2. A-Verstoß in der Probezeit begangen. Was nun?
Wurde am 04.06.15 außerorts mit über 21 kmh/ geblitzt und bekam am 29.10. die Anordnung zum Aufbauseminar. Beim Aufbau Seminar bin ich grad dabei. Nun ist mir leider 17.11. wieder etwas passiert. Und zwar bin ich nachts zusammen mit einem Kumpel durch die menschenleere Stadt gefahren bis sich an einer Ampelkreuzung ein Streifenwagen hinter uns gesetzt hat und ich angehalten wurde, mein Kumpel fuhr normal weiter, wir hatten aber die gleiche Geschwindigkeit drauf zwischen 70-80kmh. Die Beamten meinten laut Tacho wäre ich 120 gefahren!!! Nach Abzug Toleranz von 20% wären mir aber nur noch 96 bei erlaubten 50 vorwerfbar. Dazu sollte ich noch ein illegales Autorennen veranstaltet haben, was sie glaube ich aber nicht richtig beweisen konnten weil mein Kumpel weg war und ich denke wo kein Gegner da kein Rennen! Und was war wirklich kein Rennen! Nun kam der Bußgeldbescheid, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, Geldbuße... Ist das einzige was mich erwartet das was auf dem Bußgeldbescheid steht oder kommt da in der nächsten Zeit wie beim ersten Fall noch weiteres auf mich zu? Ich überlege nun über einen Rechtsanwalt Einspruch einzulegen, da ich wirklich nicht so schnell war und kein Rennen veranstaltet wurde, zu dem ja vielleicht noch weitere Maßnahmen auf mich zu kommen. Sollte mich allerdings nur das Treffen was da im Bescheid drin steht akzeptiere ich das vielleicht und erspare mit den ganzen Stress...
Ich bitte euch nur zu antworten wenn ihr euch wirklich mit der Materie auskennt. Ich lese im Internet echt viel nur leider steht überall was anderes zu der Thematik.
8 Antworten
Wer so oft so viel zu schnell war und schon ein Seminar hinter sich hat und noch immer zu schnell ist sollte sich die Führerscheinstelle mal fragen ob Du überhaupt geeignet und reif genug bist zum führen eines Kraftfahrzeuges und dir den Schein erst mal für ein paar Jahre wegnimmt und nach der Zeit eine MPU anordnet die dich überprüft auf eine Tauglichkeit ein KFZ zu fahren und dann den Schein ganz neu zu machen müssen .
Das ist besser für dich und alle andren Verkehrsteilnehmer .
Wahrscheinlich wird sich die Polizei um dich mehr kümmern müssen was an Kontrollen in deiner Gehend ansteigen wird .
Keine Ahnung über die Thematik, aber trotzdem Antwort verfassen.
Hauptsache seine unnützen Gedanken preisgeben wollen, weil der Drang danach unaufhaltsam ist. Hat mir echt weitergeholfen, sollte mehr von Ihnen hier auf der Plattform gehen. (Y)
Außer dem Bußgeld, Punkte und Fahrverbot kommt nichts weiteres auf dich zu.
Erst nach Abschluss der ersten Stufe der Probezeitmaßnahmen, also erst nach Abschluss des Aufbauseminares greift bei einem weiteren A- oder zwei B-Verstößen die zweite Stufe der probezeitrelevanten Maßnahmen.
Da wird nichts weiter kommen.
Was nicht bewiesen werden kann, wird nicht geahndet. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit Zivilauto nachgefahren. Angabe der Polizei "Unser Auto ist geeicht".. Ich habe geantwortet "Bitte sofort zeigen" Die haben sich geweigert. Habe mein Handy eingeschaltet die 110 Anrufen und gesagt "bitte zuhören" weil die sich nicht ausweisen wollten. Habe dann noch deren Kennzeichen durchgegeben. Nach ca 5 Min hin und her wurde ein Polizist angerufen. Die haben sich verabschiedet "sie müssten dringend zu einem Unfall" Das wurde alles bei der Leitstelle aufgezeichnet. Ich war mit Taxi Unterwegs. hatte nur vergessen das Taxi-Schild aufzusetzen. Taxen sind sind immer geeicht. Bei der Gelegenheit wurde mir von einem Rechts -Anwalt gesagt, bei nachfahren werden 40% abgezogen und die Nachfahrstrecke muss relativ lang sein.
Die Polizeibeamten wurden beide versetzt.
mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Soo.. Ein Streifenwagen kann dir keine Strafe wegen zu schnellem fahren aufdrücken nur weil sie hinterhergefahren sind.. erstens haben sie keine Geeichten Instrumente, noch Irgendwein Beweis. Selbst der Tacho eines KfZ ist nicht 100% genau.. Dieser hat eine gewollte Abweichung. Ich würde tatsächlich einspruch einklegen. Das ist nämlich so rein willkürlich und mit grob schätzen, wird das wohl kaum bestand haben.
Ein Streifenwagen kann dir keine Strafe wegen zu schnellem fahren aufdrücken nur weil sie hinterhergefahren sind..
leider falsch
Ja.. Theoretisch ist das Möglich, jedoch muss die Polizei einiges beachten... Als erstes die Messstrecke:
Die Messstrecke muss möglichst gerade und ausreichend lang sein. Dazu fordert die obergerichtliche Rechtsprechung folgende von der Geschwindigkeit abhängige Mindestlängen (siehe auch Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 3 StVO Rz. 62):
Bei 120 Km/h muss die Messtrecke 1000 Meter lang sein.
Außerdem muss der Tacho geeicht sein:Die Rechtsprechung verlangt zum Ausgleich von Messungenauigkeiten und sonstigen Fehlerquellen einen Toleranzabzug von der ermittelten Geschwindigkeit. In welcher Höhe dieser zu machen ist, hängt davon, ob der Tachometer des Polizeifahrzeugs noch gültig geeicht oder nur justiert ist. Ein pauschaler Abzug, ohne hierzu entsprechende Feststellungen zu treffen, ist unzulässig (BayObLG VRS 61, 143)
Ist es denn bei euch in der stadt möglich 1000 Meter geradeaus zu fahren?
Hallo
erst wenn du dein Aufbauseminar absolviert hast können neue Probezeitmaßnahmen ergriffen werden
du hattest also diesmal Glück im Unglück:-)
das illegale Rennen konnten sie nicht nachweisen, sonst wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen, und bei einem illegalen Rennen wird die MPU angeordnet
hier einmal eine grafische Übersicht bei Probezeitmaßnahmen
Das hört sich schonmal erleichternd an! Danke.
Kommt zu dem angeblichen Rennen noch was gesondert oder hätte das da mit drin gestanden?