Inkasso - telefonische Ratenzahlung Widerrufen?
Kann man eine am Telefon geschlossene Ratenzahlungsvereinbarung widerrufen? Habe am Donnerstag ein Schriftstück bekommen über eine Ratenzahlungsvereinbarung. Habe am Telefon leider etwas verwechselt und angenommen das es sich um eine andere Forderung handelt. Wielange zählt das Widerrufsrecht in dem Fall? Ab Datum des Telefonnats oder mit Erhalt des Vertrages? Könnt ihr mir noch einen Rat geben wo ich Vorlagen dafür finde? Weiß nicht genau wie ich den Text schreiben soll. Vielen lieben Dank im voraus.
5 Antworten
Bei Ratenzahlungsvereinbarungen gibt es kein Widerrufsrecht. Aber hier wurde ja nichts unterschrieben, daher fehlt es hier am Erfordernis der Schriftform für das Schuldanerkenntnis. Folglich ist die mündliche Aussage am Telefon nicht bindend.
Ich würde die Hauptforderung samt Zinsen (www.basiszins.de/zinsrechner) und etwas Briefporto an den Gläubiger bezahlen, nicht ans Inkasso. Im Verwendungszweck der Überweisung "Nur Hauptforderung + Zinsen + Briefporto" schreiben und in der Folge das Inkasso ignorieren.
170€ Gebühren sind sowieso Unfug. Sie lassen sich zwar begründen, aber eingeklagt wird das, wenn die Hauptforderung bezahlt wird, so gut wie nie.
Die Inkassokosten sind nicht zu tragen
Überweise die 30 plus Mahngebühren direkt an das Versandhaus und nicht ans Inkassobüro
Hat das Verdandhaus zum Beispiel 3 mal gemahnt rechnest Du ca 7 bis 8 € dazu Ebenfalls dazurechnen die Gebühren für einen Lastschriftstorno ca 6 bis 7 € falls die Abbuchung mangels deckung nicht vollzogen wurde
Telefonische Ratenzahlungsvereinbarung zählen NULL
Erst wenn Du unterschrieben hast und die Kosten aktzepierst ist es rechtskonform
Vorgerichtliche Inkassogebühren lassen sich übrigens bei geschickter Vorgehensweise leicht einsparen
Gib mal Infos zur Forderung
Lies Dich auch mal hier ein :
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
Keine Ahnung aber du solltest dich auch an diese Ratenvereinbarung halten sonst bekommst du Besuch vom Gerichtsvollzieher.
Na ja, ich würde wegen einer Hauptforderung von 30 Euro bestimmt nicht so etwas auf mich zukommen lassen. Erst recht nicht wenn ich noch andere Schulden hätte aber jeder wie er will.
einen Vollstreckungstitel gibt es auf zwei Arten: A) Gerichtlicher Mahnbescheid, den man ignoriert, also nicht widerspricht, B) eine verlorene Klage. Beides bekommt man mit.
Die Fantasiekosten der Inkassobüros einfach ignorieren und die Hauptforderung selbst zweckgebunden überweisen. Das Inkasso meckert dann evtl. aber das ist nichts als heiße Luft. Kommt ein Mahnbescheid widerspricht man dem. Eingeklagt werden Inkassokosten aus verschiedensten Gründen nicht.
Habe auch nicht vor zu zahlen ;-). In der Hinsicht habe ich mich schon informiert.
Ooooooooooder, man bezahlt einfach seine Rechnungen, das geht auch, wirklich. Dann muss man sich nicht mit so etwas rumschlagen.
Es geht hier um eine Hauptforderung von 30euro. Das Inkasso möchte samt allen Gebühren 200euro.
Na ja, die niedrige Hauptforderung hast du nicht bezahlt. Obwohl sie so niedrig ist... Wenn du da nichts tust, kommt der Gerichtsvollzieher.
Les mal das hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/781.html
Vereinbarung wurde nicht schriftlich gemacht
Schwachsinn. So schnell kommt kein Gerichtsvollzieher. Dazu muss der Gläubiger einen Vollstreckungstitel haben und den bekommt er nicht einfach mal so aus heiterem Himmel.