Vermieter+ Kleintiere bzw. Schildkröte
Angenommen ich würde eine Wohnung mit großem lichtgefluteten Balkon finden und der Vermieter erlaubt keine Haustiere. Dürfte ich den Balkon dann trotzdem für meine Schildkröte herrichten oder zählt das dann nichtmehr als "kleintier" im Sinne von Hamster? Schildkröten sind ja nicht laut oder so, nehmen halt nur sehr viel Platz in Anspruch :/
10 Antworten
Soweit du in Deutschland wohnst kann der Vermieter dir nicht verbieten Kleintiere wie Hamster, Vögel oder eben auch Schildkröten zu halten. Die Frage ist was du mit den anderen Kleintieren in deiner Frage meinst? Generell macht es trotzdem einen guten Eindruck wenn du den Vermiteter trotzdem darüber informierst dass du jetzt Schildkröten hälst.
Das dürfte meiner Meinung nach kein Problem für den Vermieter darstellen, denn es entstehen ja keine Greäusch und Geruchs Belästigungen durch eine Schidlkröte für die Mitbewohner, genau wie bei einem Terrarium , Aquarium,oder Meerschweinchen, Hamster u.s.w.LG
Du musst mit der Schildkröte nur beim "Gassi-Gehen" aufpassen, dass der Vermieter sie nicht sieht.
Kleintiere, also Vögel, Schildkröten, Katzen, Hamster usw. kannst Du halten, ohne Einwilligung des Vermieters.
Nur dann, wenn sie extra verboten werden.
Nur dann, wenn sie extra verboten werden.
Katzen und Hunde dürfen generell nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Egal ob und was Zu Haustieren im Vertrag steht.
Das ist so nicht richtig.
Wir sind Vermieter und ich verwalte dazu noch ein Mehrefamilienhaus.
Hunde sind verboten, Katzen dürfen gehalten werden. Eben weil sie nicht extra ausgeschlossen wurden.
Ok super danke! Bei so kleinen Tieren wusst ich das aber bei der Nutzung des ganzen Balkonsn fr das Tier war ich mir unsicher... Aber wie ich meine "Zimmer" verteile ist ja eigentlich auch meine Sache ;)
Auch der Balkon ist Teil deiner Wohnung.
Ein generelles Tierhalteverbot ist unwirksam. Kleintiere, dazu gehören auch Schildkröten aber nicht Katzen, sind immer erlaubt und deshalb bedarf es dafür keiner Erlaubnis.
Katzen zählen nicht zu den erlaubten Kleintieren