Ist es Schwarzfahren, wenn man im Zug einschläft?
Angenommen, ich möcht mit ner RegionalBahn 2 Stationen fahren, zahl aber nur bis zur 1. , und schlaf zufällig, wenn der Schaffner kommt. Muss man dann trotzdem Strafe zahlen?
13 Antworten
Also mir ist da mal so ein Ding passiert, da bin ich in Neustadt am Rübenberge in einen Regionalexpress eingestiegen mit gültiger Fahrkarte. Habe diese extra am Bahnsteig gestempelt. bis hannover sind es 2 Stationen (30 min Fahrt) das war morgens um 4Uhr. Hatte die Nacht nicht geschlafen. Als der Schaffner mich weckte zeigte ich Ihm die Fahrkarte. er sagte mir die wäre hier nicht gültig. Ich war ziemlich erstaunt und fragte wo ich denn bin. Immerhin ist Hannover entstation. Er sagte mir das der nächste Halt Nienburg (Weser) sei. Er verzichtete nachdem ich es ihm erklärt hatte auf das Erhöhte beförderungsentgeld von 40€uro und hat mir geraten von nienburg nach Hannover eine Fahrkarte zu kaufen.
Ich war ziemlich irritiert aber hab das dann auch getan. bin aber wieder eingeschlafen und gerade so in Hannover wach geworden.
Tja trotz entstation zu weit gefahren. Mache Züge fahren halt wieder nach dem erreichen der entstation zurück....
Grüß dich Nachbar
Ja. Du könntest nur um Verzicht der Strafe am Kulanzweg ersuchen. Wobei ich denke, dass viele Leute sowas nur als Ausrede benutzen...
Eine sehr eigenwillige Logik. Wenn das so einfach wäre, dürfte ich für die Zeit, wo ich im Hotelbett schlafe, auch nichts zahlen müssen. Die Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Leistung wird durch das Schließen der Augen nicht billiger. Die Aufwendungen des Leistungserbringers werden dadurch ja auch nicht weniger.
Du fährst mit der Regiobahn 2 Stationen hast aber nur eine bezahlt. Hm - lächel. Nehmen wir mal an, Du steigst in Adorf ein, willst in Cdorf raus und zahlst nur bis Bdorf. Die Ganze fahrt dauert nicht länger als 10 - 15 min. Das nimmt Dir keiner ab, dass du eingeschlafen bist.
Wenn Du z.B mitten in der Nacht mit dem ICE von München nach Augsburg fährst, der Schaffner Dich kurz nach München kontrolliert, Du dann einschläffst und Augsburg verpennst - o.K dann sagt der Schaffner wahrscheinlich nicht viel, verlangt für die Strecke von Augsburg bis zum nächsten Halt das Geld und dann ist gut. Aber in Regiobahn - nö !!
Ich würde sagen, im Prinzip ja. Könnte ja jeder Schwarzfahrer auf die Idee verfallen, zufällig eingeschlafen und daher zu weit gefahren zu sein. Mit etwas Überzeugungskraft und beweisen, wie z.B. die Nennung der Wohnadresse, die eben zwei Staionen zurück liegt, könnte ein milde gestimmter Kontrolleur eventuell von Strafgeld absehen.