Kann er mich verklagen?
Hallo,
ich bin Küchenbauer bzw Verkäufer und habe jetzt einen skurrilen Fall.
Vor einer Woche habe ich einen Kunden zugesagt eine Küche nächste Woche Freitag abzuholen. Er wolle alles bis Freitag organisieren. Ich habe ihm vor einer Woche geschrieben, das es Freitag früh bis Mittag möglich sei. Nun nach einer Woche schrieb er, das er alles organisiert hat um die Küche morgen (Freitag) zu holen. Darauf hin schrieb ich das es nur frühs zwischen 8 und 9 Uhr möglich sei, die Küche zu holen, mit der Begründung, das im Laufe der Woche viele Aufträge eingegangen sind, die ich wahrnehmen muss. Ich habe ihm geschrieben, das wir einen genaueren Termin vereinbaren hätten sollen. Nun möchte er mich verklagen, weil er einen LKW organisiert hat um diese Küche zu holen.
Übrigends : Die Angebotene Küche ist eine gebrauchte beschädigte Küche mit Geräten für 550 Euro. Der LKW kostet angeblich 850 Euro. Warum kauft er sich nicht gleich eine bessere Küche für 1400 Euro. Eine neue wäre sogar für das Geld zu haben.
Nun drohte er mir mit einer Klappe und fordert das Geld die den Transport ein.
Ich habe den WhatsApp Chat Verlauf hier als Foto hochgeladen. Ich bin euch, diesen durchzulesen. Ist nicht viel.
Nun zur Frage.
Würde ich in diesem Fall verlieren?
3 Antworten
Nichts für ungut, ich hoffe, dass du es bist.
Du nanntest ihm schriftlich ein Zeitfenster, dass ich persönlich an diesem Tag bis 12:00 Uhr auslegen würde. Und dann noch zu kommen mit
"Wir hätten einen Zeitpunkt ausmachen müssen"
ist meiner Meinung nach unterste Schiene.
Einerseits ist das mit den hohen Kosten natürlich suspekt, andererseits hast du gesagt, dass Freitag bis Mittag klar geht.
Ob das vor Gericht als verbindliche Zusage gilt, ist natürlich fraglich...
Ich würde sagen, dass vor einer Woche vereinbarte Zeitfenster gilt. Du kannst nicht einen Tag vorher den Termin auf ein anderes Zeitfenster bestimmen.
Inwiefern du Schadenersatzpflichtig bist, sollte ein Anwalt klären.
Aber du hast es zu keinem Zeitpunkt zurückgezogen, hast du?
Nein
Dann solltest du dir einen Anwalt nehmen, denn er hatte keinen Grund zur Annahme, dass die Vereinbarung nicht mehr gilt. 😉
Außerdem wurde ja Freitag vereinbart. Nicht genau wann.
Ich würde sagen, dass vor einer Woche vereinbarte Zeitfenster gilt. Du kannst nicht einen Tag vorher den Termin auf ein anderes Zeitfenster bestimmen.
Aber verklagen kann er Ihn doch deswegen nicht, oder?
Doch, auch der WhatsApp/SMS Verlauf ist als Vertrag gültig, da in diesem Fall keine Form einzuhalten ist.
Und es hieß: Freitag früh bis Mittag wäre möglich.
Die Antwort: Ja, bekomme ich hin
Also wäre der Zeitpunkt geklärt.
Ups das habe ich wohl überlsen... recht hast du ja aber ich denke vor Gericht (was wahrscheinlich eh nicht kommt) wird das keine Rolle spielen...
Das Zeitfenster habe ich vor einer Woche geschrieben. Nach genau einer Woche Antworte er das er morgen zum Freitag kommen möchte.