Widerspruch gegen Anwaltsrechnung
Nachdem ich bei der Verbraucherzentrale zur Beratung war (60€) hat der dortige Anwalt gesagt ich solle mich bei ihm in der Kanzlei melden, wenn von der Gegenseite eine Antwort auf meinen Musterbeief gekommen ist. Das habe ich auch getan und ihm das Antwortschreiben eingereicht. Ich musste erneut erzählen um was es geht, obwohl der Termin nur ein paar Tage später war. Und da. 15 Minuten dauerte. Ergebnis war das der Anwalt noch in 2014 ein Schreibenan der Gegenseite verschicken sollte. Dies hat er nicht getan, was sich auf meinen Anruf Anfang Januar. Herausstellte. Ich musste erneut erzählen um was es geht Er hat lediglich ein Fax an die Rechtsschutzversicherung geschickt mit unsem Schreiben der Gegenseite und einem Einzeiler zwecks einer Übernahme der Beratungskosten. Das wars. Ich habe ihm gesagt er solle auch keinen Brief mehr schreiben und das ich einen anderen Anwalt aufsuche. Jetzt erhalte ich eine Rechnung über eine Beratung in Höhe von über 200 €. Leider hat ja keine Beratung stattgefunden , war ja auch nicht nötig weil ich diese bei der Verbraucherzentrale ja bereits hatte und diese auch bezahlt wurde. Meine Frage ist nun ob ich gegen diese Rechnung Widerspruch einlegen kann, weil der Anwalt nicht wie besprochen tätig geworden ist und es sich nicht um eine Beratung gehandelt hat.
1 Antwort
Widerspruch im eigentlichen Sinne kannst du gegen einen Bescheid einlegen. Du kannst dich weigern, die Rechnung zu bezahlen, wenn hinter ihr keine Leistung steht. Da solltest du dem Anwalt mitteilen, am besten schriftlich. wenn er dabei bleibt, kann du dich bei der Verbraucherzentrale über ihn beschweren, ebenfalls bei der Anwaltskammer.
Da der Anwalt sich selbst vertritt, hat er faktisch keine Kosten, so dass er vermutlich versuchen wird, das Geld einzuklagen. Da ist es natürlich eine Frage der Nerven und der Beweisbarkeit, einen Prozess zu gewinnen.
Du hast doch einen neuen Anwalt beauftragt, frag den doch mal, aber kurz klären, dass der nicht auch noch eine Beratungsgebühr will.
Achtung: Die vorstehenden Anmerkungen sind Meinung, ich kann und darf keine Rechtsberatung durchführen, wende dich gegebenenfalls an einen Anwalt, wenn du Rechtssicherheit haben willst.