Widerrufsrecht Autoversicherung EVB Nummer?
Hallo Leute ich habe mir vor etwa 1 Woche ein Auto bei einem Händler erworben. Da ich berufstätig bin und die Zulassungsstelle immer so bescheuerte Öffnungszeiten hatte, bot sich der Händler an die Anmeldung bei der Zulassung zu übernehmen.
Dafür benötigt man ja eine EVB Nummer. Da ich mich in diesem Sektor nicht auskenne fragte ich ihn um eine Empfehlung und er verwies mich auf eine freie Maklerin von einem Finanzservice.
Das Auto wurde dann erfolgreich auf mich angemeldet am 03.08.2015. Am Donnerstag war ich dann bei der Maklerin um weitere Details zu besprechen und wir hatten uns eigentlich darauf geeinigt dass mein Vater es als 2-Wagen anmeldet (er ist der Versicherungsnehmer und ich der Halter) Kosten ungefähr 1100 € dadurch.
Sie hatte mir auch durchgerechnet, dass ich etwa 2000 € zahlen müsste, wenn ich jetzt komplett neu bei einer anderen Versicherung einsteige.
Meine Eltern haben sich dann bei ihrer Versicherung erkundigt und diese wiederrum haben dann gesagt, dass es für mich günstiger wäre wieder bei der HUK mich selber als Versicherungsnehmer einzutragen, da ich da schonmal vor nem Jahr ca 1 Jahr war und dann nicht direkt "als Neukunde" eingestuft werde.
Jetzt frage ich mich, ob ich ohne Probleme noch die andere "Versicherung" widerrufen kann um mich bei der HUK anzumelden. Das würde ich dann heute gleich direkt machen, ich habe nur Bedenken, dass die Widerrufung aus welchen Gründen auch immer nicht angenommen wird / werden kann und ich auf einmal 2 Versicherungen habe.
Bei der Maklerin habe ich noch nichts unterschrieben, diese hat lediglich meine Fahrzeugdaten/Anschrift/Details zu mir.
Vielen Dank im vorraus.
8 Antworten
Soweit ich weiß hat man ein 2 wöchiges Widerrufsrecht. Bin mir aber nicht sicher ob das auch für Kfz Versicherungen gilt. Da es Ausnahmen gibt wie bei einer Lebensversicherung da hat man 4 Wochen Widerrufsrecht. Am besten mal bei der HUK nachfragen ob du noch raus kommst. Die helfen dir bestimmt.
Soweit ich weiß hat man ein 2 wöchiges Widerrufsrecht.
Er hat doch noch gar keinen Kfz-Versich.vertrag unterschrieben, was bitte soll er da widerrufen???
... das verstehe ich nicht. Die von der Zulassungstelle sind also bescheuert, wegen der Zeiten, es gab schon einmal einen eigenen Vertrag, die Eltern haben auch welche, und das Kind kennt sich nicht aus? Tolle Wurst, auf solche Kunden verzichtet eigentlich jeder gerne, oder? Viel Glück.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
.... die Zulassung nimmt das Ding nicht an, so einfach ist das hier bei uns. ... und dies ist nun einmal keine Angelegenheit der HUK, sondern eine des Kunden!
Hi liebe Frage20151234, :-)
vielleicht mal allgemein vornweg: Die eVB Nummer ist nicht automatisch an einen Vertrag gekoppelt und kostet nichts.
Solltest du noch keine Unterlagen von der Versicherungsgesellschaft haben, kannst du deinen Vertrag abschließen, wo auch immer du möchtest.
Es ist natürlich einer feiner Zug, wenn du der Gesellschaft, von der du die eVB Nummer hast, einen kurzen Hinweis gibst, dass du bei einer anderen Versicherung einen KFZ Vertrag abschließt. Das macht im Normalfall aber auch deine Maklerin bzw. die neue Versicherungsgesellschaft.
Wichtig: Wenn du schon Unterlagen zuhause hast, musst du - vorausgesetzt du willst das Angebot nicht wahrnehmen - innerhalb von zwei Wochen schrifitlich einen Widerspruch einreichen.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Grüße, Isabella / forum.allianz.de
Meine Eltern haben sich dann bei ihrer Versicherung erkundigt und diese wiederrum haben dann gesagt, dass es für mich günstiger wäre wieder bei der HUK mich selber als Versicherungsnehmer einzutragen
Diese Information ist für mich nicht aussagekräftig.
Es kommt nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung an. Die HUK ist in meinen Augen ein Billig-Anbieter der allerdings gegenüber vielen anderen Versicherungsunternehmen sehr schlechte Leistungen hat.
Frage doch einfach mal bei der Versicherungsmaklerin an und lasse dir die Leistungsunterschiede zwischen den beiden Versicherungsunternehmen aufzeigen.
Das weitere hat DophinPB schon geschrieben.
Gruß Apolon
... oh, Du schon wieder? Lies bitte aktuell Finanztest. Die wenigsten Beschwerden durfte die HUK Coburg einfahren! Fragen??
Oh, Sie schon wieder mit "Ihrem" Finanztest ?
Ich kenne reihenweise Leute die, insbesondere im Bereich Kfz, nichts mehr mit der HUK zu tun haben wollen, Stichworte wären hier Schadenabwicklung, Zickigkeit, Mauern als Methode und mehr als nur gelegentlich Vertrauensleute (großer Lacher ..) die keine Ahnung haben.
@schleudermaxe,
dass Du mit Scheuklappen durch die Welt läufst, hinsichtlich der Huk ist doch schon bekannt.
Was glaubst Du wie viele Kunden zwar Verträge bei der HUK abschließen, aber spätestens beim 1. Schaden wechseln und dies nicht nur bei der Kfz-Versicherungen.
Von den Versicherungsvermittlern, kann man auch keine Hilfe erwarten, habe ich mal selbst vor vielen Jahren als Kunde der HUK festgestellt. Die Antwort die ich von einem Vermittler erhielt sprach Bände "ich bin nur für den Abschluss zuständig, bei Schäden müssen sie sich nach Coburg wenden an die Hauptstelle".
Und was hat Finanztest, bzw. evt. Beschwerden mit meinem Hinweis zu tun.
Widerrufen brauchst / kannst Du da nichts, es gibt ja bisher nur die vorläufige Deckung und noch keine endgültigen Vertrag.
Da muss eine andere eVB-Nummer der HUK her und gegen die bei der Anmeldung benutzte bei der Zulassungsstelle getauscht werden. Klär das mit der HUK, die sollten wissen wie das genau abläuft. Die Zeit des Versicherungsschutzes bei der ersten Versicherung musst Du natürlich bezahlen.
... aktuell keine Möglichkeit, rückwirkend bei der HUK zu versichern. Zudem kann keine eVBÜ gesendet werden, wenn denn die bisherige Zusage bei der Zulassungsstelle noch nicht widerrufen wurde, so jedenfalls meine Erlebnisse in dieser Woche.
Wieso das denn??? Die HUK ist doch sonst nicht so pingelig - früher hat da einfach ein Tausch der vorläufigen Deckung (damlas die Deckungskarte) ausgereicht, wieso so kompliziert mit dem Tausch der eVB-Nr. bzw. hier die eVBÜ???