Dauerhafte Haarentfernung Vertrag! gestern unterschrieben-kann ich jetzt noch widerrufen?

9 Antworten

Bei einem Teilzahlungsgeschäft gemäß § 499 Abs. 2 BGB zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gelten §§ 500 bis 504 BGB.

In der Regel hat der Verbraucher demnach ein zweiwöchiges Widerrufsrecht

Das hast du bereits ausgeübt, was ich mir aber dort noch einmal bestätigen lassen oder schriftlich (Einschreiben) nachreichen würde.

HTH

G imager761

soves 
Beitragsersteller
 11.03.2011, 12:11

vielen dank! ich habe auch noch nicht mal einen teil gezahlt also bis jetzt noch gar nichts

DerCAM  12.03.2011, 08:03
@soves

Lies dir den BGB 499 erst einmal durch bevor du applaudierst. Da geht's naemlich um was voellig anderes (Rechte des DarlehensGEBERS).

Ausserdem handelt es sich hier gar nicht um ein Verbraucherdarlehen sondern um eine ganz normale Zahlungsvereinbarung.

Ich finde es unverantwortlich wie die Industrie bzw. sogenannte Experten von IPL Instituten, hier argumentieren. Alles ungefährlich? Bei der IPL Technik wird gebündeltes UV Licht in die Haut geschossen. Die Langzeitfolgen sind garnicht bekannt. Jeder weiß das zuviel Sonnenlicht der Haut schadet, über ein Krebsrisiko wird nicht aufgeklärt. Hier fehlen ganz klar Richtlinien vom Gesetzgeber. Ich habe genau deshalb einer Freundin geraten den Vertrag bei einem IPL Institut zu kündigen. Mangels Aufklärung! Bist Du über eine Hautkrebsgefahr aufgeklärt worden?

So würde ich meine Kündigung argumentieren.

Meiner Freundin ist dies leider jetzt auch passiert Wie ist dein Fall ausgegangen? Konntest du den Vertrag kündigen? Bist du aus diesem Vertrag herausgekommen? Falls nicht würde mich auch interessieren warum nicht... Danke für eine kurze Info an Friedefix56@Web.de und
Viele grüße

Ysmnn  05.10.2012, 22:12

Hallo Friedefix

Leider musste ich das Geld bezahlen. Zwar nicht das ganze Geld ( Hälfte)...Aber nach der ganzen theather mit denen, wollte ich mich nicht mehr behandeln lassen..Also an ihrer Stelle würde ich mir das ganze nochmal überlegen..Schließlich muss sie trotzdem bezahlen.

Ysmnn  05.10.2012, 22:18
@Ysmnn

Ach nochwas das mit dem 14-Tage-Kündigungsrecht stimmt bei diesem Vertrag leider nicht. Die haben diesen Vertrag so zusammengestellt, dass man da (fast) gar nicht zurücktreten kann..Falls ihr diesen Vertrag habt zeigt es einen guten Anwalt, vllt ist es ja bei eurem fall anders.

Friedefix  30.10.2012, 22:43
@Ysmnn

Hallo ysmnn, danke für die Info Meine Freundin war nun doch vor Gericht mit diese Firma hairfree Der vertag wurde arglistig geschlossen - es wurde mit einem Gutschein zu einem Beratungsgespräch gelockt und dann anschließend unterschreibt man die letzte Seite von 5 und das ganze schaut so aus als würde man nur dafür unterschreiben dass man beraten wurde. Mit der ersten Aufforderung zur Zahlung erkennt man dann aber dass man irgendwie einen vertrag unterschrieben hat. Der Vertrag beläuft sich über 3000 EUR und man muss bei Rücktritt ohne Inanspruchnahme einer Leistung 30% der vertragsumme leisten , also 900 EUR Wenn diese arglistige Täuschung nicht beweisen kann mittels zeugen oder Video oder Tonbandaufnahme... So hat man keine Aussicht auf Erfolg. Der einzige Lichtblick bei der Situation ist die Tatsache dass die Richter sehr wohl diese Machenschaften verstehen und so kam meine Freundin auch mit 10% von der vertragsumme davon aber musste zusätzlich die Gerichtskosten tragen! Und da sie sich selbst vertreten hat vor Gericht kamen keine anwaltkosten hinzu, sonst wäre der Vorfall noch teurer geworden als die ursprünglich Forderung dieser Firma. Interessant ist aber die erkenntnis, dass die hairfree Mitarbeiter wohl sehr mager bezahlt werden, aber sie bekommen scheinbar 5% von der vertragabschlusssumme als Provision, was ja bei 3000 EUR bereits 150 EUR sind, bei 10 Abschlüssen im monat sind das bereits 1500 EUR und schon hat der Mitarbeiter sein Gehalt verdoppelt! Also wenn jemand zu hairfree geht zwecks gutscheineinlösung so sollte immer ein guter Freund mit dabei sein! Bei dem ganzen Ärger den das ganze bringt kann man auch schon ein paar Haare verlieren auch ohne kosmetische haarentfernung Vg Friedefix

Hallo...

Mir ist auch so etwas passiert. Hab den Vertrag unterschrieben und dabei eine Stelle nicht beachtet...Da stand, dass eine vorzeitige Vertragsrücktritt ausgeschlossen ist aber eine außerordentliche kündigung bleibt unberührt.

Die stellen habe ich nicht gesehen...Habe zu Leichtsinnig gehandelt..

Aber musste auch aus finanziellen Gründen nach 3 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Habe telefonisch besprochen und am nächsten Tag persönlich zu den gegangen. Hab dann auch eine (leider) ordentliche Kündigung geschrieben, was ich nicht hätte machen sollen..Es sollte eine außerordentliche Kündigung sein...Und daraufhin haben ich von deren Rechtsanwalt einen Schreiben bekommen..Dass ich mich in Zahlungsverzug befinde und dass ich das Geld zahlen solle.

Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll...Und wollte fragen wie es bei dir Abgelaufen ist.

Geh sofort hin und erkläre ihnen, daß du, sobald du das finanzieren kannst, wiederkommst. Es ist ja nicht in deren Interesse, wenn du nicht zahlen kannst! Und ich glaube nicht, daß sie wegen sowas einen Rechtsanwalt einschalten und Dich zur Zahlung zwingen, du hast ja von denen noch keine Leistung bekommen! Alles Gute!