Kann er mich verklagen?

3 Antworten

Nichts für ungut, ich hoffe, dass du es bist.

Du nanntest ihm schriftlich ein Zeitfenster, dass ich persönlich an diesem Tag bis 12:00 Uhr auslegen würde. Und dann noch zu kommen mit

"Wir hätten einen Zeitpunkt ausmachen müssen"

ist meiner Meinung nach unterste Schiene.

Einerseits ist das mit den hohen Kosten natürlich suspekt, andererseits hast du gesagt, dass Freitag bis Mittag klar geht.

Ob das vor Gericht als verbindliche Zusage gilt, ist natürlich fraglich...

Ich würde sagen, dass vor einer Woche vereinbarte Zeitfenster gilt. Du kannst nicht einen Tag vorher den Termin auf ein anderes Zeitfenster bestimmen.

Inwiefern du Schadenersatzpflichtig bist, sollte ein Anwalt klären.

CS99R 
Beitragsersteller
 25.08.2022, 23:45

Das Zeitfenster habe ich vor einer Woche geschrieben. Nach genau einer Woche Antworte er das er morgen zum Freitag kommen möchte.

Hacker48  25.08.2022, 23:46
@CS99R

Aber du hast es zu keinem Zeitpunkt zurückgezogen, hast du?

CS99R 
Beitragsersteller
 25.08.2022, 23:46
Hacker48  25.08.2022, 23:48
@CS99R

Dann solltest du dir einen Anwalt nehmen, denn er hatte keinen Grund zur Annahme, dass die Vereinbarung nicht mehr gilt. 😉

ytimoyt  25.08.2022, 23:43

Außerdem wurde ja Freitag vereinbart. Nicht genau wann.

ytimoyt  25.08.2022, 23:43
Ich würde sagen, dass vor einer Woche vereinbarte Zeitfenster gilt. Du kannst nicht einen Tag vorher den Termin auf ein anderes Zeitfenster bestimmen.

Aber verklagen kann er Ihn doch deswegen nicht, oder?

Rango82  25.08.2022, 23:46
@ytimoyt

Doch, auch der WhatsApp/SMS Verlauf ist als Vertrag gültig, da in diesem Fall keine Form einzuhalten ist.

Und es hieß: Freitag früh bis Mittag wäre möglich.
Die Antwort: Ja, bekomme ich hin

Also wäre der Zeitpunkt geklärt.

ytimoyt  25.08.2022, 23:48
@Rango82

Ups das habe ich wohl überlsen... recht hast du ja aber ich denke vor Gericht (was wahrscheinlich eh nicht kommt) wird das keine Rolle spielen...