Widerrufsrecht Tipp

3 Antworten

Das ist das Risiko, das du eingehst, wenn du zwei Handys bestellst, obwohl du nur eines haben willst.

So war das Rücktrittsrecht für fernabsatz-Geschäfte auch nicht gedacht.

Deine Haftpflicht hat damit überhaupt nichts zu tun. Das Handy war zu dem Schadenszeitpunkt in deiner Obhut. Das wäre dann IMMER ein Eigenschaden.

Rocklocke 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 20:10

Nun, was der Hintergrund des Gesetzes ist, ist die eine Sache. Das ich mein Recht wahrnehme, aber auf Kosten sitzen bleibe die Andere. Da hilft mir Ihr Kommentar nicht weiter. Aber vielen Dank!

Du hättest das Handy nicht annehmen müssen. Du hast bereits deinen Widerruf vom Vertrag erklärt. Schicke ihnen das Handy wieder zurück, es gehört dir nicht. Auf keinen Fall verkaufen! Wenn sie Ansprüche gegen dich haben, dann müssen sie auch den Beweis führen, dass du das Gerät beschädigt hast. Es kann natürlich gut sein dass ein leichter Kratzer schon als Gebrauchsspur ausgelegt wird.

Erhlich, geh zum Anwalt. Eine Beratung ist im ersten Moment meist kostenlos. Evt. schreibt er dir einen brief für ein geringes Entgeld was dich günstiger kommt als das Handy mit verlust zu verkaufen.

DerHans  16.12.2014, 18:18

Wie kommst du denn darauf?

Ein Anwalt darf standesrechtlich überhaupt keinen kostenlosen Ratschlag erteilen.