10 Jahre alte Schulden bei der EWE?

3 Antworten

Wichtig ist jetzt eine umgehende Prüfung, ob nicht vielleicht Verjährung eingetreten ist. Forderungen aus 2011 oder früher sind bereits verjährt, solange sie nicht tiuliert wurden. Dabei kommt es aber auf das Datum der Rechnungsstellung und nicht des Vertragsschlusses an.

Wenn diese Rechnungen fehlen, sollte man die anfordern. Gleiches gilt für eventuelle Vollstreckungsbescheide. Wenn man das vorliegen hat, sollte man am besten zur Verbraucherzentrale gehen.

Eine Unterbrechung der Versorgung ist erst 4 Wochen nach Androhung möglich, daher sollte dafür noch ausreichend Zeit sein. Eventuell bietet sich auch an, den Forderungen erstmal vorsorglich zu widersprechen, wenn die Zeit knapp wird

Jahnino 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 12:40

Bitte erläutere mir den Begriff tiuliert?

Ich gehe davon aus das du meinst das da irgendwelche Rechnungen gekommen sind im laufe der Zeit. .. aber sie sagt nein sie hatte vorher in dem anderen Landkreis in 6 Jahren 2 Wohnungen und als Versorger auch die ewe dann hätten die doch dort schon an die Tür klopfen müssen oder?

franneck1989  09.12.2015, 12:46
@Jahnino

Bitte erläutere mir den Begriff tiuliert?

Das bedeutet, dass die Forderungen gerichtlich festgestellt sind. Dann müsste ein Vollstreckungsbescheid vorliegen.

aber sie sagt nein sie hatte vorher in dem anderen Landkreis in 6 Jahren 2 Wohnungen und als Versorger auch die ewe dann hätten die doch dort schon an die Tür klopfen müssen oder?

Absolut. Hier käme also zusätzlich zur Verjährung auch noch Verwirkung in Betracht.

Wie gesagt: Entscheidend ist das Datum der Forderung (Ende des Abrechnungszeitraums) und ob ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist. Das sollte man in Erfahrung bringen, um Gewissheit zu haben.

Anhand deiner Schilderung (sie wohnt seit 6 Jahren woanders, also dürfte die Forderung auch nicht jünger sein) gehe ich aber von Verjährung aus. Sollte zwischendurch ein Vollstreckungsbescheid ergangen sein, dann wurde er höchstwahrscheinlich nicht korrekt zugestellt und man könnte dagegen vorgehen.

Jahnino 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 12:56
@franneck1989

Nein sie sagt da ist nie irgendwas angekommen... und wie gesagt sie wohne mehrere Jahre in 2 verschiedenen Wohnung dort in dem Landkreis und auf dem zettel steht 

Lt. Forderungsaufstellung vom 16.11.15

Mehr steht da nicht... soll ich sie mal hier zur Caritas schuldnerberatung schicken?

mepeisen  09.12.2015, 13:40
@Jahnino

Textvorschlag: "Werte EWE. Ich fordere Sie auf, mir umgehend die Rechnungen und Mahnungen in Kopie zuzusenden. Vorsorglich berufe ich mich auf Einrede der Verjährung. Sollten Sie über einen Titel verfügen, senden Sie mir diesen umgehend in Kopie zu. Ich werde die Unterlagen dann prüfen. Übrigens habe ich keinerlei Forderungsaufstellung vom 16.11.2015 erhalten."

Sobald die Unterlagen da sind, kann man schauen. Für einen Termin bei der Caritas ist es noch zu früh. Erst mal muss man Sachaufklärung betreiben.

mepeisen  09.12.2015, 13:44
@Jahnino

Noch folgende Ergänzung würde ich aufnehmen: "Ihre Drohung auf Stromabschaltung widerspreche ich. Sollten Sie den Strom abschalten, werde ich vor Gericht mit Hilfe eines Anwalts und mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung vorgehen. 1. haben Sie mir bisher noch nie irgendeine Mahnung zugestellt, 2. leben 3 kleine Kinder mit mir im Haushalt und 3. ist es unstatthaft, mutmaßlich verjährte Schulden mit Drohung einer Sperre eintreiben zu wollen."

Wenn die Forderungen nicht tituliert wurden, sind diese längst verjährt.

P.s. sie selbst ist für die Schulden nicht verantwortlich da sie zu dem Zeitpunkt im Ausland war bei ihrem damaligen Ehemann. Und ihr mittlerweile verstorbener Bruder bewohnte ihre Wohnung die aber damals noch auf ihren Namen weiterlief...

Wieso soll sie dann nicht dafür verantwortlich sein?

Jahnino 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 12:36

Ich meinte damit das sie die Schulden nicht verursacht hat... habe mich falsch ausgedrückt... 

Und sie hat keine Rechnung oder Mahnungen bekommen.. sie hat vorher knapp 6 Jahre in 2 verschiedenen Wohnung gewohnt in dem vorherigen Landkreis wenn die ewe diese Schulden hätte geltend machen wollen dann hätten sie sich doch schon dort melden müssen oder? Sie hatte dort such ewe als Versorger 

DoofeFarbe  09.12.2015, 12:37
@Jahnino

Wie gesagt, die Forderungen sind längst verjährt.

Sie ist schon für diese Schulden verantwortlich, denn wenn sie die Wohnung nicht gekündigt hat, bleibt ihr keine andere Wahl, als die Schulden zu begleichen. Dennoch würde ich einen Schuldnerberater oder einen Anwalt hinzuziehen

. Dem Stromanbieter bleibt keine andere Wahl, als sich auf eine Ratenzahlung einzulassen, denn schließlich wollen dir ja ihr Geld und sie bezieht ja nur Hartz IV.

mepeisen  09.12.2015, 13:42

denn wenn sie die Wohnung nicht gekündigt hat, bleibt ihr keine andere Wahl, als die Schulden zu begleichen.

Das ist Quatsch. Es handelt sich um Stromschulden und die Frage einer Wohnungskündigung oder auch nicht hat erst mal nichts mit etwaigen Stromschulden zu tun.

KaeteK  09.12.2015, 13:53
@mepeisen

Danke, für die freundliche Antwort. Wer ist denn deiner Meinung nach dafür verantwortlich, wenn nicht der Mieter?

DoofeFarbe  09.12.2015, 12:37

Dem Stromanbieter bleibt keine andere Wahl, als sich auf eine Ratenzahlung einzulassen

Der freut sich über jeden Cent, den man aus Unwissenheit bezahlt, denn die Forderung ist längst verjährt.

KaeteK  09.12.2015, 12:39
@DoofeFarbe

Weißt du das so genau? Wir haben nur die Aussage einer Bekannten und ob die die Gründe genau weiß, mag ich bezweifeln. Deswegen, erst bezahlen, wenn sie genau weiß, dass sie auch bezahlen muß. lg