Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt, ersatzweise fristgemäß

8 Antworten

Der Arbeitgeber will auf Nummer sicher gehen - das heißt auf jeden Fall kündigen

wenn die fristlose Kündigung aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein sollte, tritt an deren Stelle die fristgerechte Kündigung

Das ist eine fristlose Kündigung. Ersatzweise fristgemäß ist wichtig für den Fall, dass das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung "einkassieren" sollte.

Eine fristlose Kündigung muss begründet sein bzw. die Begründung muss nachgereicht werden. Eine fristgemäße Kündigung muss dagegen nicht begründet werden. Gibt es denn eine Begründung? Krankheit wäre übrigens kein ausreichender Grund!

Also ab zum Arbeitsgericht (dafür sind nur 3 Wochen Zeit) und ggf. zum Anwalt. Für die Gerichtskosten (aber nicht für die Anwaltskosten) kannst du Gerichtskostenhilfe beantragen.

Außerdem umgehend (morgen!) beim Arbeitsamt melden, um eine Sperre zumindest für die fristgemäße Kündigung zu vermeiden.

melsan22 
Beitragsersteller
 27.11.2014, 17:27

Nein, in der Kündigung steht kein Kündigungsgrund drin.

Fristlos, d.h. sofort. Falls aus irgendeinem Grund ein z.B. Arbeitsgericht die fristlose Kündigung kippt, greift automatisch eine fristgerechte Kündigung.

Hat sie sich a) immer beim Arbeitgeber krankgemeldet? b) AU für alle Tage und fristgerecht eingereicht? c) ist sie in der Vergangenheit abgemahnt worden?

melsan22 
Beitragsersteller
 27.11.2014, 15:54

SIe hat noch nie eine Abmahnung bekommen. Vor ihrem Urlaub hat sie ein Feedback gespräch gehabt wo sie von allen gelobt wurde. Dann waren wir 3 Wochen im Urlaub und 2 Tage nach dem Urlaub wurde ihr mitgeteilt das sie kündigen sollte. Sie versteht die Welt nicht mehr. Der Krankenschein wurde fristgerecht abgegeben und sie hat immer gute Abeit abgeliefert, so gut, das sie Filialleitung wurde. Und jetzt im Krankenschein so eine Kündigungsaktion?

LeonardNeun  27.11.2014, 15:59
@melsan22

Dann mal ab zum Arbeitsgericht!

melsan22 
Beitragsersteller
 27.11.2014, 16:07
@LeonardNeun

Ja, doof nur das sie nicht Rechtschutzversichert ist.

Familiengerd  27.11.2014, 17:44
@melsan22

Dazu braucht sie keine Rechtsschutzversicherung und keinen Rechtsanwalt (den sie als Partei selbst bezahlen müsste)!

Sie muss nur - und zwar innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung - zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts und Klage erheben auf Feststellung, dass durch die fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde.

Die Rechtsantragstelle nimmt diese Klage also entgegen; sie nimmt sie auch zur Niederschrift auf und hilft dabei kostenlos bei der Formulierung.

Ob sie gleichzeitig auch gegen die fristgerechte Kündigung klagen kann (also ob das Kündigungsschutzgesetz KSchG anwendbar ist), hängt von der Größe des Betriebs ab: bei mehr als (umgerechnet) 10 ständigen Vollzeitkräften kann auch eine Kündigungsschutzklage erhoben werden, wenn die Kündigung nicht aus betrieblichen, personen- oder verhaltensbedingten Gründen begründet ist.

Es ist eine Fristlose.

Für den Fall das sich der AN das nicht gefallen läßt ist sicherheitshalber noch eine ordentliche Kündigung dazu geschrieben.

Wenn Deine Freundin also nix unternimmt ist sie ab sofort ohne Lohn und Brot mitsamt einer 3 Monatigen Sperre beim ALG.

Krank ist kein Grund für eine Fristlose.

ppihes  27.11.2014, 15:51

Außer unentschuldigtes Krank also keine AU dann sieht die Sache wieder anders aus

Maximilian112  27.11.2014, 15:55
@ppihes

auch unentschuldigtes Fehlen ist kein Grund für Fristlos. Warum auch? Wird sowieso nicht bezahlt.

Und eine Sperre gibt es dann trotzdem.

Für eine fristlose Kündigung (auch in der Probezeit) wäre eine Begründung erforderlich. Im Klartext heißt das ab, dass die Firma von der Kündigungsfrist von 14 Tagen in der Probezeit Gebrauch macht.

Sie wird also noch für 14 Tage Geld bekommen. Sie muss sich also UMGEHEND arbeitssuchend melden. Am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit, dann PERSÖNLICHJ bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.

DerHans  28.11.2014, 12:38

Sorry, hatte überlesen, dass sie bereits aus der Probezeit raus ist. Ansonsten gilt das aber nur die Frist ist die gesetzliche. zum nächsten Termin. Sie wird also wenn sie weiterhin arbeitsunfähig ist, erst einmal Krankengeld beantragen müssen.