Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach über 2 Jahren erhalten!?

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Verjähren tut eine solche Anordnung nicht, aber wenn erst nach über 2 Jahre ein Aufbauseminar nach Begehung einer erheblichen Ordnungswidrigkeit angeordnet wird, kommt in Betracht, dass die Anordnung gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.

Siehe VG Freiburg · Beschluss vom 30. Oktober 2012 · Az. 5 K 2016/12,
dort ging es zwar um fast 3 Jahre, sehe aber gute Ansätze für deinen Fall.

http://openjur.de/u/608460.html

Ich schließe mich hier der Meinung von Antitroll 1234 an. Was die Verwaltung uns Bürgern zumutet ist oft schwer oder gar nicht nachvollziehbar. Ich nehme an, dass du diese 2 Jahre ohne Unfall gefahren bist und das ohne Aufbauseminar. Na ja, es lebe der Vorgang. Es kommt mir so vor, als wenn ein kleines Kind morgens etwas anstellt und die Mama sagt: Mach dich auf etwas gefaßt, wenn am Abend der Papa heimkommt! - Der Papa weiß gar nicht, um was es geht und das Kind hat die Sache längst vergessen.

Einen Einspruch, ggf. unter Zuhilfenahme eines Anwalts, halte ich für angebracht.

Da der Unfall in der Probezeit passiert ist, musst du der Anordnung nachgehen. Die Verhandlung war sicherlich auch erst spät und daher konnte vorher keine verhängt werden..

das mußt Du akzeptieren