2. A-Verstoß in der Probezeit begangen. Was nun?

8 Antworten

Wer so oft so viel zu schnell war und schon ein Seminar hinter sich hat und noch immer zu schnell ist sollte sich die Führerscheinstelle mal fragen ob Du überhaupt geeignet und reif genug bist zum führen eines  Kraftfahrzeuges und dir den Schein erst mal für ein paar Jahre wegnimmt und nach der Zeit eine MPU anordnet die dich überprüft auf eine Tauglichkeit ein KFZ zu fahren  und dann den Schein ganz neu zu machen müssen . 

Das ist besser für dich und alle andren Verkehrsteilnehmer . 

Wahrscheinlich wird sich die Polizei um dich mehr kümmern müssen was an Kontrollen in deiner Gehend ansteigen wird . 

Außer dem Bußgeld, Punkte und Fahrverbot kommt nichts weiteres auf dich zu.

Erst nach Abschluss der ersten Stufe der Probezeitmaßnahmen, also erst nach Abschluss des Aufbauseminares greift bei einem weiteren A- oder zwei B-Verstößen die zweite Stufe der probezeitrelevanten Maßnahmen.

Was nicht bewiesen werden kann, wird nicht geahndet. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit Zivilauto nachgefahren. Angabe der Polizei "Unser Auto ist geeicht".. Ich habe geantwortet "Bitte sofort zeigen" Die haben sich geweigert. Habe mein Handy eingeschaltet die 110 Anrufen und gesagt "bitte zuhören" weil die sich nicht ausweisen wollten. Habe dann noch deren Kennzeichen durchgegeben. Nach ca 5 Min hin und her wurde ein Polizist angerufen. Die haben sich verabschiedet "sie müssten dringend zu einem Unfall" Das wurde alles bei der Leitstelle aufgezeichnet. Ich war mit Taxi Unterwegs. hatte nur vergessen das Taxi-Schild aufzusetzen. Taxen sind sind immer geeicht. Bei der Gelegenheit wurde mir von einem Rechts -Anwalt gesagt, bei nachfahren werden 40% abgezogen und die Nachfahrstrecke muss relativ lang  sein.

Die Polizeibeamten wurden beide versetzt.

mit freundlichem Gruß

Bley 1914

 

Soo.. Ein Streifenwagen kann dir keine Strafe wegen zu schnellem fahren aufdrücken nur weil sie hinterhergefahren sind.. erstens haben sie keine Geeichten Instrumente, noch Irgendwein Beweis. Selbst der Tacho eines KfZ ist nicht 100% genau.. Dieser hat eine gewollte Abweichung. Ich würde tatsächlich einspruch einklegen. Das ist nämlich so rein willkürlich und mit grob schätzen, wird das wohl kaum bestand haben.

Hallo

erst wenn du dein Aufbauseminar absolviert hast können neue Probezeitmaßnahmen ergriffen werden

du hattest also diesmal Glück im Unglück:-)

das illegale Rennen konnten sie nicht nachweisen, sonst wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen, und bei einem illegalen Rennen wird die MPU angeordnet

hier einmal eine grafische Übersicht bei Probezeitmaßnahmen

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063