Inkasso - telefonische Ratenzahlung Widerrufen?

5 Antworten

Bei Ratenzahlungsvereinbarungen gibt es kein Widerrufsrecht. Aber hier wurde ja nichts unterschrieben, daher fehlt es hier am Erfordernis der Schriftform für das Schuldanerkenntnis. Folglich ist die mündliche Aussage am Telefon nicht bindend.

mepeisen  02.02.2014, 11:45

Ich würde die Hauptforderung samt Zinsen (www.basiszins.de/zinsrechner) und etwas Briefporto an den Gläubiger bezahlen, nicht ans Inkasso. Im Verwendungszweck der Überweisung "Nur Hauptforderung + Zinsen + Briefporto" schreiben und in der Folge das Inkasso ignorieren.

170€ Gebühren sind sowieso Unfug. Sie lassen sich zwar begründen, aber eingeklagt wird das, wenn die Hauptforderung bezahlt wird, so gut wie nie.

Die Inkassokosten sind nicht zu tragen

Überweise die 30 plus Mahngebühren direkt an das Versandhaus und nicht ans Inkassobüro

Hat das Verdandhaus zum Beispiel 3 mal gemahnt rechnest Du ca 7 bis 8 € dazu Ebenfalls dazurechnen die Gebühren für einen Lastschriftstorno ca 6 bis 7 € falls die Abbuchung mangels deckung nicht vollzogen wurde

Keine Ahnung aber du solltest dich auch an diese Ratenvereinbarung halten sonst bekommst du Besuch vom Gerichtsvollzieher.

mepeisen  02.02.2014, 11:43

Schwachsinn. So schnell kommt kein Gerichtsvollzieher. Dazu muss der Gläubiger einen Vollstreckungstitel haben und den bekommt er nicht einfach mal so aus heiterem Himmel.

vanillaschote  02.02.2014, 16:15
@mepeisen

Na ja, ich würde wegen einer Hauptforderung von 30 Euro bestimmt nicht so etwas auf mich zukommen lassen. Erst recht nicht wenn ich noch andere Schulden hätte aber jeder wie er will.

mepeisen  03.02.2014, 00:30
@vanillaschote

einen Vollstreckungstitel gibt es auf zwei Arten: A) Gerichtlicher Mahnbescheid, den man ignoriert, also nicht widerspricht, B) eine verlorene Klage. Beides bekommt man mit.

Die Fantasiekosten der Inkassobüros einfach ignorieren und die Hauptforderung selbst zweckgebunden überweisen. Das Inkasso meckert dann evtl. aber das ist nichts als heiße Luft. Kommt ein Mahnbescheid widerspricht man dem. Eingeklagt werden Inkassokosten aus verschiedensten Gründen nicht.

energizer010 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 14:34
@mepeisen

Habe auch nicht vor zu zahlen ;-). In der Hinsicht habe ich mich schon informiert.

vanillaschote  03.02.2014, 16:35
@mepeisen

Ooooooooooder, man bezahlt einfach seine Rechnungen, das geht auch, wirklich. Dann muss man sich nicht mit so etwas rumschlagen.

energizer010 
Beitragsersteller
 01.02.2014, 14:47

Es geht hier um eine Hauptforderung von 30euro. Das Inkasso möchte samt allen Gebühren 200euro.

vanillaschote  01.02.2014, 19:15
@energizer010

Na ja, die niedrige Hauptforderung hast du nicht bezahlt. Obwohl sie so niedrig ist... Wenn du da nichts tust, kommt der Gerichtsvollzieher.