Anwaltsrechnung sehr viel zu hoch, bezahlen? Verbraucherschutz?
Hi Leute, ich habe ein riesen Problem...
Kurze Zusammenfassung: Erbstreit mit meiner Schwester, Erbengemeinschaft soll aufgelöst werden, es ging um mehrere ha Grünland und Ackerland, meine Schwester hat jahrelang nicht auf meine Briefe diesbezüglich reagiert... Also bin ich zu einem Anwalt gegangen und habe Ihm gesagt er soll den Schriftverkehr für mich übernehmen, sieht bisschen ernster aus wenn Post vom RA kommt. Also habe ich dem Anwalt meist Briefe vorverfasst die er dann auch zu geschätzt mind 80% 1:1 übernommen hat. So wie ich vermute hat seine Sekretärin einfach alles abgetippt weil er keine rechtlichen Grundlagen mit Pragraphen oä hinzugefügt hat. Auch auf Briefe meiner Schwester hat er nicht mit Fachwissen reagiert sondern diese nur an mich weitergeleitet... Da der Kontakt irgendwann hergestellt war und sich eine Einigung abzeichnete habe ich nach 6 Briefen die über den Anwalt liefen, die Briefe wieder selbst geschickt und michd ann auch zum glück mit meiner schwester außerhalb der Kanzlei privat geeinigt. Lief alles gut: Notar, Trennung unterschrieben, Grundbuch umgetragen...
Jetzt kommt der Knackpunkt: ich habe ihm so vor 3-4 Monaten gesagt er soll schon mal eine Zwischenrechnung machen: 900 Euro. Nach dieser Rechnung hat er nichts mehr gemacht, keine Aufträge mehr von mir, kein Briefverkehr mit meiner Schwester, gar nichts... Jetzt habe ich ihm vor 1 Monat gesagt er soll die Rechnung machen... weitere 3000 Euro!!! (1,3 mal Geschäftsgebühr §§ 13,14 RVG nr 2300 vv rvg 1560 euro) (1,5 mal Einigungsgebühr § 13 RVG nr 1000 vv rvg 1800 Euro) (Pauschale Briefverkehr u telefon 20 Euro) Das ganze plus 642 Mwst.
Ich finde das ist sehr viel zu viel für 6 Briefe. 1,5 Jahre ging die Geschäftsbeziehung so ca. Zumal warum eine Einigungsgebühr?! Er hat nicht zur Einigung beigetragen... Die vorschläge habe ich ausgearbeitet und selbst zu meiner Schwester geschickt, da war er lange nicht mehr mit im Boot. Muss ich das bezahlen? Wie kann ich argumentieren? Wucher? Gibt es einen Verbraucherschutz für juristische Angelegenheiten?
Wer kann mir helfen? Bitte keine Einschätzungen, viel mehr würden mich Aussagen mit Begründung bzw. aus praktischem Fachwissen interessieren.
Vielen Dank schonmal an alle und einen schönen abend...
Ich finde insgesamt 4000 für etwas überzogen.
6 Antworten
Man kann Dir auf ein gewisse Weise ein Recht zugestehen, nämlich sauer zu sein.
Allerdings hast Du den Anwalt beauftragt und diesem auch eine entsprechende Vollmacht erteilt. Die Einigunggebühr kann der Anwalt erheben, da Du dessen Dienste diesbezüglich in Anspruch genommen hast. Auch wenn Du alles vorgeschrieben hattest, wie Du schreibst, ist dieser im Einigungsverfahren tätig gewesen und kann demzufolge auch abrechnen gemäß der Rechtsanwalt Gebührenordnung. Ich gestehe Dir, wenn alles so stimmt, wie Du dies geschildert, das Recht zu, Dich darüber aufzuregen, zumal der Anwalt die Gebühr entsprechend hätte herabsetzen können. Hierzu ist jener jedoch keinesfalls verpflichtet. Der Streit ging über eine gewisse Zeit und am Ende gab es nun einmal diese Einigung mit Hilfe des Anwaltes, auch wenn dieser nur seinen Namen dafür hergab. Ob dies gerecht ist, steht auf einem anderen Blatt. Du kannst die Rechnung anfechten, wenn Du der Auffassung bist, das dies Sinn macht. Hierzu wirst Du evtl. wiederum einen Anwalt beauftragen müssen, schreibst diesem auch die Briefe vor, welche dann mit dessem gewichtigen Briefkopf verschickt werden und kannst dann gleich wegen zu hoher Gebühren den nächsten, übernächsten, über über über. ..nächsten Kredit bei Deiner Bank aufnehmen. Wenn ich Dir einen ehrlich gemeinten Rat geben darf: Lass den Unsinn. Du und eventuell ( sollte diese existieren) Deine Familie lei/dest/det darunter und nach langer Prozessdauer, wenn keine Einigung erfolgt, häufen sich Deine Schulden oder Dein Erbteil ist, freudlos für Dich, aufgebraucht. Auch wenn Du über mich jetzt sauer sein solltest ist mir das egal, wenn ich dadurch verhindern kann, dass Du in Dein Unglück läufst, ja regelrecht rennst. In diesem Sinne,
liebe Grüße
Anmerkung zu meiner obigen Antwort.
Unter www.haufe.de/recht
Gegenstandsberechnung
kannst Du, denke, ich etwas mehr für Dich erfahren.
Liebe Grüße
Rechtsanwälte haben eine Gebührenordnung, danach rechnen die ab. Du kannst seine Rechnung von der Anwaltskammer überprüfen lassen. Die findet aber bestimmt auch das 4000 Euro nicht zu viel sind. Er hat lange gewartet bis er überhaupt eine Rechnung gestellt hat.
haben eine Gebührenordnung, danach rechnen die ab. Du kannst seine Rechnung von der Anwaltskammer überprüfen lassen.
Wenn Du es zuviel findest, dann frag die Anwaltskammer. Aber Du hättest Dich ja auch vorher in der Gebührenordnung belesen können.
Also willkürlich sind die Gebühren (1,3 und 1,5) nicht, sondern sogar zwingend vorgeschrieben. Link:
Das Honorar eines Anwaltes richtet sich in erster Linie nach dem Streitwert. Du hast dem Anwalt eine Vollmacht gegeben und er wurde für dich tätig, auch wenn du einen großen Teil des geführten Schriftverkehrs mit deiner Schwester, vorgefertigt hast, spielt dabei keine Rolle.
Es kam dann zu einer Einigung mit deiner Schwester die du alleine herbeigefürt hast. Doch die Schreiben deines Awaltes, davon gehe ich aus, haben dazu beigetragen, dass die Eingung zustande kam.
Also hat der Anwalt auch das Recht eine Einigungsgebühr zu verlangen.
Was der Anwalt hätte machen können, wäre, dir weniger Honorar zu berechnen, weil du dich mit deiner Schwester geeinigt hast. Dazu ist aber der Anwalt nicht verpflichtet. Das hättest du mit dem Anwalt besprechen können.
Wieso antwortest du auf 5 Jahre alte Fragen?
Der Anwalt geht da nach der Gebührenordnung vor. Diese orientiert sich am Streitwert. Geht es um Erbmassen sind die Streitwerte oft auch sehr hoch (Bei dir wohl über 50.000 Euro). Immerhin trägt der Anwalt in dieser Höhe auch die Haftung. Und natürlich übernimmt er die meisten Angaben, denn er ist nur Vertreter einer fremden Angelegenheit und ist somit auf die Infos des Mandanten angewiesen. Er kann sich schlecht was eigenes ausdenken. Und offensichtlich hat dein Plan, Druck über einen Anwalt zu erzeugen bei deiner Schwester wohl auch gewirkt.
Der Anwalt wird in dieser Sache dann eine Geschäftsgebühr berechnen. Die 1,3 Gebühr ist dabei die Standartgebühr bei mittlerer Schwierigkeit. Er wird die Briefe auch wegen seines Haftungsrisikos nicht einfach kopiert, sondern auch vorher geprüft haben.
Dazu kommt dann die Einigungsgebühr. Diese fällt an wenn, er bei der Lösung "mitgewirkt" hat. Er muss nicht die Einigung selber erzielt haben.
Auf die Höhe der Gebühren hat er selber keinen Einfluss bei einer Abrechnung über die Gebührenordnung. Alternativ hätte man vorher eine Vergütungsvereinbarung treffen können. Das wäre hier wohl die bessere Wahl gewesen.
Ich kann keine Fehler in der Abrechnung erkennen. Überprüfen könnte man höchstens den Gegenstandswert, der für die Berechnung der einzelnen Gebühren zugrundegelegt wurde.
6 Briefe, keine einigung 4000 euro nicht zu hoch? warum das 1,3 und 1,5 fache? Ist doch willkür...