Kfz zwangsstilllegung. Auto meiner Freundin steht aber bei einem Freund, was tun?
Geht darum das meine Freundin ihre versicherung nicht gezahlt hat. Nach mehrmaligem auffordern vom Amt kam der Beschluss das der Wagen zwangsstillgelegt werden soll. Heute war einer vom Amt da der die Plakette entfernen wollte, war aber niemand da und das Auto steht bei einem Kumpel mit motorschaden. Sie würde die Kennzeichen morgen abmachen und diese dann entwerten lassen bei der polizei/ordnungsamt. geht das noch oder muss sie warten bis der Herr vom Amt wieder kommt?
6 Antworten
Die Kosten für die Zwangsabmeldung, Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer muss deine Freundin zahlen - da geht kein weg dran vorbei.
Das Fahrzeug muss auf einem Privatgrundstück oder Garage abgestellt werden - ansonsten wird es noch teurer! Es darf auch nicht mehr bewegt werden - ohne neue Zulassung.
Allerdings wird deine Freundin bei einer neuen Zulassung vermutlich nur noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung bekommen mit jährlicher Zahlung (gesetzliche Deckung) - also keine Teilkasko oder Vollkasko mehr.
Mit den Kennzeichen und Beschluss zur Zulassungsstelle und Abmelden ! Mfg.
ich würde auch auch zur Zulassungstelle gehen und erstmal abmelden den Beschluss mitnehemen , klar das man mit dem Amt das da war kontakt aufnimmt und die Situation schildert ..
Sonst vermuten die ev noch man will sich drücken und kreieren von Zwangsmassnahmen .
Des weiteren schnellstmöglich die Versicherungsschulden und ev .mahngebühren bezahlen und diesen Nachweis ebenfalls dem Amt vorlegen.. Wenn mal Zwangsabgemeldet wurde wird es schwieriger den Wagen erneut zuzulassen.. und in diesem Fall nur noch gegen jährliche Vorkasse..
Joachim
Da sie sich trotz mehrerer Aufforderungen nicht gerührt hat, kommt sie um das dafür fällige Bußgeld nicht mehr herum. Da nützt es auch nichts, wenn sie zahlungsunfähig ist. Diese Zahlungen wird sie nicht mehr los.
Es ist auch durchaus möglich, dass sie mit Beugehaft belegt wird.
1. Den Beitrag bezahlen, damit der Staatsanwalt wegbleibt und 2.
Das Ding außer Betrieb setzen, so wie es die Zulassungsstelle verlangt.