Deutsche Glasfaser hat Kündigung abgelehnt?

3 Antworten

Statt zu Widerrufen, trittst du vom Vertrag zurück.

Dies dürfte nach §323 BGB gehen, wenn es denn geht. Ob es bereits jetzt geht, ergibt sich allerdings hauptsächlich aus dem tatsächlichen Vertrag. Wurde bereits eine Vertragsverletzung begangen oder ist abzusehen, dass diese begangen werden wird?

Zudem ist ja fraglich, inwieweit ein anschluss zu deiner Wohnung gelegt werden kann. Wenn dies offensichtlich nicht möglich ist, dann ist in Abwägung beiderseitiger interessen ein Rücktritt möglich.

Zudem handelt es sich hier um ein Haustürgeschäft, soweit ich das verstehe. Demnach hast du in einigen Fällen Sonderrechte. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung beispielsweise beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und dein Widerruf wäre somit gültig.

Siehe dazu auch:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/haustuergeschaeft-verbraucherschutz-endet-nicht-an-der-haustuer_000387.html#:~:text=Liegt%20ein%20Haust%C3%BCrgesch%C3%A4ft%20im%20Sinne,nach%20%C2%A7%20355%20BGB%20zu.&text=Die%20Frist%20f%C3%BCr%20den%20Widerruf,%C3%BCber%20sein%20Widerrufsrecht%20belehrt%20hat.

Hallo Neoaqua,

hast du denn schon eine Auftragsbestätigung erhalten?

Für mich liest sich das so, als ob bis jetzt nur gefragt wurde, ob du grundsätzlich Interesse hättest und man daraufhin mit der weiteren Beratung begonnen hat.

Wie du ja schriebest, könnte der Anschluss bis August dieses Jahres geschaltet werden, wenn alle Vorbereitungen abgeschlossen sind. Dazu gehört ja unter anderem erstmal das Legen der Leitung bis in dein Haus. Dafür wurde ja, so wie ich das lese, die Partnerfirma vorbei geschickt, um die Umsetzbarkeit zu prüfen bzw. das genaue Vorgehen nachher zu planen.

Es klingt für mich so, als hättest du deine Einwilligung per Unterschrift dazu gegeben, dass man dir ein individuelles Angebot macht. So etwas ähnliches Haben wir mit unserem "Mehr Breitband für mich"-Angebot auch.

Wenn du zu einem finalen Tarif noch gar keine Auftragsbestätigung erhalten hast, ist ja quasi noch kein Vertrag zustande gekommen, den du widerrufen könntest.

Bitte um Rückmeldung, falls ich mich irre.

Viele Grüße
Jonas Bl.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst doch wissen für was du bei dem ersten "Vertreter" unterschrieben hast. Wenn nicht musst du das eben noch mal nachlesen. Wenn dir dieser neue Anbieter den Anschluss jetzt noch gar nicht liefern kann, brauchst du natürlich auch nichts zu zahlen.