widerrechtlich abgestelltes kfz?
besitze einen kfz. stellplatz mit schranke abgesperrt
(eine privat anlage mit ca. 30 stellplätzen)
nun steht seit ca.4 tagen ein kfz. ohne nummernschilder auf meinem stellplatz.
trotz zettel,das kfz zu entfernen,meldet sich niemand(vielleicht ist es eine entsorgung) an der frontscheibe ist eine grüne plakette mit der kfz nr. !(MKK-JS-203)
welche möglichkeit habe ich (polizei,ordnungsamt,ec.) das fahrzeug zu entfernen oder anzeige zu erstatten !!!
9 Antworten
... rufe an das Ordnungsamt oder die Polizei, denn außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge dürfen ja in der Öffentlichkeit nicht abgestellt werden.
Dem Ex-Halter eine Rechnung über die Nutzung zukommen lassen, je Tag 50 EUR, nicht vergessen.
Viel Glück.
... ist öffentlich, ein Platzanlage für viele.
Hallo,
wie ist das Fahrzeug denn dann auf den Parkplatz gekommen ?
Da muss doch einer dafür die Schranke geöffnet haben.
Was mich gleich zum nächsten Thema bringt, weder Polizei noch Ordnungsamt werden sich darum kümmern, da es sich dank der Schranke um sogenanntes
Befriedetes Besitztum
und somit um Privatbesitz handelt.
Du wirst in den sauren Apfel beißen müssen und einen Abschleppdienst auf deine Kosten bestellen müssen.
Anschließend kannst du ja versuchen, das Geld einzutreiben.
Abschleppdienst darf er nicht beauftragen, das ist widerrechtliches Entfernen. Auch wenn es ein Privatgrundstück ist.
Ist es nicht, als Eigentümer darfst du dich einer "Besitzstandsstörung" auch mit Gewalt erwehren.Der dort abgestellte Pkw ist eine solche Besitzstandsstörung und diese darf man beseitigen.
Hallo alex1alex,
weder wird Dir in Deinem Fall
- die Polizei, noch
- das Ordnungsamt
weiterhelfen, da sich das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr befindet.
Aber das Kennzeichen auf der Umweltplakette könnte Dir weiterhelfen oder die FIN (Fahrzeug-Identifikations-Nummer) die sich bei vielen Fahrzeugen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe befindet.
Mit Hilfe des Kennzeichens/FIN kannst Du Dich an die Zulassungsstelle wenden und den Halter ermitteln lassen.
Als Privatperson hast Du ein Auskunftsrecht nach folgender Rechtsgrundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__39.html
Mit den letzten Halterdaten kannst Du Dich dann an die Verantwortliche Person direkt wenden.
Wenn alles nichts hilft, das Fahrzeug erst einmal auf Deine Kosten abschleppen lassen und die Kosten später dann vom Verantwortlichen zurückfordern.
Schöne Grüße
TheGrow
... Recht und weiß nicht, das so eine Platzanlage als öffentlich gilt. Wenn ich darin besoffen fahre, bin ich ja auch nicht raus aus dieser Nummer.
Anzeigen kannst du ihn nicht, da Privatgrundstück und keiner wird das verfolgen. Ich würde trotzdem das Ordnungsamt einschalten und evtl. die Kfz-Zulassungsstelle um den Halter zu ermitteln. Geben die dir keine Auskunft wegen Datenschutz- sehr wahrscheinlich- dann bleibt nur der Weg zum Anwalt.
... seit wann ist das so bzw. wo steht?
Geben die dir keine Auskunft wegen Datenschutz- sehr wahrscheinlich
Das ist so nicht ganz richtig. Gem. des § 39 des StVG hat er sogar ein Auskunftsrecht und die Zulassungsstelle ist verpflichtet ihm die Daten des Halters zu übermitteln
Du hast einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§§ 858, 862 BGB).
Ein Anwalt ist hilfreich.
An wen die Rechnung, er hat doch keine Daten- und bekommt die als Privatperson auch nicht. Steht auch nicht in der Öffentlichkeit, ist doch privat.