Widerrufsrecht - trotzdem zahlen

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Wenn dur echtzeitig widerrufen hast, brauchst du nur die tatsächliche bisherige Nutzung zu zahlen. Vielleicht hast sich das aber nur mit der Rechnung gekreuzt. Schreib die Firma an, und verlange eine neue Rechnung für diese 4 Tage.

Die Firma ist wohl im Recht. Die Online-Bestellung sofort verfügbarer Dienstleistungen ist eine der Ausnahmefälle des § 312 BGB. Hier greift das Widerrufsrecht nicht, womit eine Kündigung vorliegt. Und wenn in den AGB eine Mindestvertragslaufzeit bzw. eine entsprechende Mindestgebühr vorgesehen ist, ist sie für Dich dennoch gültig (vorbehaltlich der Vertragsdetails). Hängt halt vom Vertrag ab.

Anfragen, ob Du eine Gutschrift für die Rechnung bekommst. Nicht bezahlen, aber auch nicht wegwerfen. LG

Nein, evtl hat sich das einfach überschnitten.

Nicht zahlen.