männer.
Ich darf keinen Wäschekorbe mehr tragen, auf der Arbeit (ich arbeite in einem Büro) habe ich Probleme Bücher nach zu packen oder mehr als ein Paket Papier zu holen.
Und das nur, weil ein Idiot nicht aufgepasst hat und mich mit unserem Wagen quer über die Straße geschoben hat.
Er kam von rechts, musste Vorfahrt gewähren und hat mich auf die andere Seite auf den Fußweg geschleudert.
Kurz danach war ein Zebrastreifen. Wenn da Fußgänger unterwegs gewesen wären - die wären tot.
willst Du deinen Führerschein behalten? dann mimm daran Teil
die Frist für einen Widerspruch findest Du in der Rechtsbelehrung zum Bescheid. Ich Frage mich nur, was der nützen soll. Am Aufbauseminar musst Du ja auf jeden Fall teilnehmen, oder riskierst Du lieber mehr??
Der Widerspruch ist zulässig, hat aber keine Aufschiebende Wirkung. Das heißt, wird die Teilnahmebescheinigung nicht innerhalb der Gesetzen Frist vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
auf deine antwort hätte ich auch verzichten können, da du die hintergründe überhaupt nicht kennst!!!!! richtiger blödsinn deine antwort - du willst doch nur punkte ergattern!!!!