Dauerhafte Haarentfernung Vertrag! gestern unterschrieben-kann ich jetzt noch widerrufen?

9 Antworten

Bei einem Teilzahlungsgeschäft gemäß § 499 Abs. 2 BGB zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gelten §§ 500 bis 504 BGB.

In der Regel hat der Verbraucher demnach ein zweiwöchiges Widerrufsrecht

Das hast du bereits ausgeübt, was ich mir aber dort noch einmal bestätigen lassen oder schriftlich (Einschreiben) nachreichen würde.

HTH

G imager761

Ich finde es unverantwortlich wie die Industrie bzw. sogenannte Experten von IPL Instituten, hier argumentieren. Alles ungefährlich? Bei der IPL Technik wird gebündeltes UV Licht in die Haut geschossen. Die Langzeitfolgen sind garnicht bekannt. Jeder weiß das zuviel Sonnenlicht der Haut schadet, über ein Krebsrisiko wird nicht aufgeklärt. Hier fehlen ganz klar Richtlinien vom Gesetzgeber. Ich habe genau deshalb einer Freundin geraten den Vertrag bei einem IPL Institut zu kündigen. Mangels Aufklärung! Bist Du über eine Hautkrebsgefahr aufgeklärt worden?

So würde ich meine Kündigung argumentieren.

Meiner Freundin ist dies leider jetzt auch passiert Wie ist dein Fall ausgegangen? Konntest du den Vertrag kündigen? Bist du aus diesem Vertrag herausgekommen? Falls nicht würde mich auch interessieren warum nicht... Danke für eine kurze Info an Friedefix56@Web.de und
Viele grüße

Hallo...

Mir ist auch so etwas passiert. Hab den Vertrag unterschrieben und dabei eine Stelle nicht beachtet...Da stand, dass eine vorzeitige Vertragsrücktritt ausgeschlossen ist aber eine außerordentliche kündigung bleibt unberührt.

Die stellen habe ich nicht gesehen...Habe zu Leichtsinnig gehandelt..

Aber musste auch aus finanziellen Gründen nach 3 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Habe telefonisch besprochen und am nächsten Tag persönlich zu den gegangen. Hab dann auch eine (leider) ordentliche Kündigung geschrieben, was ich nicht hätte machen sollen..Es sollte eine außerordentliche Kündigung sein...Und daraufhin haben ich von deren Rechtsanwalt einen Schreiben bekommen..Dass ich mich in Zahlungsverzug befinde und dass ich das Geld zahlen solle.

Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll...Und wollte fragen wie es bei dir Abgelaufen ist.

Geh sofort hin und erkläre ihnen, daß du, sobald du das finanzieren kannst, wiederkommst. Es ist ja nicht in deren Interesse, wenn du nicht zahlen kannst! Und ich glaube nicht, daß sie wegen sowas einen Rechtsanwalt einschalten und Dich zur Zahlung zwingen, du hast ja von denen noch keine Leistung bekommen! Alles Gute!