Widerrufsrecht Tipp
Hallo, ich habe beim Onlinehändler Mobilebomber zwei Smartphones zum Vergleich bestellt. Das teurere Sony Xperia z1 habe ich während der Frist zurück geschickt.
Nun bekam ich darauf hin die Nachricht, dass es ein Kratzer am Aludeckel gebe. Ich solle ca. 45 Euro zahlen oder es zurück nehmen. Als Beweis war ein Bild angehängt von einem Kratzer, den ich beim einfachen Anschauen sicher nicht verursacht hatte. Überfordert reagierte ich erst einmal nicht und recherchierte. 5 Tage später bekam ich prompt das Handy zugeschickt.
Den Kratzer haben wir nicht gefunden, höchstens erahnen können. Ein Anwalt kann ich mir nicht leisten. Das Handy muss ich nun unter großem Verlust verkaufen, die Zeit drängt.
Wie bei der Recherche raus kam ist das deren Masche, um den Wertverlust von 1a auf 1b Ware zu decken, welcher durch das Öffnen der Packung entstanden ist.
Nun die Frage, hat man in so einem Fall überhaupt eine Chance? Übernimmt die Haftpflicht sowas? Was kann ich tun um zumindest andere Verbraucher zu schützen?
Vielen Dank!
3 Antworten
Das ist das Risiko, das du eingehst, wenn du zwei Handys bestellst, obwohl du nur eines haben willst.
So war das Rücktrittsrecht für fernabsatz-Geschäfte auch nicht gedacht.
Deine Haftpflicht hat damit überhaupt nichts zu tun. Das Handy war zu dem Schadenszeitpunkt in deiner Obhut. Das wäre dann IMMER ein Eigenschaden.
Nun, was der Hintergrund des Gesetzes ist, ist die eine Sache. Das ich mein Recht wahrnehme, aber auf Kosten sitzen bleibe die Andere. Da hilft mir Ihr Kommentar nicht weiter. Aber vielen Dank!
Du hättest das Handy nicht annehmen müssen. Du hast bereits deinen Widerruf vom Vertrag erklärt. Schicke ihnen das Handy wieder zurück, es gehört dir nicht. Auf keinen Fall verkaufen! Wenn sie Ansprüche gegen dich haben, dann müssen sie auch den Beweis führen, dass du das Gerät beschädigt hast. Es kann natürlich gut sein dass ein leichter Kratzer schon als Gebrauchsspur ausgelegt wird.
Erhlich, geh zum Anwalt. Eine Beratung ist im ersten Moment meist kostenlos. Evt. schreibt er dir einen brief für ein geringes Entgeld was dich günstiger kommt als das Handy mit verlust zu verkaufen.
Wie kommst du denn darauf?
Ein Anwalt darf standesrechtlich überhaupt keinen kostenlosen Ratschlag erteilen.