Widerrechtliches Parken auf Privatgrundstück
Wir wohnen zur Miete auf einem "alten" Vierseitenhof. Mit unserer Vermieterin und ihrem Mann verstehen wir uns prächtig. Bei jeder Veranstaltung in den hofangrenzenden Festsaal (dieser besitzt lediglich eine nur im Ernstfall zu benutzende Fluchttür, die auf den unsrigen Hof hinausführt), parkt der Caterer widerrechtlich die gesamte Veranstaltungszeit über auf dem als Privatgrundstück ausgewiesenen Hof. Anlieferer haben lediglich die Erlaubnis, auf den Hof zu fahren um ihre Sachen zu Be- und Entladen, danach haben sie den Hof sofort zu verlassen und sich woanders einen Parkplatz zu suchen. Ein Schild mit "Privatgrundstück" und "Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" ist am Torpfosten angebracht.
Aber diese Leute setzen sich über diese Vorschrift des Besitzers dummdreist hinweg mit der Aussage: "... ein Verantwortlicher des Festsaals hat ihnen dies erlaubt.". Wohl gemerkt: der Hof dient nur zum Be- und Entladen! Parken dürfen nur Mieter des Hauses auf dem Privatgrundstück!!!
Nun meine Frage: Wie bekommt man die Leute vom Hof, ohne dass es in einer Schlägerei oder Ähnlichem ausartet? Reden ist zwecklos die Caterer werden sofort patzig. Vom unserer Vermieterin haben wir das Recht (leider nur mündlich), vom Hausrecht Gebrauch zu machen und notfalls die Polizei rufen zu dürfen. Doch was dann?!? Wir sind ja auch "nur" Mieter. Nützt uns die mündliche Zusage was? Oder braucht die Polizei eine Vollmacht?!? Wir sind hier echt langsam genervt...
4 Antworten
M. E. handelt es sich dabei um eine Besitzstörung.
Evtl. hilft ja das hier:
http://rechtsanwalt-robak.de/unerlaubtes-parken-auf-privatgrundstucken/
Wichtig wäre zu wissen, ob eure Vermieter mit den Cateren bzw. dem Betreiber des Festsaals diesbezüglich etwas schriftlich vereinbart haben.
Denn, je nachdem, wäre es dann auch möglich die Einfahrt so zu verschließen, dass nur noch Befugte einfahren können - als Fluchtweg reicht auch eine ausreichend breite Tür durch die kein Caterer fahren kann (es sei denn er kommt mit nem Moped^^).
Die Feuerwehr könnte ggf. einen Schüssel erhalten.
Reden ist zwecklos die Caterer werden sofort patzig.
Nun, wäre ich Eigentümer des Hofes, würde ich solche Caterer sofort meines Grundstücks verweisen - und kommt der dem nicht sofort nach, begeht er Hausfriedensbruch! Das interessiert die Polizei dann schon eher. ;)
Gerne doch. Und vielen Dank für den Stern. ;)
Vielen lieben Dank für Deine Mühe!
Jetzt gehen die Eigentümer nur noch mit dem Anwalt dagegen vor. Anders kann man mit den Leuten nicht mehr umgehen :-(...
du kannst den wagen abschleppen lassen.. aber musst das dann erst mal selbst zahlen und musst dir das geld dabn vom caterer wiederholen............
polizei interessiert kein privatgrundstück! .
du kannst dein privatgrundstück schützen, in dem du einen zaun drumziehst. dein privatgrundstück ist keine öffentliche strasse.
Eben deshalb das Tor! Ein Vier-Seiten-Hof, rundherum zu durch Scheunen, etc. Die Leute dort hatten die Erlaubnis (wie gesagt), zu Be- und Entladen. Mehr nicht! Das Tor ist ständig zu. Nur verschließen (mit Schloss und Riegel) können wir das Tor ja nicht wegen des Fluchtweges (nerv)..
ich belasse es jetzt hierbei. alles ist geschrieben:
du kannst den wagen abschleppen lassen.. aber musst das dann erst mal selbst zahlen und musst dir das geld dabn vom caterer wiederholen............
polizei interessiert kein privatgrundstück! .
polizei interessiert kein privatgrundstück!
Och das kommt ganz darauf an ob "nur" eine Besitzstörung vorliegt oder schon Hausfriedensbruch, denn:
Reden ist zwecklos die Caterer werden sofort patzig.
Wenn ein Caterer mir so kommt, würde ich als Eigentümer ihn des Grundstücks verweisen - kommt er dem nicht sofort nach, begeht er Hausfriedensbruch und dann interessiert es schon die Polente. ;)
Ihr könnt jeden widerrechtlich geparkten Wagen abschleppen lassen. Allerdings müsst ihr das erst mal selber bezahlen und könnt euch das Geld vom Fahrzeughalter oder dem Fahrer wieder holen.
Dies ist die Angelegenheit des Hausbesitzers und nicht der Mieter. Ohne schriftliche Vollmacht sollte ein Mieter die Finger davon lassen. Als Hausbesitzer würde ich einfach das Tor zuschließen und warten was passiert.
Das sind wir jetzt wieder bei der Sache mit dem Fluchtweg.... Dann könnte ja die Feuerwehr, etc. nicht auf den Hof um den Festsaal zu löschen und die Menschen könnten nicht raus... War alles auch schon unsere Überlegung. Aber das steht dem dann im Weg. Und die Besitzer wohnen nicht hier. Sind aber auch darüber verärgert, wie sich die Leute benehmen. Wenn die Besitzer da sind, sind die Leute ganz anders! Nur gut, dass unsere Wort stärkere Kraft hat als das der Caterer bei unserer Vermieterin.
??? Was hat das Privatgrundstück mit dem Festsaal zu tun ???
Hmmmm, wenn dem so ist - wozu gibt es dann die StVO? Ich muss doch mein (bzw. das :-)) Privatgrundstück schützen können?!? Ansonsten könnte doch Jeder auf irgendeinem Privatgrundstück parken und keine Angst vor Konsequenzen haben müssen?!? Es wären beim letzten Mal 6 Transporter gewesen, die man hätte abschleppen lassen müssen.