Vermieter+ Kleintiere bzw. Schildkröte

10 Antworten

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Soweit du in Deutschland wohnst kann der Vermieter dir nicht verbieten Kleintiere wie Hamster, Vögel oder eben auch Schildkröten zu halten. Die Frage ist was du mit den anderen Kleintieren in deiner Frage meinst? Generell macht es trotzdem einen guten Eindruck wenn du den Vermiteter trotzdem darüber informierst dass du jetzt Schildkröten hälst.

Das dürfte meiner Meinung nach kein Problem für den Vermieter darstellen, denn es entstehen ja keine Greäusch und Geruchs Belästigungen durch eine Schidlkröte für die Mitbewohner, genau wie bei einem Terrarium , Aquarium,oder Meerschweinchen, Hamster u.s.w.LG

Du musst mit der Schildkröte nur beim "Gassi-Gehen" aufpassen, dass der Vermieter sie nicht sieht.

Kleintiere, also Vögel, Schildkröten, Katzen, Hamster usw. kannst Du halten, ohne Einwilligung des Vermieters.

kuechentiger  05.02.2013, 14:35

Katzen zählen nicht zu den erlaubten Kleintieren

turalo  05.02.2013, 15:14
@kuechentiger

Nur dann, wenn sie extra verboten werden.

anitari  05.02.2013, 16:35
@turalo

Nur dann, wenn sie extra verboten werden.

Katzen und Hunde dürfen generell nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Egal ob und was Zu Haustieren im Vertrag steht.

turalo  06.02.2013, 06:24
@anitari

Das ist so nicht richtig.

Wir sind Vermieter und ich verwalte dazu noch ein Mehrefamilienhaus.

Hunde sind verboten, Katzen dürfen gehalten werden. Eben weil sie nicht extra ausgeschlossen wurden.

ShnitzelSupreme 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 14:29

Ok super danke! Bei so kleinen Tieren wusst ich das aber bei der Nutzung des ganzen Balkonsn fr das Tier war ich mir unsicher... Aber wie ich meine "Zimmer" verteile ist ja eigentlich auch meine Sache ;)

Ein generelles Tierhalteverbot ist unwirksam. Kleintiere, dazu gehören auch Schildkröten aber nicht Katzen, sind immer erlaubt und deshalb bedarf es dafür keiner Erlaubnis.