Deutsche Glasfaser hat Kündigung abgelehnt?
Hallo,
vor über 4 Monaten kam ein Vertreter der deutschen Glaserfaser zu uns und hat uns mit einem guten Angebot angelockt. Ich hatte Interesse, da ich dadurch eine höhere Geschwindigkeit bekomme und weniger zahle als derzeit bei der Telekom.
Er hat mir versichert, dass wir keine Anschlussgebühren bezahlen müssen und da sich das Angebot gut angehört hat, habe ich unterschrieben. Bis alle Vorbereitungen getroffen werden etc. würde mein Vertrag erst ~ im August 2021 beginnen.
Paar Tage später hat mich dann eine Partnerfirma angerufen und wollte einen Termin zur Hausbegehung vereinbaren. Als die "Fachkraft" dann da war, konnte sie nur paar Wörter deutsch und die "professionelle Beratung" die mir versprochen wurde, hat sich somit erledigt. Ich konnte trotzdem noch verstehen, dass die Fachkraft mir gesagt hat, dass Sie den Anschluss nur bis in den Waschraum legen und ich dann... ? Selber klar kommen muss wie ich das Kabel 2 Etagen höher in meiner Wohnung bekomme ?
Die "Beratung" war für meine Vermieter, die nicht anwesend waren, nicht verständlich genug und sie haben sich deshalb selber mit der Partnerfirma in Verbindung gesetzt und einen neuen Termin vereinbart. Sie haben uns in Kenntnis gesetzt, dass der Termin aber erst Anfang nächsten Jahres stattfinden kann.
Bis jetzt habe ich noch keine Info erhalten und das alles war dann zu viel für mich ... Ich habe deshalb vor einer Woche eine Kündigung verschickt in der Hoffnung, dass mein Widerrufsrecht gilt, da mein Vertrag noch nicht begonnen hat und ja auch nicht mal Vorbereitungen oder Arbeiten geleistet wurden.
Jetzt habe ich folgende Antwort erhalten:
Unsere Widerrufsfrist endet 14 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Eine Kündigung ist somit erst nach der Aktivierung und zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Was kann ich jetzt machen ?
3 Antworten
Statt zu Widerrufen, trittst du vom Vertrag zurück.
Dies dürfte nach §323 BGB gehen, wenn es denn geht. Ob es bereits jetzt geht, ergibt sich allerdings hauptsächlich aus dem tatsächlichen Vertrag. Wurde bereits eine Vertragsverletzung begangen oder ist abzusehen, dass diese begangen werden wird?
Zudem ist ja fraglich, inwieweit ein anschluss zu deiner Wohnung gelegt werden kann. Wenn dies offensichtlich nicht möglich ist, dann ist in Abwägung beiderseitiger interessen ein Rücktritt möglich.
Zudem handelt es sich hier um ein Haustürgeschäft, soweit ich das verstehe. Demnach hast du in einigen Fällen Sonderrechte. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung beispielsweise beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und dein Widerruf wäre somit gültig.
Siehe dazu auch:
Hallo Neoaqua,
hast du denn schon eine Auftragsbestätigung erhalten?
Für mich liest sich das so, als ob bis jetzt nur gefragt wurde, ob du grundsätzlich Interesse hättest und man daraufhin mit der weiteren Beratung begonnen hat.
Wie du ja schriebest, könnte der Anschluss bis August dieses Jahres geschaltet werden, wenn alle Vorbereitungen abgeschlossen sind. Dazu gehört ja unter anderem erstmal das Legen der Leitung bis in dein Haus. Dafür wurde ja, so wie ich das lese, die Partnerfirma vorbei geschickt, um die Umsetzbarkeit zu prüfen bzw. das genaue Vorgehen nachher zu planen.
Es klingt für mich so, als hättest du deine Einwilligung per Unterschrift dazu gegeben, dass man dir ein individuelles Angebot macht. So etwas ähnliches Haben wir mit unserem "Mehr Breitband für mich"-Angebot auch.
Wenn du zu einem finalen Tarif noch gar keine Auftragsbestätigung erhalten hast, ist ja quasi noch kein Vertrag zustande gekommen, den du widerrufen könntest.
Bitte um Rückmeldung, falls ich mich irre.
Viele Grüße
Jonas Bl.
Du musst doch wissen für was du bei dem ersten "Vertreter" unterschrieben hast. Wenn nicht musst du das eben noch mal nachlesen. Wenn dir dieser neue Anbieter den Anschluss jetzt noch gar nicht liefern kann, brauchst du natürlich auch nichts zu zahlen.